Das Kreisgericht Schleiz war 1863 bis 1879 ein Gericht in Reuß jüngerer Linie mit Sitz in Schleiz. Übergeordnetes Gericht war das Appellationsgericht Eisenach.

Geschichte

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1863 wurden in Reuß jüngerer Linie zwei Kreisgerichte gebildet. Das in Schleiz war für die Sprengel der Justizämter Schleiz (I und II), Justizamt Lobenstein (I und II) und Hirschberg zuständig, das Kreisgericht Gera für den Rest des Fürstentums.

Das Kreisgericht Schleiz bestand aus einem Kreisgerichtsdirektor, zwei ständigen Kreisgerichtsräten und den Einzelrichtern der Justizämtern und entschied grundsätzlich kollegial. Es war Gericht erster Instanz in allen Zivilrechtsfällen, die nicht minderwichtig waren. Bei minderwichtigen Fällen waren die Justizämter Eingangsinstanz und die Kreisgerichte waren Revisionsinstanz. Strafrechtlich waren sie bei Vergehen die erste Instanz, bei Verbrechen führten sie die Voruntersuchung.

Im Rahmen der Einführung der Reichsjustizgesetze wurde das Kreisgericht Schleiz 1879 sowie die Justizämter aufgelöst und seine Aufgaben gingen auf das Landgericht Gera und die Amtsgerichte Schleiz, Hirschberg und Lobenstein über.

Literatur

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  • Volks- und Landeskunde des Fürstenthums Reuß j.L., 1870, S. 281, online