Liste der Bodendenkmäler in Ehingen (Landkreis Augsburg)

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Ehingen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Ehingen

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Burgstall des Mittelalters. D-7-7330-0054 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelder- und Hallstattzeit, Grabenwerk vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7330-0057 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Filialkirche D-7-7330-0239 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7430-0040 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7430-0049 BW
(Standort) Körpergräber vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7430-0050 BW
(Standort) Körpergräber der Frühbronzezeit. D-7-7430-0051 BW
(Standort) Grabhügel der Hallstattzeit. D-7-7430-0069 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung sowie des Mittelalters und der Neuzeit. D-7-7430-0071 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik. D-7-7430-0073 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit. D-7-7430-0074 BW
(Standort) Siedlung des Neolithikums und der frühen bis mittleren Bronzezeit. D-7-7430-0079 BW
(Standort) Siedlungen des Neolithikums, der Latènezeit, der Römischen Kaiserzeit D-7-7430-0251 BW
(Standort) Siedlung der Pollinger Gruppe. D-7-7430-0252 BW

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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