Liste der Baudenkmäler in Waldaschaff
Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Waldaschaff zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 15. April 2020 wieder und enthält 8 Baudenkmäler.
Baudenkmäler
BearbeitenAlle Baudenkmäler liegen im Gemeindeteil Waldaschaff, die beiden anderen der drei Gemeindeteile sind als Einöden klassifiziert.
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Am Mühlbach 5 (Standort) |
Ehemalige Forstdienststelle, heute Rathaus | Zweigeschossiger verputzter Massivbau mit Halbwalmdach auf hohem Bruchsteinsockel, teilweise verschindelt, 1907 | D-6-71-156-8 | |
Am Rothenbucher Weg ( ) |
Bildstock | nicht nachqualifiziert, im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht kartiert | D-6-71-156-4 | |
Am Seehaus 2 (Standort) |
Forstanwesen, sogenanntes Seehaus | Eingeschossiger Sandsteinquaderbau mit Kniestock, Satteldach, historistisch, um 1900 | D-6-71-156-7 | |
Am Seehaus 2 (Standort) |
Nebengebäude | zwei eingeschossige Satteldachbauten, Sandstein, um 1900 | D-6-71-156-7 zugehörig | |
Aschaffenburger Straße 31 (Standort) |
Altes Knabenschulhaus, dann Rathaus | zweigeschossiger unterkellerter giebelständiger Rotsandsteinbau mit Satteldach,1852, Umbau 1920, Erdgeschoss 2003 verändert | D-6-71-156-12 | |
Aschaffenburger Straße 119 (Standort) |
Wohnstallhaus | zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkhaus mit Satteldach, ursprünglich Hof der Herren von Hettersdorf, 1665 | D-6-71-156-1 | weitere Bilder |
Germesgrund (Standort) |
Bildstock | gemauerter Quader mit Zeltdach, bekrönendem eisernem Kreuz und stichbogenförmiger vergitterter Nische, Sandstein, 18./19. Jahrhundert | D-6-71-156-5 | |
Hinterer Hemmicherborn (Standort) |
Bildhäuschen | gemauerte verputzte Stele mit Bildnische und Satteldach, Heiligenskulptur Muttergottes mit Kind, 19. Jh. | D-6-71-156-13 | |
Kirchstraße 5 (Standort) |
Katholische Pfarrkirche St. Michael | unverputzter basilikaler Satteldachbau mit
runder Apsis und nördlichem Turm mit Helm, Fassadengliederung durch Friese und Lisenen, Rotsandstein, neuromanisch, 1893, 1973 erweitert |
D-6-71-156-2 | weitere Bilder |
Lohrer Straße 87; Nähe Lohrer Straße (Standort) |
Kilometerstein Rothenbuch-Aschaffenburg-Hösbach | Rotsandstein, nach 1872 | D-6-71-156-14 | |
Oberhalb des Pfaffenackers ( ) |
Bildstock | nicht nachqualifiziert, im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht kartiert | D-6-71-156-6 | |
Untere Forststraße (Standort) |
Kriegerdenkmal für die Gefallenen 1849–1871 | Auf vierstufigem gemauertem Postament quaderförmiger Inschriftensockel, darauf gemauertes Satteldachhäuschen mit Michaelsskulptur in rundbogiger Nische, Sandstein, 1871 | D-6-71-156-9 | weitere Bilder |
Siehe auch
BearbeitenAnmerkungen
Bearbeiten- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Bearbeiten- Denis André Chevalley: Unterfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band VI). Oldenbourg, München 1985, ISBN 3-486-52397-X.
Weblinks
Bearbeiten- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
- Denkmalliste für Waldaschaff (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege