Liste der Baudenkmäler in Emmerting
Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Emmerting zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Baudenkmäler nach Ortsteilen
BearbeitenUnteremmerting
BearbeitenLage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Untere Dorfstraße 4 (Standort) |
Kath. Pfarrkirche Heilig-Geist | kubischer Betonskelettbau mit Ziegelausfachungen, Lichtbändern, Flachdach und allseitig umlaufenden eingeschossigen Flachdachflügeln, westseitig als offene Vorhalle mit Betonstützen, in der Mittelachse flacher, als First weitergeführter Sichtbetonrisalit, freistehender Betoncampanile, von Karl Habermann, 1965–67; mit Ausstattung | D-1-71-114-15 | |
Untere Dorfstraße 31, 31 a (Standort) |
Bauernhof | Wohnteil eines Bauernhauses, in Blockbauweise mit profilierten Bügen und Flachsatteldach, 1. Viertel 18. Jahrhundert;
Querstadel mit Bundwerkoberteil, Mitte 19. Jahrhundert |
D-1-71-114-2 Wikidata |
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Untere Dorfstraße 33 (Standort) |
Bauernhaus | Erdgeschossig, mit Blockbaugiebel, Ende 17. Jahrhundert; quer angebauter Stallstadel mit Bundwerkobergeschoss und Schrot, Mitte 19. Jahrhundert | D-1-71-114-3 Wikidata |
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Untere Dorfstraße 35 (Standort) |
Bauernhaus | Bauernhaus eines Vierseithofs, mit Flachsatteldach, Blockbauobergeschoss über Brockenmauerwerk und traufseitigem Schrot, Anfang 19. Jahrhundert | D-1-71-114-4 | |
Untere Dorfstraße 39 (Standort) |
Bauernhaus | Tuffquaderbau mit Flachsatteldach, aufgemalte Fugen und Fenstergitter, bezeichnet mit 1867;
Einfahrtstor gleichzeitig; östlich Bundwerkstadel, aufgemalte Fugen an der Ostseite, 2. Hälfte 19. Jahrhundert |
D-1-71-114-6 Wikidata |
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Untere Dorfstraße 45 (Standort) |
Ehemaliges Bauernhaus | mit Flachsatteldach und Blockbauobergeschoss, traufseitig Schrot, ehemaliger Wirtschaftsteil zu Wohnzwecken ausgebaut, bezeichnet mit 1794;
östlich Stadel, gemauert, wohl 19. Jahrhundert |
D-1-71-114-8 Wikidata |
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Mitterfeld (Standort) |
Feldkapelle | 19. Jahrhundert; nördlich am Wald | D-1-71-114-9 Wikidata |
Bruck
BearbeitenLage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Brucker Straße 30 (Standort) |
Bauernhaus des Vierseithofes | Wohnstallhaus mit Blockbau-Obergeschoss, traufseitigem Schrot, Bundwerk an Giebel und Heuboden, 18. Jahrhundert;
südlich Bundwerkstadel, bezeichnet mit 1829 |
D-1-71-114-11 Wikidata |
Oberemmerting
BearbeitenLage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Nähe Alte Poststraße (Standort) |
Wegkapelle | 1. Hälfte 19. Jahrhundert; mit alter Ausstattung; am ehemaligen Wallfahrerweg nach Altötting | D-1-71-114-12 Wikidata |
Seng
BearbeitenLage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Kastler Straße 2 (Standort) |
Wegkapelle, sogenannte Gareiskapelle | mit geschweiftem Gesims, Ende 18. Jahrhundert; am ehemaligen Wallfahrerweg nach Altötting | D-1-71-114-14 Wikidata |
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Kastler Straße 12 (Standort) |
Dreiseithof | Ehemaliges Bauernhaus mit Gitterbundwerk über der Mittertenne, bezeichnet mit 1832;
Querstadel mit Kopfbüge, um 1835; westlicher Querstadel mit reichem Gitterbundwerk und Kopfbüge, um 1835 |
D-1-71-114-13 Wikidata |
Ehemalige Baudenkmäler
BearbeitenIn diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Hüttweg ( ) |
Sogenanntes „Weißkreuz, Hirsch- oder Stachelsäule“ | Steinmal mit Nische | D-1-71-114-1 Wikidata |
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( | )Steinsäule | Profiliert, vermutlich Hochgerichtsmal der einstigen Herrschaft Wald | D-1-71-114-10 Wikidata |
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Unteremmerting Untere Dorfstraße 37 (Standort) |
Bauernhaus | Mit Blockbauobergeschoß über Brockenmauerwerk, 2. Hälfte 17. Jahrhundert
(18. Juni 2013 nicht mehr in der Denkmalliste aufgeführt) |
D-1-71-114-5 ? Wikidata |
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Unteremmerting Untere Dorfstraße 44 (Standort) |
Bauernhaus | Blockbauobergeschoss und bemalte Pfettenköpfe, Ende 17. Jahrhundert
(18. Juni 2013 nicht mehr in der Denkmalliste aufgeführt) |
D-1-71-114-7 Wikidata |
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Wilhelm Neu, Volker Liedke: Oberbayern. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band I.2). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52392-9.
Weblinks
Bearbeiten- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
- Denkmalliste für Emmerting (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Anmerkungen
Bearbeiten- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.