Liste der Baudenkmäler in Wollbach (Unterfranken)

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Wollbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Dorfkern von Wollbach

Baudenkmäler

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Häfnerweg 1
(Standort)
Hoftor mit Rundbogen Hoftor mit Rundbogen, bez. 1777, und nachgotische Pforte (jetzt Haustüre), spätes 17. Jh. D-6-73-183-31  
Häfnerweg 2, in der Hofmauer
(Standort)
Bildstocknische Stichbogig mit Akroterien, 18. Jahrhundert D-6-73-183-27  
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Hauptstraße 21
(Standort)
Bauernhof Wohnhaus mit Halbwalmdach, zweigeschossig, traufständig, mit Fachwerkobergeschoss, 1790

Rundbogiges Hoftor, bezeichnet mit 1790, und Gangpforte mit nachgotischem Bogen und Figurennische, darin Bischofsfigur, bezeichnet mit 1615 und 1721

Nebengebäude, Fachwerk, 18./19. Jahrhundert

D-6-73-183-3  
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Hauptstraße 33
(Standort)
Bauernhof Wohnhaus giebelständig, zweigeschossig, massives Erdgeschoss, Obergeschoss in verputztem Fachwerk, Zierfachwerk an der Giebelfront, 18. Jahrhundert D-6-73-183-7  
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Hauptstraße 38
(Standort)
Pforte Mit Schulterbogenportal, bezeichnet mit „1573“ und „1627“ D-6-73-183-9 BW
Joachim-Baumeister-Straße
(Standort)
Bonifatius-Statue Sandstein, 1860 D-6-73-183-2  
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Nähe Kirchbergstraße, im Friedhof
(Standort)
Friedhofskreuz Am Sockel Inschriftkartusche, am Kreuzfuß Totenschädel, Sandstein, bezeichnet mit „1828“ D-6-73-183-20  
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Kirchstraße 1
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Bonifaz Neugotische Saalkirche mit Satteldach, gegliederter giebelseitiger Fassade und polygonalem Chor von 1890, Turm seitlich des Chors, im Kern spätromanisch, Aufbau mit Spitzhelm 1617; mit Ausstattung D-6-73-183-10  
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Kirchstraße 1, Im Kirchhof
(Standort)
Bildstock Sandstein, um 1630 D-6-73-183-10 zugehörig BW
Kirchstraße 1
(Standort)
Kriegerehrung in Form einer Lourdesgrotte, 1895 D-6-73-183-10 zugehörig BW
Kirchstraße 1
(Standort)
Kreuzwegstation XIV 1892 D-6-73-183-10 zugehörig BW
Kirchstraße 4
(Standort)
Altes Pfarrhaus Zweigeschossiger traufständiger Putzbau mit Satteldach, 1608 und um 1860 D-6-73-183-30  
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Langenberg, an der Straße nach Brendlorenzen
(Standort)
Bildstock Im spitzbogigen Bildträger gekrönte weibliche Heilige mit Blume, 1765 D-6-73-183-22  
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Lebenhaner Straße
(Standort)
Heiligenhäuschen Mit gefasster Maria vom Trost, bez. 1751 D-6-73-183-24 BW
Leiterig, an der Straße nach Heustreu
(Standort)
Steinkreuz Bezeichnet mit „1849“ D-6-73-183-26  
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Neustadter Straße 11
(Standort)
Inschrifttafel Sandstein, bezeichnet mit „1808“ D-6-73-183-14 BW
Raiffeisenstraße
(Standort)
Steinkreuz Ende 19. Jahrhundert D-6-73-183-16  
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Schulstraße
(Standort)
Ehemalige Friedhofskapelle Saalbau mit polygonaler Apsis von 1894, profiliertes Spitzbogenportal mit bemerkenswerten figürlichen Basen bezeichnet mit „1602“; mit Ausstattung D-6-73-183-19  
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am Bach Wollbach
(Standort)
Steinkreuz Auf hohem Inschriftsockel Rundbogennische mit Akroterbesatz, darüber Kruzifix mit Korpus, bezeichnet mit „1842“ D-6-73-183-15 BW
Jakobsgraben
(oberhalb der Staatsstraße)
(Standort)
Marienbildstock Mit Reliefs: schreitende Maria, Trinität, seitlich Heilige, Sandstein, bezeichnet mit „1744“ D-6-73-183-29 [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:50.37055,10.21546!/D:Jakobsgraben
(oberhalb der Staatsstraße), Marienbildstock!/|BW]]

Ehemalige Baudenkmäler

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In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hartgrube
(Standort)
Kreuzschlepper 1878; an der Straße nach Lebenhan D-6-73-183-28 BW
Hartgrube, an der Abzweigung nach Reyersbach
(Standort)
Kreuzschlepper Bezeichnet mit „1878“ D-6-73-183-23 BW
Hauptstraße 12
(Standort)
Torpfosten 1846 D-6-73-183-1 BW
Kirchbergstraße, an der Straße nach Unsleben
(Standort)
Steinkreuz 19. Jahrhundert D-6-73-183-25 BW
Neustadter Straße 10
(Standort)
Pforte 1613 D-6-73-183-13 BW
Schulstraße 3
(Standort)
Bauernwohnhaus Zweigeschossiger giebelständiger Putzbau mit klassizistischen Eckpilastern, an Inschrifttafel bezeichnet mit „1808“ D-6-73-183-17 BW

Abgegangene Baudenkmäler

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In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hauptstraße 29
(Standort)
Tafel 1799 D-6-73-183-5 BW
Hauptstraße 31
(Standort)
Pforte 1826 D-6-73-183-6 BW
Hauptstraße 35
(Standort)
Pforte 1628 D-6-73-183-8 BW
Kirchstraße
(Standort)
Sogenanntes Pestkreuz Wohl 17. Jahrhundert D-6-73-183-12 BW
Kirchstraße 2
(Standort)
Inschrifttafel Bauherrninschrift in Kartusche, Stein, 1793 D-6-73-183-11 BW

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Wollbach – Sammlung von Bildern