Jungkenn genannt Münzer von Mohrenstamm
Jungkenn (auch Jungken, Jungkenen o. ä.) bzw. Jungkenn genannt Münzer, ab 1696 Jungkenn genannt Münzer von Mohrenstamm ist der Name eines oberrheinisch-westfälischen Briefadelsgeschlechts.
Geschichte
BearbeitenDas Geschlecht erhielt am 16. August 1558 einen kaiserlichen Wappenbrief.[1][2] Am 10. Dezember 1696 wurden die Brüder Georg Philipp Jungkenn genannt Müntzer, kurpfälzischer Kriegsrat, Generalwachtmeister, Oberst eines Dragonerregiments und Oberster Kommissar, Johann Jonas Jungkenn genannt Münzer, Dragoneroberstleutnant, und Gregor Philipp Jungkenn genannt Münzer, Regimentsquartiermeister, sowie Daniel Jungkenn genannt Münzer, kurpfälzischer Hauptmann, Sohn des verstorbenen Bruders Johann Jungkenn genannt Münzer in den rittermäßigen Adelsstand mit Adelsprädikat „von Mohrenstamm“ erhoben. Gleichzeitig bekamen sie dasjenige Wappen bestätigt, das dem inzwischen verstorbenen Laurenz Jungkenn genannt Münzer verliehen worden war.[3] Am 16. März 1816 wurde Joseph Anton von Jungkenn genannt Münzer von Mohrenstamm, königlich-bayerischer Kämmerer und Oberstleutnant, als Freiherr anerkannt und in die bayerische Freiherrenklasse der Adelsmatrikel eingetragen.[1][2]
Die Familie hatte Besitz am Oberrhein und in Westfalen. Am Oberrhein saß sie zu Adelmannsfelden (urkundlich 1750), Dalheim (1760), Freinsheim (1710) und Kleyberg (1653–1696). In Westfalen hatte die Familie Güter in Hüffe (1780–1947) und Lübrassen (1760).[1] Außerdem besaß die Familie das Weiße Palais in Kassel.
Nach dem Tod von Friedrich Christian Arnold von Jungkenn (1732–1806) erbte dessen Nichte Frederike von Romberg, eine Enkelin des Generalleutnants Martin Eberhard von Jungkenn. Sie heiratete den aus Frankreich emigrierten Baron François de Vély. Da Jungkenns Testament den Erhalt des Namens bestimmte, nahm das Paar den Namen von Vely-Jungkenn an und vermehrte das Wappen derer von Vely um das derer von Jungkenn.
Persönlichkeiten
Bearbeiten- Hermann Jungkenn (urkundlich 1198), führte als erster des Stammes den Beinamen Münzer nach dem Stammhaus Münzer-Hof
- Friedrich Christian Arnold von Jungkenn genannt Müntzer von Mohrenstamm (1732–1806), hessischer General und Kriegsminister
- Johann Ewald von Jungkenn, tötete 1340 bei Tarifa „drei mohrische Fürsten“, erhielt von Alfons XI. von Aragon die Erlaubnis, drei Möhrenköpfe zum Wappen hinzuzufügen. Seitdem tragen die Nachkommen den Beinamen „von Mohrenstamm“
- Karl Friedrich von Jungkenn genannt Münzer von Mohrenstamm (1737–1802), königlich preußischer Generalmajor
- Martin Eberhard von Jungkenn genannt Münzer von Mohrenstamm (1679–1759), königlich preußischer Generalmajor
Wappen
BearbeitenBlasonierung: In Gold ein schwarzer Sparren, begleitet von drei (2:1) schwarzen Mohrenköpfen mit silbernen Kopfbinden. Auf dem Helm mit schwarz-goldenen Helmdecken ein offener goldener Flug, jeder Flügel mit Sparren und Mohrenköpfen belegt.[4]
Literatur
Bearbeiten- Ernst Heinrich Kneschke: Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexicon, Band 4: Graffen – Kalau v. Kalheim. Leipzig 1863, S. 607 (Google Bücher).
- Leopold von Ledebur: Adelslexicon der Preußischen Monarchie. Band 1: A–K, Berlin 1855, S. 404 (digitale-sammlungen.de).
- Johann Siebmacher: Johann Siebmachers allgemeines großes und vollständiges Wappenbuch, 5. Teil, 9. Ausgabe, Nürnberg 1772, Tfl. 339 (digitale-sammlungen.de).
- Max von Spießen: Wappenbuch des Westfälischen Adels, mit Wappengrafiken von Adolf Matthias Hildebrandt, Band 1, Görlitz 1901–1903, S. 78 (uni-duesseldorf.de); Band 2, Görlitz 1903, Tafel 187 (uni-duesseldorf.de).
Weblinks
Bearbeiten- Österreichisches Staatsarchiv, AT-OeStA/AVA Adel RAA 213.17 Jungkenen (Jungkenn) genannt Müntzer, Georg Philipp, kurpfälzischer Kriegsrat, Generalwachtmeister, Oberst eines Dragonerregiments und Oberster Kommissar, Johann Jonas, Dragoneroberstleutnant, Gregor Philipp, Regimentsquartiermeister, Brüder, und Daniel, kurpfälzischer Hauptmann, Sohn des verstorbenen Bruders Johann, rittermäßiger Adelsstand, „von Mohrenstamm“, Wappenbestätigung (dem verstorbenen Laurenz Jungkenen, genannt Munzer, verliehen).