Liste der Bodendenkmäler in Buxheim (Schwaben)

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Buxheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Buxheim

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Siedlung des Mittelneolithikums und der Urnenfelderzeit. D-7-7926-0013 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des ehemaligen Kartäuserklosters in Buxheim. D-7-7926-0020  
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(Standort) Siedlung der römischen Kaiserzeit sowie mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Peter und Paul in Buxheim. D-7-7926-0022  
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(Standort) Befestigung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung und Burgstall des Mittelalters. D-7-8026-0002 BW
(Standort) Grabhügel der Hallstattzeit. D-7-8026-0003 BW
(Standort) Grabhügel der Hallstattzeit. D-7-8026-0004 BW
(Standort) Grabhügel der Hallstattzeit. D-7-8026-0005 BW
(Standort) Verebneter Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-8026-0006 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-8026-0050 BW

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Commons: Buxheim (Schwaben) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien