Landgericht Marktbreit
Das Landgericht Marktbreit war ein von 1848 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Marktbreit im heutigen Landkreis Kitzingen. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Das Landgericht Marktbreit ging aus dem Fürstl. Schwarzenbergischen Herrschaftsgericht hervor, das wie alle anderen Adelsgerichte in Bayern während der Revolution 1848 abgeschafft wurde. Zum Gebiet des Landgerichts Marktbreit gehörten neben Marktbreit die Gemeinden Bullenheim, Enheim, Gnötzheim, Herrnsheim, Hüttenheim, Iffigheim, Martinsheim, Obernbreit, Segnitz, Seinsheim, Tiefenstockheim und Wässerndorf.[1][2]
Das Landgericht hatte seinen Sitz im Schloss Marktbreit.
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 497–498.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 376)
- ↑ Landgericht Marktbreit. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1327–1330.
Koordinaten: 49° 40′ 0,5″ N, 10° 8′ 38″ O