Liste der Baudenkmäler in Irchenrieth

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der Oberpfälzer Gemeinde Irchenrieth zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Irchenrieth aus der Luft

Baudenkmäler

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Landrat-Christian-Kreuzer-Straße 4
(Standort)
Katholische Kirche St. Barbara Chorturmkirche, Saalkirche mit Walmdach und eingezogenem Rechteckchor, Chorturm mit Spitzhelm, ursprünglich bezeichnet „1724“, Westportal bezeichnet „1803“, Turm älter; mit Ausstattung D-3-74-127-1
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Nähe Landrat-Christian-Kreuzer-Straße
(Standort)
Ortskapelle Steildachbau, vierseitig geschlossen, 19. Jahrhundert; mit Ausstattung D-3-74-127-2
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BW
Nähe Leuchtenberger Straße
(Standort)
Wegkapelle Kleiner Steildachbau, dreiseitig geschlossen, wohl 19. Jahrhundert; mit Ausstattung D-3-74-127-3
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BW
Lochteile
(Standort)
Brunneneinfassung, sogenanntes Johannesbrünnl Drei Granitbildstöcke mit Bildnischen, durch Querbalken verbunden, Bekrönung mit Gusseisenkreuz, bezeichnet mit „1870“ D-3-74-127-4
Wikidata
BW
Lochteile
(Standort)
Dorfkreuz Holzkruzifix mit Beifigur, Figuren farbig gefasst, wohl 19. Jahrhundert, Kreuz erneuert D-3-74-127-6
Wikidata
BW

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Irchenrieth – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien