Katzenberge

Naturschutzgebiet im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg

Das Naturschutzgebiet Katzenberge liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Heidesee im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg. Es gehört zum Naturpark Dahme-Heideseen.

Katzenberge

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Heidesee, Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburg, Deutschland
Fläche 144 ha
Kennung 1547
WDPA-ID 329481
Natura-2000-ID DE3848304
FFH-Gebiet 141,23 ha
Geographische Lage 52° 12′ N, 13° 44′ OKoordinaten: 52° 11′ 34″ N, 13° 44′ 17″ O
Katzenberge (Brandenburg)
Katzenberge (Brandenburg)
Einrichtungsdatum 25. Juni 2004, 2004
Verwaltung Landesumweltamt Brandenburg (Abteilung Ökologie, Naturschutz, Wasser)
Rechtsgrundlage Richtlinie 92/43/EWG

Das Gebiet mit der Kenn-Nummer 1547 wurde mit Verordnung vom 28. Mai 2004 unter Naturschutz gestellt. Das rund 144 ha große Naturschutzgebiet erstreckt sich nordöstlich von Neubrück, einem Wohnplatz der Gemeinde Groß Köris. Nordwestlich erstreckt sich der Schmöldesee und westlich der Hölzerne See. Westlich verläuft die B 179, östlich fließt die Dahme, ein Nebenfluss der Spree. Etwas westlich erstrecken sich die Naturschutzgebiete Dubrow und Radeberge und etwas östlich das NSG Streganzsee-Dahme.

Naturschutz

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Natura-2000- und FFH-Gebiet

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Das NSG Katzenberge ist Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete Natura 2000. Der Steckbrief des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) enthält für das 141,23 Hektar umfassende FFH-Gebiet unter der Nummer 3848-304 folgende Charakterisierung:

„Geschlossenes Waldgebiet mit hohem Anteil strukturreicher Eichenwälder auf Moränenstandorten. Steckbrief FFH-Gebiet Katzenberge.[1]

Flora und Fauna

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Pflanzen

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Unter den Lebensraumtypen listet der FFH-Steckbrief folgende Pflanzen- beziehungsweise Waldgesellschaften auf: Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche (Natura 2000-Code 9190) und Subkontinentale basenreiche Sandrasen (6120; Koelerion glaucae).[1]

Nach Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Verordnung des Landes sind einschließlich ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Wanderung und Überwinterung wichtigen Lebensräume besonders geschützt: unter den wirbellosen Tieren der Große Eichenbock (Cerambyx cerdo) und der Hirschkäfer (Lucanus cervus).[1]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b c 3848-304 Katzenberge.  (FFH-Gebiet) Steckbriefe der Natura-2000-Gebiete. Herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz. Abgerufen am 19. Mai 2020.@1@2Vorlage:Toter Link/www.bfn.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juli 2023. Suche in Webarchiven) (siehe dazu die Disk "BfN hat umstrukturiert...")
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