Das (gemeinsame) Kreisgericht Sondershausen war ein gemeinsames Mittelgericht mehrerer thüringischer Kleinstaaten vom 1. Juli 1850 bis 1879 mit Sitz in Sondershausen.

Das Kreisgericht Sondershausen war für folgende Gebiete zuständig:

1) Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt

In Schwarzburg-Rudolstadt war es für die Schwarzburg-Rudolstädter Unterherrschaft zuständig. Ihm nachgeordnet waren:

Siehe auch Gerichte im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt.

2) Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen

In Schwarzburg-Sondershausen war es für die Unterherrschaft zuständig. Ihm nachgeordnet waren:

Siehe auch Gerichte im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen.

3) Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach

Es war dem (gemeinsamen) Appellationsgericht Eisenach und danach dem Oberappellationsgericht Jena nachgeordnet.

Das Gericht bestand aus einem Direktor, zwei Kreisgerichtsräten und einem Assessor. Einer der Kreisgerichtsräte wurde durch Schwarzburg-Rudolstadt ernannt.

Im Rahmen der Einführung der Reichsjustizgesetze wurde das Kreisgericht Sondershausen 1879 aufgelöst und seine Aufgaben auf verschiedene Landgerichte, hauptsächlich das Landgericht Rudolstadt verteilt.

Literatur

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  • Ulrich Hess: Geschichte der Staatsbehörden in Schwarzburg-Rudolstadt. 1994, ISBN 3-334-60503-5, S. 110.