Kreis Brakel

ehemaliger Kreis im Regierungsbezirk Minden
Lage (1818)
Kreis Brakel in Preußen 1818
Basisdaten (1831)
Bestandszeitraum: 1816–1831
Staat: Preußen
Provinz: Westfalen
Regierungsbezirk: Minden
Sitz der Verwaltung: Brakel
Fläche: 397 km²
Einwohner: 22.197
Bevölkerungsdichte: 56 Einwohner je km²
Lage des Kreises Brakel in der Provinz Westfalen

Der Kreis Brakel war ein preußischer Kreis im südlichen Ostwestfalen, der von 1816 bis 1831 bestand. Verwaltungssitz war Brakel. Er war Teil des Regierungsbezirks Minden und wurde zum 1. Januar 1832 dem Kreis Höxter angegliedert. Zuvor bestand bereits von 1803 bis 1807 der ähnlich abgegrenzte Oberwaldische Kreis im preußischen gewordenen Fürstentum Paderborn.

 
Lage des Kreises Brakel im Regierungsbezirk Minden 1816–1831

Der Kreis Brakel lag im Wesentlichen östlich des Eggegebirges, westlich aber nicht unmittelbar an der Weser und südlich von Lippe. Das Gebiet lag zu großen Teilen im Oberwälder Land. Fast gänzlich vom Kreisgebiet umschlossen war die lippische Exklave Grevenhagen. Andererseits hatte der Kreis mit dem Amt Lügde auch eine Exklave nördlich des Kerngebiets. Heute liegen die ehemaligen Gebiete des Kreises im nordwestlichen Teil des Kreises Höxter im Osten Nordrhein-Westfalens bzw. im südöstlichen Ostwestfalen-Lippe. Lügde gehört dem Kreis Lippe an.

Geschichte

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1802 besetzten preußische Truppen das Hochstift Paderborn und annektierten dieses 1803 übereinstimmend mit den Beschlüssen des Reichsdeputationshauptschlusses. Es blieb nur noch formal ein Gebiet im Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis und wurde erst 1815 aufgehoben. Am 10. April 1803 wurde das Gebiet des ehemaligen Hochstifts in drei neue Kreise aufgeteilt, in den Unterwaldischen Kreis, den Oberwaldischen Kreis und den Kreis Warburg. Mit der Bildung der Kreise war die Reorganisation der Verwaltung in den neuen preußischen Westprovinzen auf den Weg gebracht. Die Kreise waren zugleich ständische Kommunalverbände und staatliche Steuer- und Polizeiverwaltungsbezirke. Leiter war ein preußischer hauptamtlicher Landrat. Der Oberwaldische Kreis umfasste den Norden des ehemaligen Paderborner Verwaltungsgebiets Oberwaldischer Distrikt, bestehend aus dem Rentamt Dringenberg (ohne die Richterei Kleinenberg und Herbram), dem Gogericht Brakel, der Richterei Nieheim, der Vogtei Driburg, den Kirchspielen Fölsen und Tietelsen, den Ämtern Steinheim und Lügde, den Städten Bredenborn und Vörden sowie dem Paderbornischen Anteil der Samtämter Oldenburg und Schwalenberg.[1] Die Tätigkeit des Landrates Wilhelm Friedrich von Bocholtz begann am 1. Dezember 1803.[2]

Die erste Preußenzeit dauerte nur vier Jahre. Von Oktober 1806 (nach der Doppelschlacht bei Jena und Auerstedt) bis November 1813 (nach der Völkerschlacht bei Leipzig) stand das Gebiet unter französischer Herrschaft. Bis zur Gründung des Königreichs Westphalen (1807–1813) wurde die Verwaltung des ehemals preußischen und jetzt provisorisch weiterbestehenden Kreises zunächst vom französischen Militärgouvernement in Minden (bzw. Kriegs- und Domänenkammer Minden) wahrgenommen. Nach Gründung des Königreichs Westphalen wurden neue Verwaltungsstrukturen nach französischem Muster angelegt. Das spätere Kreisgebiet gehörte nun zum Distrikt Höxter im Departement der Fulda und war in die fünf Kantone Brakel, Driburg, Lügde, Nieheim und Steinheim eingeteilt.[3]

Nach Ende der Franzosenzeit gehörte das Kreisgebiet zunächst zum preußischen Zivilgouvernement zwischen Weser und Rhein und seit 1815 zur neuen preußischen Provinz Westfalen. Der innerhalb der Provinz Westfalen gegründete Regierungsbezirk Minden wurde zum 1. November 1816 in zwölf Kreise, darunter den Kreis Brakel, eingeteilt. Der Kreis Brakel umfasste das Gebiet der 1807 gegründeten Kantone Brakel, Driburg, Lügde, Nieheim und Steinheim, die als Verwaltungsbezirk, teilweise auch als Bürgermeisterei bezeichnet, fortbestanden.[4]

Durch eine Kabinettsorder wurde der Kreis Brakel mit Wirkung vom 1. Januar 1832 aufgelöst und mit dem benachbarten Kreis Höxter zusammengeschlossen.[5] In den 1840er Jahren wurde das ehemalige Kreisgebiet in die Ämter Brakel, Driburg, Harzberg, Nieheim und Steinheim sowie die amtsfreien Städte Brakel, Driburg, Lügde, Nieheim und Steinheim gegliedert.[6][7][8]

 
Gebietsänderungsvertrag der Kreise Warburg und Höxter vom 24. Juli 1974

Eine Neugründung eines Kreises Brakel zum 1. Januar 1975 stand im Rahmen der Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen Mitte der 1970er Jahre zur Diskussion. Im gemeinsamen Gebietsänderungsvertrag zur Kreisneugliederung der beiden Kreise Warburg und Höxter wurde in § 1 vereinbart, den gemeinsamen neuen Kreis als Kreis Brakel zu benennen mit Sitz in Brakel. Dieser Vertrag wurde vom Kreistag Höxter in der Sitzung am 23. Juli 1974 bzgl. § 1 mit 24 Ja- gegen 18 Nein-Stimmen bei einer Stimmenthaltung sowie zu den §§ 2–19 bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen. Trotz der Zustimmung des Kreistages Warburg zu diesem Gebietsänderungsvertrag wurde bei der Landtagsentscheidung zum Sauerland/Paderborn-Gesetz dort mit knapper Mehrheit für den Kreisnamen Kreis Höxter und den Sitz in Höxter gestimmt und damit gegen den vorher vereinbarten Gebietsänderungsvertrag und einen wieder erstandenen Kreis Brakel entschieden. Auch eine Benennung des neuen Kreises als Kreis Höxter-Warburg, vergleichbar der Benennung des ein Jahr zuvor neu gebildeten Kreises Minden-Lübbecke, fand keine Zustimmung im Düsseldorfer Landtag.[9]

Bevölkerungsentwicklung

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Die folgende Übersicht zeigt die Einwohnerzahlen des Kreises Brakel. Bei den Zahlen handelt es sich um Volkszählungsergebnisse[10], die nach uneinheitlichen Erhebungsverfahren ermittelt wurden.

Jahr 1818 1822 1825 1831
Einwohner 20.802 21.223 21.395 22.197
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Commons: Kreis Brakel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Thomas Reich: Erbfürstentum Paderborn, Kreise. Findbuch G111. Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, 2013, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. November 2017; abgerufen am 1. November 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.archive.nrw.de
  2. Theodor Kraayvanger: Die Organisation der preußischen Justiz und Verwaltung im Fürstentum Paderborn. In: Münsterische Beiträge zur Geschichtsforschung. Schöningh, Paderborn 1905, Kap. Die Einsetzung der Landräte, S. 44 ff. (Digitalisat).
  3. Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Hrsg.); Projekt Westfälische Geschichte : „Königliches Decret, wodurch die Eintheilung des Königreichs in acht Departements angeordnet wird“, Seite 103
  4. Westfalenlexikon 1832–1835. In: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Hrsg.): Nachdrucke zur westfälischen Archivpflege. Band 3. Münster 1978, S. 158 (Nachdruck des Originals von 1834).
  5. Amtsblatt der Regierung Minden 1831, S. 383: Veränderung der Kreiseinteilung Westfalens
  6. Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westphalen vom 31. Oktober 1841 (PDF; 1,6 MB)
  7. Amtsblatt der Regierung Minden 1843, S. 344, 354, 408. Abgerufen am 2. Februar 2014.
  8. Amtsblatt der Regierung Minden 1844, S. 12. Abgerufen am 2. Februar 2014.
  9. Gebietsänderungsvertrag, verabschiedet vom Kreistag Höxter am 24. Juli 1974
  10. Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen: Gemeindestatistik des Landes Nordrhein-Westfalen: Bevölkerungsentwicklung 1816–1871. Düsseldorf 1966, S. 56–57.

Koordinaten: 51° 43′ 3,8″ N, 9° 10′ 51,7″ O