Kategorie Diskussion:Anzeigepflichtige Tierseuche

Der Gesetzgeber unterscheidet im Tierseuchengesetz ganz klar zwischen anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen. Bis auf die Hasenpest (Tularämie) sind die aufgeführten Krankheiten anzeigepflichtig! Dies bedeutet, dass der eine weitere Kategorie mit meldepflichtigen Tierkrankheiten eingeführt werden muss. (nicht signierter Beitrag von 62.159.120.253 (Diskussion) 14:44, 16. Nov. 2005)

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