Liste der Bodendenkmäler in Kleinrinderfeld

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Kleinrinderfeld zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Kleinrinderfeld

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik und der Urnenfelderzeit sowie mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde D-6-6225-0133 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums sowie der Urnenfelderzeit D-6-6225-0134 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums, der Bronzezeit D-6-6225-0135 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit und vermutlich der Hallstattzeit. D-6-6225-0136 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-6225-0137 BW
(Standort) Mittelalterliche und neuzeitliche Bestattungen. D-6-6225-0138 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-6225-0219 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik, der Hallstattzeit und vermutlich der Bronzezeit. D-6-6225-0220 BW
(Standort) Archäologische Befunde im Bereich der frühneuzeitlichen Kath. Pfarrkirche St. Martin von Kleinrinderfeld mit Körperbestattungen im angrenzenden Kirchhof. D-6-6225-0317 BW

Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Commons: Baudenkmäler in Kleinrinderfeld – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien