Kollektivrechtliche Vereinbarung
Als Oberbegriff umfasst kollektivrechtliche Vereinbarung alle zwischen Tarifvertragsparteien oder Betriebsparteien abgeschlossenen schriftlichen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen. Im Einzelnen sind diese
- zwischen Arbeitgeberverband bzw. Arbeitgeber und Gewerkschaft im Rahmen des Tarifvertragsgesetzes vereinbarten Tarifverträge;
- zwischen der Unternehmensführung/Arbeitgeber und dem Betriebsrat im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen;
- zwischen Dienststellenleitung und dem Personalrat im Rahmen des Personalvertretungsrechts (Bundespersonalvertretungsgesetz; Personalvertretungsgesetze der Länder) abgeschlossenen Dienstvereinbarungen.
Kollektivrechtliche Vereinbarungen unterliegen den Maßgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Literatur
Bearbeiten- Thomas Lobinger, Eduard Picker, Felix Hartmann, Reinhard Richardi: System des kollektiven Arbeitsrechts. Mohr Siebeck, Tübingen 2021. ISBN 978-3-1616-0020-3.
- Friedrich Schade, Eva Feldmann: Arbeitsrecht: Grundlagen des Individualarbeitsrechts, des kollektiven Arbeitsrechts sowie der Arbeitsgerichtsbarkeit. 2. Auflage. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 2022. ISBN 978-3-1703-1451-1.