Johann Heinrich Schlink

deutscher Anwalt, Mitglied der preußischen Nationalversammlung

Johann Heinrich Schlink (auch Schlinck) (* 4. Januar 1793 in Neuendorf bei Koblenz; † 20. September 1863 in Köln) war ein deutscher Anwalt und Abgeordneter der Preußischen Nationalversammlung in Berlin.

Johann Heinrich Schlink, der die Schulen seiner Vaterstadt besucht, auf der 1806 dort gegründeten Rechtsschule (Universität) im Metternichen Hof studiert und sich dann in Reims „zur juristischen Praxis vorbereitet“ hatte, bekleidete zunächst eine Stelle als Gerichtsschreiber zu St. Wendel und danach als Staatsprokurator zu Saarbrücken.[1] Nach Errichtung des Landgerichts Trier trat er dort als Advokat-Anwalt ein. Am 15. Oktober 1831 wurde ihm der Titel Justizrath verliehen.[2] Schlink gehörte neben Heinrich Marx zu den Trierer Bürgern, die zu Ehren der Deputierten des rheinischen Provinziallandtages am 13. Januar 1834 ein Fest veranstalteten.[3] Der preußische Justizminister Karl Albert von Kamptz verurteilte das Vorgehen der Trierer Bürger.[4] Gegen einzelne Mitglieder der Casinogesellschaft wurde ermittelt und Juli 1834 die Gesellschaft aufgelöst, aber schon im August desselben Jahres vom Trierer Oberbürgermeister Haw, dem Gymnasialdirektor Wyttenbach und von Schlink wiedergegründet.[5] In Trier war er auch mit dem Sohn von Friedrich Schiller, Ernst von Schiller, befreundet.[6] 1843 wurde er Appellationsgerichtsrat am Appellationsgerichtshof Köln.

Er wurde 1848 für den Wahlkreis Koblenz in die preußische Nationalversammlung gewählt und im selben Jahre zum Oberappellationsrat am Appellationsgerichtshof in Köln bestellt.[7] Als Schriftsteller machte er sich durch Arbeiten zur Prozessordnung des Code civil und durch sein Buch Trier und die Trierer. In Briefen geschildert bekannt. Schlink war auch Mitarbeiter der juristischen Zeitschrift: „Der Gerichtssaal. Zeitschrift für volksthümliches Recht“.[8]

Schlink war verheiratet mit Magdalena Mosler und Träger des Roter Adlerordens 4. Klasse. Vor 1861 wurde er zum Justizrat ernannt.[9]

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Am 10. Mai 1838 melden die Anwälte Ernest Dominik Laeis und Schlink den Tod von Karl Marx’ Vater Heinrich standesamtlich an.[10] Johann Heinrich Schlink wird der Vormund der nicht volljährigen Kinder, darunter von Karl Marx.[11] Bei der standesamtlichen Hochzeit von Karl Marx’ Schwester Sophia Marx am 12. Juli 1842 ist Schlink einer der Trauzeugen.[12] Am 15. Juli beschrieb Schlink ausführlich die Verhältnisse in der preußischen Nationalversammlung in einem Brief an Jenny Marx.[13]

  • anonym: Trier und die Trierer. In Briefen geschildert. Lintz, Trier 1840
    • Trier und die Trierer. In Briefen geschildert. Hrsg. von Wilhelm Bracht. P. List, Leipzig 1942
  • Das französische (rheinische) und das preußische Executions-Verfahren in Civilsachen. Dargestellt, kritisch beleuchtet und mit Tabellen über den Kostenpunkt belegt. Lintz, Trier 1841.Digitalisat
    • Commentar über die französische Civil-Prozeß-Ordnung. Mit Vorausschickung einer Abhandlung über die Organisation, Competenz und Disziplin der Gerichte, sowie der dazu gehörigen Nebenpersonen. Erster Band. 2. Auflage. J. Hölscher, Coblenz 1856
  • Commentar über die französische Civil-Prozeß-Ordnung. Mit Vorausschickung einer Abhandlung über die Organisation, Competenz und Disziplin der Gerichte, sowie der dazu gehörigen Nebenpersonen. Zweiter Band. J. Hölscher, Coblenz 1843
    • Commentar über die französische Civil-Prozeß-Ordnung. Mit Vorausschickung einer Abhandlung über die Organisation, Competenz und Disziplin der Gerichte, sowie der dazu gehörigen Nebenpersonen. Zweiter Band. 2. Auflage. J. Hölscher, Coblenz 1856
  • Commentar über die französische Civil-Prozeß-Ordnung. Mit Vorausschickung einer Abhandlung über die Organisation, Competenz und Disziplin der Gerichte, sowie der dazu gehörigen Nebenpersonen. Dritter Band. J. Hölscher, Coblenz 1843
    • Commentar über die französische Civil-Prozeß-Ordnung. Mit Vorausschickung einer Abhandlung über die Organisation, Competenz und Disziplin der Gerichte, sowie der dazu gehörigen Nebenpersonen. Dritter Band. 2. Auflage. J. Hölscher, Coblenz 1856
  • Commentar über die französische Civil-Prozeß-Ordnung. Mit Vorausschickung einer Abhandlung über die Organisation, Competenz und Disziplin der Gerichte, sowie der dazu gehörigen Nebenpersonen. Vierter Band. J. Hölscher, Coblenz 1845 Digitalisat
    • Commentar über die französische Civil-Prozeß-Ordnung. Mit Vorausschickung einer Abhandlung über die Organisation, Competenz und Disziplin der Gerichte, sowie der dazu gehörigen Nebenpersonen. Vierter Band. 2. Auflage. J. Hölscher, Coblenz 1857

