Justizamt Reinsdorf
Das Justizamt Reinsdorf war 1812 bis 1847 eine Gerichts- und Verwaltungseinheit im Herzogtum Anhalt-Köthen und danach im Herzogtum Anhalt-Dessau mit Sitz in Köthen, nicht im namensgebenden Reinsdorf.
Geschichte
BearbeitenDas Fürstentum Anhalt-Köthen gliederte sich in Ämter. 1811 wurde das Land nach französischem Vorbild neu in sechs Distrikte eingeteilt. Ab 1812 wurden die landesherrlichen Verwaltungs- und Gerichtseinheiten in Anhalt-Köthen dann einheitlich Justizamt genannt. Im Rahmen dieser Neuorganisation entstand erstmals eine Gerichts- und Verwaltungseinheit in Reinsdorf, das neue Justizamt Reinsdorf. Es umfasste die Dörfer Reinsdorf, Maasdorf, Piethen, Rohndorf, Görzig, Glauzig, Hohnsdorf, Trebbichau an der Fuhne, Schortewitz, Zeundorf, Kösitz, Priesdorf, Großweißandt, Gahrendorf, Kleinweißandt, Kleinelsdorf, Groß- und Klein-Gölzau, Gnetsch, Fernsdorf, Rießdorf und Cosa. Im Jahre 1830 wurden 3888 Einwohner in 677 Häusern gezählt.
Das Justizamt war sowohl Gericht erster Instanz als auch Verwaltungsbehörde. Als Appellationsgericht diente die herzogliche Regierung in Köthen.
Übergang an Anhalt-Dessau 1847
BearbeitenIm Jahre 1847 ging Anhalt-Köthen in Anhalt-Dessau auf, und die Gerichte wurden übernommen. Appellationsgericht war nun die herzogliche Regierung in Dessau.
Neuorganisation 1849/50
BearbeitenMit der Märzrevolution war eine umfassende Verwaltungs- und Justizreform verbunden. Die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung wurde eingeführt und die Patrimonialgerichte abgeschafft. Die Verwaltungsaufgaben übernahmen die Kreisdirektionen und die Gerichtsfunktionen die Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen.[1]
Für die Justiz entstand so das Kreisgericht Köthen. Dieses war dem Oberlandesgericht Dessau in zweiter und Oberappellationsgericht Jena letzter Instanz übergeordnet. Die Verwaltungsaufgaben übernahm die Kreisdirektion Köthen.
Siehe auch
BearbeitenQuellen
Bearbeiten- Heinrich Lindner: Geschichte und Beschreibung des Landes Anhalt. 1833, S. 578–586, Digitalisat.
- Behördengeschichte beim Landesarchiv.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Verordnung über die Aufhebung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes, so wie über die anderweitige Organisation der Gerichtsbehörden vom 28. August 1850; in: Gesetzessammlung für das Herzogtum Anhalt-Dessau, S. 1841 f., Digitalisat