Liste der Bodendenkmäler in Kirchheim (Unterfranken)

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Kirchheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Kirchheim

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6324-0002 BW
(Standort) Körpergräber vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6325-0005 BW
(Standort) Siedlung der Hallstattzeit. D-6-6325-0073 BW
(Standort) Teilweise verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6325-0075 BW
(Standort) Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6325-0076 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6325-0077 BW
(Standort) Siedlung der älteren Latènezeit. D-6-6325-0082 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6325-0159 BW
(Standort) Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6325-0160 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6325-0161 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6325-0162 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6325-0163 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6325-0164 BW
(Standort) Archäologische Befunde im Bereich der frühneuzeitlichen ehem. Synagoge von Kirchheim. D-6-6325-0172 BW
(Standort) Körpergräber des Endneolithikums. D-6-6325-0175 BW
(Standort) Siedlung der jüngeren Latènezeit. D-6-6325-0181 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit. D-6-6325-0182 BW
(Standort) Brand- und Körpergräber der Hallstattzeit. D-6-6325-0184 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6325-0187 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit oder der Hallstattzeit. D-6-6325-0198 BW
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.) Siedlung der späten Hallstattzeit und der frühen Latènezeit. D-6-6325-0204
(Standort) Siedlung der Hallstattzeit. D-6-6325-0205 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit oder der Hallstattzeit. D-6-6325-0211 BW
(Standort) Siedlung der Hallstattzeit oder der Latènezeit. D-6-6325-0212 BW
(Standort) Siedlung des Mittelneolithikums. D-6-6325-0216 BW
(Standort) Archäologische Befunde im Bereich der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Kath. Kirche D-6-6325-0222 BW
(Standort) Untertägige Teile der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Kath. Pfarrkirche St. Stephan D-6-6325-0224 BW
(Standort) Siedlung der Metallzeiten. D-6-6325-0295 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6325-0296 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6325-0297 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6325-0298 BW
(Standort) Siedlung des Mittelneolithikums. D-6-6325-0299 BW
(Standort) Siedlung der Metallzeiten. D-6-6325-0300 BW

Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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