Liste der Baudenkmäler in Oberau

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Oberau zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler nach Straßen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Alte Ettaler Straße
(Standort)
Straßenbrücke Steinerne Bogenbrücke mit oben liegender Fahrbahn, um 1629. D-1-80-126-10  
Alte Ettaler Straße 33
(Standort)
Villa Edel Zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit verputztem Erdgeschoss, blockbauartigem Obergeschoss, Trauf- und Giebellauben, in historistischen Formen, von Florian Edel 1905. D-1-80-126-12  
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Am Kirchbichl 6
(Standort)
Kapelle St. Georg Kleiner barocker Saalbau mit Zwiebeldachreiter, spätgotischer Westteil, um 1660 nach Osten verlängert und barockisiert; mit Ausstattung D-1-80-126-2  
Nähe Ettaler Straße
(Standort)
Lourdesgrotte Mehrstöckige aufwendige Grottenanlage, 1910. D-1-80-126-11  
Hauptstraße 7
(Standort)
Ehemaliges Bauernhaus Zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit zweiseitig umlaufender Laube, Zier- und Vorbund, Ende 17. Jahrhundert. D-1-80-126-3  
bei Hauptstraße 10
(Standort)
Stadel Bundwerkstadel mit massivem Erdgeschoss, Flachsatteldach und Hochtenne, 2. Hälfte 18. Jahrhundert. D-1-80-126-4  
Kirchweg 6
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Ludwig Historisierender Saalbau mit offenem Dachstuhl und westlichem Sattelturm, 1868–1873, 1938 umgestaltet und erweitert; mit Ausstattung D-1-80-126-1  
Münchner Straße 8
(Standort)
Gasthaus zur Post Stallstadel, ehemaliger Wirtschaftsteil eines Gasthofs, Flachsatteldachbau mit Hochtenne und Traufbundwerk über massivem Erdgeschoss, um 1800. D-1-80-126-5  
Nähe Werdenfelser Straße
(Standort)
Kapellen-Bildstock kleiner Satteldachbau mit Putzgliederung, 19. Jahrhundert; mit Ausstattung. D-1-80-126-8  
Werdenfelser Straße 21/22
(Standort)
Ehemaliges Maut- und Schulhaus zweigeschossiger Walmdachbau mit Putzgliederung, um 1760, nach 1910 im Westabschnitt verändert. D-1-80-126-9  

Ehemalige Baudenkmäler

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In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Schmiedeweg 1
(Standort)
Traufbundwerk am Wirtschaftsteil, 2. Hälfte 18. Jahrhundert. D-1-80-126-6  
Schmiedeweg 5
(Standort)
Traufbundwerk Ende 18. Jahrhundert. D-1-80-126-7  

Siehe auch

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Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Oberau – Sammlung von Bildern

Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.