Das Kabinett Mario Frick I war vom 15. Dezember 1993 bis zum 9. April 1997 die 18. amtierende Regierung des Fürstentums Liechtenstein unter Vorsitz von Mario Frick (VU) in seiner ersten Amtszeit als Regierungschef.

Standarte der Regierung des Fürstentums Liechtenstein
Standarte der Regierung des Fürstentums Liechtenstein
Kabinett Mario Frick I
Regierungschef Mario Frick
Ernennung am 15. Dezember 1993
durch Landesfürst Hans-Adam II.
Entlassung am 9. April 1997
durch Landesfürst Hans-Adam II.
Amtsdauer 1'212 Tage
Regierungsparteien
Logo der Vaterländischen Union
Logo der Vaterländischen Union
Logo der Fortschrittlichen Bürgerpartei
Logo der Fortschrittlichen Bürgerpartei
Vaterländische
Union (VU)
Fortschrittliche
Bürgerpartei (FBP)

Die zweite Wahl des Jahres 1993 war nötig geworden, da Regierungschef Markus Büchel nur etwa hundert Tage nach seinem Amtsantritt von seiner Partei, der Fortschrittlichen Bürgerpartei, zum sofortigen Rücktritt aufgefordert wurde. Bei der Berufung für einen Verwaltungsposten überging er einen Parteifreund und unterstützte stattdessen den Kandidaten der Vaterländischen Union. Büchel verteidigte sich zwar, dass er nicht nur seine Partei zu repräsentieren habe, konnte aber nicht verhindern, dass er vom Landtag seines Amtes enthoben wurde. Nach der Auflösung des Parlamentes durch den Fürsten wurde im Oktober 1993 die zweite Wahl angesetzt.

Nach der Landtagswahl am 24. Oktober 1993 bildeten die Vaterländische Union (VU) und die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) eine Koalitionsregierung, die im Landtag des Fürstentums Liechtenstein zusammen 24 der insgesamt 25 Sitze einnahm.[1]

Für nach dem 18. März 1965 gebildete Regierungen gilt gemäss Artikel 79 der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein, dass sie stets fünfköpfige Kollegialregierungen sind, bestehend aus einem Regierungschef als primus inter pares und vier Regierungsräten, von denen einer zum Regierungschef-Stellvertreter bestimmt wird. Aus jedem der beiden Landschaften Oberland und Unterland müssen wenigstens zwei Regierungsmitglieder kommen. Ernannt und entlassen werden sie vom Landesfürsten, die reguläre Amtsperiode beträgt vier Jahre.[2][3]

In die Amtszeit des Kabinetts fielen der Mehrwertssteuervertrag mit der Schweiz (1994), der Beitritt Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und zur Welthandelsorganisation (beide 1995).

Kabinettsmitglieder

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18. Regierung des Fürstentums Liechtenstein
Bild Name Amtszeit Landschaft Ressort
Regierungschef
  Mario Frick 15. Dezember 1993 –
9. April 1997
 
Oberland
  • Präsidium
  • Finanzen
  • Justiz
Regierungschef-Stellvertreter
  Thomas Büchel 15. Dezember 1993 –
9. April 1997
 
Oberland
  • Inneres
  • Bildung
  • Umwelt, Land- und Waldwirtschaft
Regierungsräte
  Andrea Willi 15. Dezember 1993 –
9. April 1997
 
Oberland
  • Äusseres
  • Kultur und Sport
  Michael Ritter 15. Dezember 1993 –
9. April 1997
 
Unterland
  • Wirtschaft
  • Familie
  • Gesundheit und Soziales
  Cornelia Gassner 15. Dezember 1993 –
9. April 1997
 
Unterland
  • Bauwesen und Verkehr

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Wahlen Rückblick: 1974-2001. landtagswahlen.li, archiviert vom Original am 3. Januar 2006; abgerufen am 21. Mai 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.landtagswahlen.li
  2. Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1921 Nr. 15, ausgegeben am 24. Oktober 1921. gesetze.li, abgerufen am 17. August 2018.
  3. Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1965 Nr. 22, ausgegeben am 18. März 1965. gesetze.li, abgerufen am 17. August 2018.