Literatur

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  • Ernest Dominik Laeis: Die Stock- und Vogteiguts-Besitzer der Eifel und der umliegenden Gegenden wider ihre Gemeinden in Betreff streitiger Waldungen: Historisch-juristische Darstellung merkwürdiger Rechtsfälle, nebst ihren Entscheidungen und Belegen. Band 2. Rittsteiner, Trier 1831 enthält Prozesse, an denen Schlink mitwirkte.
  • Verhandlungen der Versammlung zur Vereinbarung der Preussischen Staats-Verfassung. Band 1. Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei, Berlin 1848 Digitalisat Beiträge von Johann Heinrich Schlink
  • Johann Heinrich Schlink. In: Rheinisch-Westfälische Wirtschaftsbiographien. Band 17, S. 26.
  • Peter Wettmann-Jungblut: Rechtsanwälte an der Saar 1800-1960. Geschichte eines bürgerlichen Berufsstandes. Gollenstein, Blieskastel 2004, S. 67 ff.

Einzelnachweise

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  1. Kölnische Zeitung. Nr. 265 (Zweites Blatt) vom 24. September 1863, S. (1) unter Vermischte Nachrichten (online bei zeit.punktNRW).
  2. Trier'ische Zeitung vom 21. Oktober 1831, S. 1, Spalte 2. (Manfred Schöncke,:Karl und Heinrich Marx und ihre Geschwister, S. 215.)
  3. Heinz Monz: Karl Marx. Grundlagen der Entwicklung zu Leben und Werk. NCO-Verlag Neu & Co., Trier 1973, S. 134.
  4. „Die Stadt Trier hat das erste Beispiel gegeben, daß die durch Subskipstion zusammengebrachten Mittagsgesellschaften von Privatpersonen sich herausgenommen haben, Verhandlungen einer von des Königs Majestät und allerhöchst demselben verantwortlichen Versammlung, ja selbst die Grundsätze und Abstimmungen und das Benehmen einzelner Mitglieder in ebenso unkundiger als unbefugter Weise zu beleuchten und zu tadeln.Schon hält die große Mehrzahl von Landtagsdeputierten sich nicht für deutsche landständische Landtagsdeputierte, sondern für Repräsentanten des Volkes und wird von dem Publikum bestärkt bestärkt“. (Heinz Monz: Karl Marx. Grundlagen der Entwicklung zu Leben und Werk. NCO-Verlag Neu & Co., Trier 1973, S. 135).
  5. Heinz Monz: Karl Marx. Grundlagen der Entwicklung zu Leben und Werk. NCO-Verlag Neu & Co., Trier 1973, S. 134.
  6. Karl Schmidt. Schillers Sohn Ernst. F. Schöningh, Paderborn 1893, S. 421.
  7. Königlich preußischer Staats-Kalender: Für das Jahr 1855, Decker, Berlin 1855, S. 681.
  8. Erlangen 1854
  9. Siehe Titelblatt: Das französische (rheinische) und das preußische Executions-Verfahren in Civilsachen. Dargestellt, kritisch beleuchtet und mit Tabellen über den Kostenpunkt belegt.
  10. Sterbe-Akt 321 Sterberegister Trier 1838. (Manfred Schöncke: Karl und Heinrich Marx und ihre Geschwister. Pahl-Rugenstein, Bonn 1993, ISBN 3-89144-185-1, S. 282 f.)
  11. Nachlassaufnahme Heinrich Marx (Landeshauptarchiv Koblenz Abt. 587,40 Nr. 533. (Manfred Schöncke: Karl und Heinrich Marx und ihre Geschwister. Pahl-Rugenstein, Bonn 1993, S. 287 f.)
  12. Heirats-Akt 103. Heiratsregister Trier 1842. (Manfred Schöncke: Karl und Heinrich Marx und ihre Geschwister. Pahl-Rugenstein, Bonn 1993, ISBN 3-89144-185-1, S. 518 f.)
  13. Rolf Hecker, Angelika Limmroth (Hrsg.): Jenny Marx. Die Briefe. Karl Dietz Verlag, Berlin 2014, ISBN 978-3-320-02298-3, S. 82–83.