Der Begriff „Speziallager“ wurde von der sowjetischen Besatzungsmacht und den DDR-Behörden offiziell nur bis zum August 1948 benutzt, um damit der Bevölkerung gegenüber die Auflösung dieser Lager zu demonstrieren und ihr vorzugaukeln, alle Internierten wären entlassen. Da aber in den drei Lagern Sachsenhausen, Buchenwald und Bautzen bis 1950 noch immer rd. 14.000 Internierte waren, wird der Begriff „Speziallager“ im heutigen Sprachgebrauch auch noch für die Zeit bis Februar 1950 für diese drei Lager verwendet.

Teile der Areale und Gebäude der drei Speziallager Bautzen, Sachsenhausen und Torgau (Fort Zinna) wurden schon ab November 1945 und danach in immer größerem Umfang für SMT-Verurteilte und später für den DDR-Justizvollzug oder als Untersuchungshaftanstalt genutzt; deren Häftlinge gelten allenfalls als „Speziallagerinsassen“, aber nicht als „Speziallagerhäftlinge“ im eigentlichen Sinne. Dieser Begriff ist den bis zu rd. 180.000 nicht Verurteilten (offiziell „Internierten“) vorbehalten, für welche die Speziallager ursprünglich entstanden sind. In dieser Kategorie sind jedoch Speziallagerhäftlinge eingeordnet, die SMT-Verurteilten werden in der Kategorie:SMT-Verurteilter gelistet. Hier kommt es zwangsläufig zu Überschneidungen, weil später vom SMT oder in den Waldheimer Prozessen Verurteilte zuvor Speziallagerinsassen waren; dabei handelt es sich aber um relativ wenige Personen, die – im Gegensatz zu den reinen Speziallagerinsassen – für sich nur dann in Anspruch nehmen können, unschuldig zu sein, wenn sie zu Unrecht verurteilt und rehabilitiert wurden, was auf viele davon zutrifft.

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