Liste der Baudenkmäler in Landshut

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der niederbayerischen Bezirkshauptstadt Landshut zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Liste der Baudenkmäler nach Stadtbezirken

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In Landshut gibt es 577 Baudenkmäler und drei denkmalgeschützte Ensembles (Stand August 2024). Daher ist diese Liste in Teilübersichten für die einzelnen Stadtbezirke Landshuts aufgeteilt. Zwischen den Denkmallisten der Stadtbezirke kann über eine nach den Nummern der Stadtbezirke sortierte Navigationsleiste gewechselt werden.

In den Stadtbezirkstabellen sind sowohl Einzelbauwerke als auch denkmalgeschützte Ensembles aufgeführt.

 
Stadtteile von Landshut auf der Karte
Nr. Stadtteil Zahl der
Baudenkmäler
Zahl der
Ensembles
Lage und
Datum der Eingemeindung
00 Altstadt 393 1 historischer Stadtkern
01 Nikola 73 2 zwischen Altstadt und Hauptbahnhof
02 West 26 0 nördlich der Isar
03 Wolfgang 4 0 nördlich des Hauptbahnhofs
04 Industriegebiet 2 0 östlich des Hauptbahnhofs
05 Peter und Paul 18 0 östlich der Altstadt
nördl. von Berg
06 Schönbrunn 11 0 östlich von Peter und Paul
1. Juli 1972
07 Frauenberg 4 0 nordöstlich von Schönbrunn
1. August 1974
08 Berg 34 0 südöstlich der Altstadt
1. April 1928
09 Achdorf 10 0 westlich der Altstadt
1. April 1928
10 Münchnerau 8 0 westlich von La.-West
1. Januar 1972
Landshut ges. 582 3

Veröffentlichungen

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Die Liste der Baudenkmäler in Landshut ist Bestandteil der Bayerischen Denkmalliste, die vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege gepflegt wird.

Im ersten Teil dieser Reihe, welche die Baudenkmäler nach Regierungsbezirken geordnet darstellt, sind die Landshuter Teil des Bandes II über Niederbayern. Im dritten Teil, der für die Baudenkmäler jedes Landkreises und jeder Kreisfreien Stadt jeweils einen eigenen Band vorsieht, ist Landshut im Band II, 24 aus dem Jahr 1988 erschienen.

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Landshut – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien