Krankentransport

Ortsveränderung von Verletzten oder Erkrankten

Krankentransport, oft auch als Krankenbeförderung bezeichnet, ist ein medizinisch indizierter Transport eines verletzten oder erkrankten Patientens in einem besonders ausgestatteten Kraftfahrzeug, das während des Transports eine Betreuung durch Fachpersonal ermöglicht. Voraussetzung für einen Krankentransport ist die Einschätzung, dass das Leben des Patienten nicht unmittelbar gefährdet ist.

Dabei meint der Begriff genauer den so genannten qualifizierten Krankentransport. Dieser Begriff ist in den deutschen Landesrettungsdienstgesetzen geregelt. Da der Rettungsdienst in Deutschland Ländersache ist, hat jedes deutsche Bundesland ein eigenständiges Rettungsdienstgesetz mit teilweise abweichenden Regelungen. Der Begriff Krankentransport ist im Normblatt DIN 13050:2002-09 Rettungswesen – Begriffe 3.17 definiert. Krankentransport ist auch eine Einsatzart des Rettungsdienstes. Sie wird von ausgebildetem Rettungsfachpersonal mit einem Krankentransportwagen, unter Umständen auch mit einem Notfallkrankenwagen oder sogar Rettungswagen durchgeführt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt in der Krankentransport-Richtlinie die genauen Voraussetzungen, Bedingungen und Inhalte der ärztlichen Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransporten und Rettungsfahrten.

Vom qualifizierten Krankentransport zu unterscheiden sind der Patientenfahrdienst beziehungsweise die Krankenfahrt als nichtqualifizierter Krankentransport, der geringere Anforderungen an Personal und Ausrüstung stellt, der Behindertenfahrdienst sowie der Intensivtransport als Transport von intensivmedizinisch behandelten Patienten.

Notwendigkeit

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Indikationen für einen Krankentransport sind unter anderem:

  • Patient ist nicht oder eingeschränkt gehfähig und muss getragen werden.
  • Patient hat einen reduzierten Allgemeinzustand oder leidet an allgemeiner Schwäche
  • Patient ist verwirrt oder desorientiert und muss betreut werden
  • Patient benötigt akute psychologische Betreuung
  • Patient hat eine infektiöse anzeigepflichtige Krankheit
  • Patientin hat eine Risikoschwangerschaft
  • Patientin steht kurz vor der Geburt

In Deutschland wurden 2020/2021 im Jahr 13 Mio. Rettungseinsätze durchgeführt, in rund 38 % der Fälle handelte es sich um einen Krankentransport. Dies entspricht rund 5,1 Mio. Krankentransporteinsätzen pro Jahr.[1]

Ein häufiger Grund ist hierbei die Einschränkung bzw. der Verlust der Gehfähigkeit und damit der Mobilität. Dies ist zum Beispiel auch bei alten Menschen durch die fortschreitende Gelenkabnutzung (Arthrose) ein Problem. Weitere Ursachen können Verletzungen der Extremitäten infolge von Unfällen oder chronische Krankheiten sein.

Auch die Zuführung zur freiheitsentziehenden Unterbringung und der Patiententransport erfolgen im Regelfalle ebenfalls durch einen Krankentransport.

Anbieter

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Der so genannte Qualifizierte Krankentransport ist Teil des Öffentlich-Rechtlichen Rettungsdienstes und wird von den Leistungserbringern in diesem Bereich oder von beauftragten Unternehmen nach dem jeweiligen Landesrettungsdienstgesetz abgedeckt.

Dies sind häufig gemeinnützige Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe oder der Malteser Hilfsdienst. Neben diesen bekannten Hilfsorganisationen, die in verschiedenen sozialen Bereichen tätig und oft auch international aufgestellt sind, gibt es in einigen Regionen auch kommunale Rettungsdienstbetriebe. In diesen Fällen werden die Rettungsdienstleistungen durch Tochtergesellschaften der Landkreise oder kreisfreien Städte selbst erbracht.

Darüber hinaus gibt es in den meisten Rettungsdienstgesetzen in der Bundesrepublik Deutschland auch eine Rechtsgrundlage für den geschäftsmäßigen Qualifizierten Krankentransport, neben dem öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst.

Die Kosten für einen Krankentransport variieren von Ort zu Ort. In der Regel werden dafür durch die zuständige Behörde einheitliche Gebühren festgesetzt, in der Regel durch kommunale Krankentransportgebührensatzung im Rahmen des Ortsrechtes.

So werden im Ennepe-Ruhr-Kreis nach der entsprechenden Satzung[2] folgende Gebühren festgesetzt:

Diese Transportkosten werden, wenn der Transport medizinisch indiziert ist, von der Sozialversicherung übernommen, wobei die transportierende Organisation in der Regel direkt mit der Sozialversicherung abrechnet. Je nach Region und Versicherung kann ein Selbstbehalt zu bezahlen sein. Das Bundessozialgericht hat in einem speziellen Fall im Urteil vom 6. November 2008 – B 1 KR 38/07 R entschieden, dass der Einsatz des Rettungsdienstes vom Versicherten zu zahlen ist, wenn dieser den notwendigen Transport verweigert.

Krankenfahrt

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Krankenfahrten sind Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden. Es findet keine medizinisch-fachliche Betreuung des Versicherten statt und bedarf keiner besonderen Ausstattung des Fahrzeugs oder einer Betreuung durch Fachpersonal. Deshalb wird die Krankenfahrt auch als unqualifizierter Transport, im Gegensatz zum Krankentransport bezeichnet.

In welchen Fällen eine Krankenfahrt ganz oder teilweise eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, ist in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V (Krankentransport-Richtlinie) geregelt.

Siehe auch

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Portal: Rettungsdienst – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Rettungsdienst

Literatur

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  • Andreas Staufer: Qualifizierter Krankentransport und Krankenfahrt. In: Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienstrecht e. V. (Hrsg.): Schnittstellen im Rettungsdienst. Stumpf + Kossendey, Edewecht 2012, ISBN 978-3-943174-09-0, S. 22–35.
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Wiktionary: Krankentransport – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Frederik Schütte, Niclas Fürst, Annemarie Szyprons, Sebastian Schmitz, Benedikt Weber, Benjamin Käser, Yannick Harder: Analyse des Leistungsniveaus im Rettungsdienst für die Jahre 2020 und 2021. 21. Juni 2024, doi:10.60850/bericht-m345 (hbz-nrw.de [abgerufen am 4. Juli 2024]).
  2. Gebührensatzung für den Krankentransport- und Rettungsdienst des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 27. Juni 2016. (PDF; 86 kB) In: www.witten.de. Ennepe-Ruhr-Kreis, archiviert vom Original am 3. April 2022; abgerufen am 21. Februar 2024.