Unter katholischen Verbänden/Vereinen versteht man jene Organisationen von römisch-katholischen Gläubigen, die keine Katholischen Lebensgemeinschaften sind, nicht in kirchlicher Trägerschaft stehen, aber einen höheren Organisationsgrad (z. B. durch kirchliche oder staatliche Anerkennung als Verein) aufweisen als Römisch-Katholische Bewegungen.

Gemeinschafts-Auslandsanleihe des Caritasverbandes, der Katholischen Schuldorganisation und des Reichsverbandes der katholischen Gesellenhäuser, Lehrlings- und Ledigenheime vom 1. Juni 1926

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