Liste der Naturdenkmale in Hohenstein-Ernstthal

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Die Liste der Naturdenkmale in Hohenstein-Ernstthal nennt die Naturdenkmale in Hohenstein-Ernstthal im sächsischen Landkreis Zwickau.

Definition

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„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler

„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG)
(1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
(2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“

Sächsisches Naturschutzgesetz

Diese Auflistung unterscheidet zwischen Flächennaturdenkmalen (FND) mit einer Fläche bis zu 5 ha (bei Verordnung nach DDR-Recht auch mehr) und Einzel-Naturdenkmalen (ND).

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Bild Bezeichnung Lage Beschreibung Datum Nummer
 BW Kreiselbach Hohenstein-Ernstthal
 
Hohenstein-Ernstthal
(50° 48′ 32,8″ N, 12° 40′ 32,5″ O)
FND. 37567 m² Fläche. Am Nordhang gelegener Eichen-Buchenwald auf schuttreichem Glimmerschiefer. Am Hangfuß fließt der Kreiselbach entlang. Daran liegt ein Teich mit artenreicher Ufervegetation und dichter Submersvegetation. Das Gebiet hat insbesondere Bedeutung für den seltenen Feuersalamander.[1] 2005[2] Z364.231.111


 BW Pechgraben
 
Hohenstein-Ernstthal und Callenberg
(50° 49′ 32,2″ N, 12° 41′ 12,4″ O)
FND. 45706 m² Fläche. Der Pechgraben und sein Seitenarm, der Schindelgraben, sind als Beispiel der selten gewordenen stark mäandrierenden Mittelgebirgsbäche geschützt.[3] 1974[4] Z364.231.118


 
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Serpentinitbruch
 
Hohenstein-Ernstthal
(50° 49′ 13″ N, 12° 41′ 25,2″ O)
FND. 53907 m² Fläche. Im Waldenburger Oberwald gelegener Serpentinitbruch mit angrenzendem Haldengelände.[5] 1974 unter Schutz gestellt wegen seiner interessanten Fauna und Flora und als geologisches Naturdenkmal von bezirklicher Bedeutung.[6] 1974[4] Z364.231.119


 BW Polsterteiche im Oberwald
 
Hohenstein-Ernstthal
(50° 48′ 53,9″ N, 12° 41′ 7,9″ O)
FND. 58866 m² Fläche. 1987 unter Schutz gestellt zum Schutz der hier angesalbten Population des Fadenmolches und zur Wiederansiedlung der kleinen Seerose.[7] 1990[8] Z364.231.124


 BW Heroldteiche
 
Hohenstein-Ernstthal
(50° 48′ 20,4″ N, 12° 44′ 28,7″ O)
FND. Geschützt vor allem als Laichgewässer von Amphibien wie Grasfrosch, Teichfrosch, Erdkröte, Knoblauchkröte, Kammmolch, Teichmolch und Bergmolch. Lebensraum von Ringelnatter, Blindschleiche, vielen Vogelarten (z. B. Teichralle, Sumpfrohrsänger, Gelbspötter) und Insekten. Besondere Bedeutung im Biotopverbund.[9]
16748 m² große Teilfläche südlich der S245 mit 3 Teichen sowie der östlich angrenzende Wiese.
1984[10] Z364.231.128


 BW Heroldteiche
 
Hohenstein-Ernstthal
(50° 48′ 25,3″ N, 12° 44′ 22,6″ O)
FND. 14644 m² große Teilfläche nördlich der S245 mit einem Teich sowie dem nördlich angrenzendem Gehölz. 1984[10] Z364.231.128


 BW Nebel-Steinbruch
 
Wüstenbrand
(50° 48′ 12,3″ N, 12° 44′ 26,9″ O)
FND. 28106 m² Fläche. Das Gebiet umfasst die südlichen 3 Heroldsteiche, den in den 1950er Jahren aufgelassenen Quarzporphyrsteinbruch mit Teich und den Ziegeleiteich. Es ist Amphibienlebensraum wie das nördlich angrenzende FND Heroldteiche.[11] 1984[10] Z364.231.130


 
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Lutherlinde
 
Hohenstein
(50° 48′ 26,1″ N, 12° 41′ 27,1″ O)
Im Jahr 1766 auf der Lutherhöhe gepflanzte Winterlinde. Zur Erinnerung an die Freilegung der Quelle des Hohensteiner Gesundbrunnens. Am Gesundbrunnen wurde von ca. 1829 bis um 1900 ein Kur- und Badehaus betrieben.[12] 1974
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Einzelnachweise

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  1. Landkreis Zwickau: STADT HOHENSTEIN-ERNSTTHAL: FND "KREISELBACH HOHENSTEIN-ERNSTTHAL", abgerufen am 11. August 2020
  2. VO des LRA Chemnitzer Land vom 25.05.2005, Amtsblatt des LK Chemnitzer Land vom 20.06.2005
  3. Landkreis Zwickau: GEMEINDEN CALLENBERG UND HOHENSTEIN-ERNSTTHAL: FND "PECHGRABEN", abgerufen am 11. August 2020
  4. a b übergeleitet: Beschluss Rat des Kreises Hohenstein-Ernstthal vom 12.12.1974, Nr. 132/74, 01.01.1975
  5. Landkreis Zwickau: STADT HOHENSTEIN-ERNSTTHAL: FND "SERPENTINITBRUCH", abgerufen am 11. August 2020
  6. Serpentinitbruch in Vorlage für die Sitzung des Rates des Kreises Hohenstein-Ernstthal vom 12.12.1974, Nr. 132/74, S. 3, abgerufen am 11. August 2020
  7. Landkreis Zwickau: STADT HOHENSTEIN-ERNSTTHAL: FND "POLSTERTEICHE IM OBERWALD", abgerufen am 11. August 2020
  8. übergeleitet: Beschluss Rat des Kreises Hohenstein-Ernstthal vom 08.01.1990, Nr. 1/90
  9. Landkreis Zwickau: STADT HOHENSTEIN-ERNSTTHAL: FND "HEROLDTEICHE" IN WÜSTENBRAND, abgerufen am 11. August 2020
  10. a b c übergeleitet: Beschluss Rat des Kreises Hohenstein-Ernstthal vom 06.01.1984, Nr. 10/84, 03.02.1984
  11. Landkreis Zwickau: STADT HOHENSTEIN-ERNSTTHAL: FND "NEBEL-STEINBRUCH" IN WÜSTENBRAND, abgerufen am 11. August 2020
  12. Landkreis Zwickau: STADT HOHENSTEIN-ERNSTTHAL: ND "LUTHERLINDE", abgerufen am 11. August 2020

Anmerkungen

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  • Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
  • Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.