Liste der Bodendenkmäler in Diedorf

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in dem schwäbischen Markt Diedorf zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Diedorf

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Trichtergruben vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7630-0007 BW
(Standort) Burgstall des Mittelalters sowie mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde D-7-7630-0031 BW
(Standort) Burgstall des Mittelalters sowie mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde D-7-7630-0046 BW
(Standort) Eisenverhüttungsplatz vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7630-0049 BW
(Standort) Gräber des Mittelalters. D-7-7630-0054 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7630-0057 BW
(Standort) Wüstgefallene Siedlung mittelalterlicher oder frühneuzeitlicher Zeitstellung. D-7-7630-0060 BW
(Standort) Trichtergruben vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7630-0091 BW
(Standort) Siedlung des Endneolithikums oder der frühen Bronzezeit. D-7-7630-0093 BW
(Standort) Wallgrabenanlage vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7630-0112 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche D-7-7630-0115 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche D-7-7630-0119 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Martin D-7-7630-0120 BW

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Commons: Baudenkmäler in Diedorf – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien