Erläuterung: In diese Kategorie werden alle römischen magistri militum der Spätantike eingeordnet. Wenngleich formal auch das Amt des magister equitum existierte, haben die Amtskompetenzen eines magister militum nichts mit denen des magister equitum der Republik zu tun, zumal jeder Heermeister sowohl Infanterie als auch Reiterei kommandierte.

Heermeister bis 395 (Tod Theodosius’ I. mit anschließender faktischer Reichsteilung von 395) werden hier eingeordnet, Heermeister danach in die Unterkategorien Kategorie:Weströmischer Heermeister und Kategorie:Oströmischer Heermeister.