Liste der Baudenkmäler in Landshut-Frauenberg

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In der Liste der Baudenkmäler in Landshut–Frauenberg sind die Baudenkmäler im Landshuter Stadtbezirk 07 Frauenberg aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Landshut. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Frauenberg 14
(Standort)
Katholische Kirche St. Mariä Heimsuchung einschiffiges Langhaus mit eingezogenem Chor und spätgotischen Netzrippengewölben, Mitte 15. Jahrhundert; mit Ausstattung D-2-61-000-594  
weitere Bilder
Gretlmühle 13
(Standort)
Blockbaustadel mit Satteldach, 18. Jahrhundert D-2-61-000-596  
Reitfeldstraße
(Standort)
Heiligenfigur Figur Hl. Johannes Nepomuk, 18. Jh.; im Neubau eines Heiligenhäuschens. D-2-61-000-595  
Wolfstein 1
(Standort)
Bauernhaus Stattlicher zweigeschossiger Walmdachbau, Erdgeschoss gemauert, Obergeschoss verschlemmter Blockbau, erbaut wohl um 1800 unter Einbeziehung von Resten der früheren Burg Wolfstein, Geburtsstätte des letzten Stauferkaisers Konradin, Keller tonnengewölbt, 16. Jahrhundert;

am Haus Gedenktafel von 1873;

Stall, stattlicher langgestreckter Bau mit flacher Stichkappentonne, Anfang 19. Jahrhundert

D-2-61-000-612  
Wolfsteinerau 6
(Standort)
Getreidekasten eines Holledauer-Bauernhof-Typs, zweigeschossiger Blockbau mit Altane und Walmdach, am Türsturz bez. 1794 D-2-61-000-613  

Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Landshut-Frauenberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien