Liste der Bodendenkmäler in Hohenfurch

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Hohenfurch zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Hohenfurch

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung, u. a. der mittleren und späten Latènezeit. D-1-8131-0050 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8131-0051 BW
(Standort) Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8131-0052 BW
(Standort) Körpergräber des frühen Mittelalters. D-1-8131-0057 BW
(Standort) Straße der römischen Kaiserzeit (Teilstück der Trasse Augsburg–Füssen). D-1-8131-0177 BW
Kirchberg 2; Kirchberg 4
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Hohenfurch und ihrer Vorgängerbauten. D-1-8131-0196  
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(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Kapelle St. Ursula bei Hohenfurch und ihres Vorgängerbaus. D-1-8131-0197  
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(Standort) Körpergräber des frühen Mittelalters. D-1-8131-0205 BW

Siehe auch

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Literatur

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Commons: Hohenfurch – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien