Landtagswahlkreis Heilbronn-Land II

Landtagswahlkreis in Baden-Württemberg, Deutschland

Der Wahlkreis Heilbronn-Land II (Wahlkreis 13) war ein Landtagswahlkreis in Baden-Württemberg. Er bestand unter diesem Namen und mit dieser Nummer von der Landtagswahl 1956 bis zur Landtagswahl 1972. Auch bei der Wahl zur verfassunggebenden Landesversammlung 1952, die sich 1953 als erster Landtag konstituierte, gab es im Land Württemberg-Baden einen Wahlkreis mit dem Namen Heilbronn-Land II, der die Nummer 18 trug. Seit der Landtagswahl 1976 gibt es einen Wahlkreis Eppingen mit der Nummer 19.

Der Wahlkreis umfasste ungefähr den südwestlichen Teil des damaligen Landkreises Heilbronn und bestand 1952 aus den Gemeinden Abstatt, Auenstein, Beilstein, Biberach, Bonfeld, Botenheim, Brackenheim, Cleebronn, Dürrenzimmern, Eibensbach, Flein, Frankenbach, Frauenzimmern, Fürfeld, Gronau, Großgartach, Güglingen, Haberschlacht, Hausen an der Zaber, Horkheim, Ilsfeld, Kirchhausen, Kleingartach, Klingenberg, Lauffen am Neckar, Leonbronn, Massenbach, Massenbachhausen, Meimsheim, Michelbach am Heuchelberg, Neckarwestheim, Neipperg, Niederhofen, Nordhausen, Nordheim, Obereisesheim, Ochsenburg, Pfaffenhofen, Schluchtern, Schmidhausen, Schozach, Schwaigern, Stetten am Heuchelberg, Stockheim, Talheim, Untereisesheim, Untergruppenbach, Unterheinriet, Weiler an der Zaber und Zaberfeld. Ab der Landtagswahl 1956 kam die in den Landkreis Heilbronn gewechselte Stadt Bad Wimpfen dazu.

Bei der Landtagswahl am 23. April 1972 waren einige dieser Gemeinden aufgrund der laufenden Gemeindereform bereits in andere eingemeindet oder hatten sich zusammengeschlossen. Klingenberg war in die Stadt Heilbronn eingemeindet worden und gehörte damit zum Landtagswahlkreis Heilbronn-Stadt, Gronau gehörte zu Oberstenfeld und damit zum Wahlkreis Ludwigsburg II.

Von 1946 bis 1952 gab es in Württemberg-Baden einen Wahlkreis Heilbronn, der die Stadt Heilbronn sowie den ganzen Landkreis Heilbronn umfasste und mehrere Abgeordnete entsandte.

Wahlen und Abgeordnete 1952 bis 1972

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Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg hat jeder Wähler nur eine Stimme, mit der sowohl der Direktkandidat als auch die Gesamtzahl der Sitze einer Partei im Landtag ermittelt werden.[1] Dabei gibt es keine Landes- oder Bezirkslisten, stattdessen werden zur Herstellung des Verhältnisausgleichs unterlegenen Wahlkreisbewerbern Zweitmandate zugeteilt. Die bis zur Wahl 2006 gültige Regelung sah eine Zuteilung dieser Mandate nach absoluter Stimmenzahl auf Ebene der Regierungsbezirke vor. Bei der Wahl zur verfassunggebenden Landesversammlung 1952 gab es keine Zweitmandate, sondern Landesergänzungslisten.

Den Wahlkreis Heilbronn-Land II vertraten von 1952 bis 1976 folgende Abgeordnete im Landtag:

Partei Art des Mandats Gewählte
SPD Fritz Köhler 1952
Erstmandat Fritz Köhler 1956, 1960, † 20. Dezember 1962
Paul Doll, nachgerückt am 8. Januar 1963, 1964, 1968
CDU Erstmandat Gotthilf Link 1972
FDP/DVP Zweitmandat Otto Haag 1956
Emil Feucht 1964, 1968

Einzelnachweise

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  1. Landtag Baden-Württemberg: Erläuterung des Wahlrechts

Literatur

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  • Frank-Roland Kühnel: Landtage, Abgeordnete und Wahlkreise in Baden-Württemberg 1946 bis 2009. Von der Vorläufigen Volksvertretung Württemberg-Badens bis zum 14. Landtag von Baden-Württemberg. Landtag von Baden-Württemberg, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-923476-01-5, S. 69–74, 79–84, 119–125, 295