Liste der Baudenkmäler in Karlsfeld

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Karlsfeld zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Die Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 3. Juli 2018 wieder und umfasst zwei Baudenkmäler.

Baudenkmäler in Karlsfeld

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Münchner Straße 156
(Standort)
Kapelle St. Maria und Joseph (Ludlkapelle) Neugotischer Saalbau zu zwei Jochen mit Dreiachtelschluss und Strebepfeilern, straßenseitig vorgeblendeter Giebel mit mittig aufgesetztem Glockengiebel, drittes Viertel 19. Jahrhundert; mit Ausstattung. D-1-74-126-1
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Würm
(Standort)
Teil des Schleißheimer Kanalsystems, sogenannter Würmkanal Auch Karlsfelder Kanal genannt. Schleißheimer Kanalsystem: ehemals über fünfzig Kilometer lange Anlage aus Wasserwegen als Verbindung zu den Schlössern Nymphenburg, Dachau und dem Stadtschloss München, angelegt zunächst zum Baumaterialtransport, nach Planungen von Enrico Zuccalli und Dominique Girard, 1687–1728. D-1-74-126-2
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Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Karlsfeld – Sammlung von Bildern