Landgericht Stadtprozelten
Das Landgericht Stadtprozelten war ein von 1814 bis 1829 und wieder ab 1853 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Stadtprozelten im heutigen Landkreis Miltenberg. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
BearbeitenIm Jahr 1814 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Stadtprozelten errichtet. Dieses kam im Jahr 1817 zum neu gegründeten Untermainkreis, dem Vorläufer des späteren Regierungsbezirks Unterfranken.
Am 19. März 1853 wurde das Landgericht Stadtprozelten aus dem Bezirk Kreuzwertheim und den Gemeinden Breitenbrunn, Dorfprozelten, Faulbach, Fechenbach, Neuenbuch, Oberaltenbuch, Reistenhausen, Stadtprozelten, Unteraltenbuch, Esselbach, Oberndorf und Röttbach erneut errichtet.[1]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Amtsgericht Stadtprozelten errichtet, dessen Sprengel aus den Gemeinden Breitenbrunn, Dorfprozelten, Faulbach, Fechenbach, Hasloch, Hasselberg, Neuenbuch, Oberaltenbuch, Reistenhausen, Schollbrunn, Stadtprozelten und Unteraltenbuch des vorherigen Landgerichtsbezirks Stadtprozelten[2] sowie der vom Landgericht Klingenberg abgetrennten Gemeinde Wildensee gebildet wurde.[3]
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Josef Braun und Michael Deubert (Bearbeiter): Landgerichtsbezirk Stadtprozelten. In: Der Landkreis Main-Spessart um 1860. Amtsärzte berichten aus den Landgerichten Arnstein, Gemünden, Karlstadt, Lohr, Marktheidenfeld, Rothenfels und Stadtprozelten. Bearbeitet von Josef Braun, Michael Deubert. Julia Hecht und Klaus Reder. Würzburg 2000, S. 27–354 (Veröffentlichungen zur Volkskunde und Kulturgeschichte. Herausgegeben von Heidrun Alzheimer-Haller und Klaus Reder, Bd. 75). [nicht ausgewertet]
- Josef Weiß (Bearbeiter): Landgerichtsbezirk Stadtprozelten. In: Der Landkreis Miltenberg um 1860. Amtsärzte berichten aus den Landgerichten Stadtprozelten, Miltenberg, Amorbach, Klingenberg und Obernburg. Bearbeitet von Klaus Reder, Claudia Selheim und Josef Weiß. Würzburg 1999, S. 23–105 (Veröffentlichungen zur Volkskunde und Kulturgeschichte. Herausgegeben von Heidrun Alzheimer-Haller und Klaus Reder, Bd. 69). [nicht ausgewertet]
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ books.google.de: Bayern: ein geographisch-statistisch-historisches Handbuch des Königreiches. Seite 900
- ↑ Landgericht Stadtprozelten. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1345–1348.
- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 373 f.)