Liste der Naturdenkmale in Lichtenstein/Sa.
Die Liste der Naturdenkmale in Lichtenstein/Sa. nennt die Naturdenkmale in Lichtenstein/Sa. im sächsischen Landkreis Zwickau.
Definition
Bearbeiten„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG)
(1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
(2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“
Liste
BearbeitenDiese Auflistung unterscheidet zwischen Flächennaturdenkmalen (FND) mit einer Fläche bis zu 5 ha (bei Verordnung nach DDR-Recht auch mehr) und Einzel-Naturdenkmalen (ND).
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Bild | Bezeichnung | Lage | Beschreibung | Datum | Nummer |
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Feuchtbiotop Hartensteiner Straße in Lichtenstein |
Lichtenstein/Sa. (50° 44′ 28,7″ N, 12° 37′ 59,7″ O ) |
FND. 23054 m² Fläche. Erhaltung des landschaftstypischen Geländes als Laichgewässer verschiedener Amphibienarten, sowie der angrenzenden Flächen. Im oberen Teich wurde die Kleine Seerose wieder angesiedelt.[1] | 1990[2] | Z364.231.125
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Feldflurbiotop „Bauerwald“ Rödlitz |
Rödlitz (50° 44′ 9″ N, 12° 38′ 52″ O ) |
FND. 44677 m² Fläche. Erhaltung eines Biotops in seiner Gesamtheit von Wiesen, Hecken, Feldgehölzen und Teichen.[3] | 1990[2] | Z364.231.129
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Käpplereiche |
Lichtenstein/Sa. (50° 45′ 49,8″ N, 12° 38′ 7,7″ O ) |
Stieleiche[4] in der Käpplerschlucht westlich der Miniwelt und nördlich des Schlosses.[5] | 1974 |
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Obelisk |
Lichtenstein/Sa. (50° 45′ 8,4″ N, 12° 38′ 46,5″ O ) |
Rotbuche im Stadtwald, nordöstlich vom Croatenberg.[6] | 1990 |
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8 Winterlinden |
Lichtenstein/Sa. (50° 44′ 49,6″ N, 12° 38′ 33,7″ O ) |
Standort am Forsthaus zwischen Rödlitzbach und Stadtwald.[7] | 1974 |
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Zierold-Eiche |
Lichtenstein/Sa. (50° 45′ 3,4″ N, 12° 37′ 54,7″ O ) |
Standort an der Paul-Zierold-Straße. Auf der topographischen Karte als Naturdenkmal markiert und vor Ort durch ein Naturdenkmal-Schild gekennzeichnet, aber nicht in der Liste des Landkreises Zwickau enthalten. |
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Drei Linden |
Lichtenstein/Sa. (50° 44′ 37″ N, 12° 37′ 6,1″ O ) |
Auf der topographischen Karte als Naturdenkmal markiert und vor Ort durch ein Naturdenkmal-Schild gekennzeichnet, aber nicht in der Liste des Landkreises Zwickau enthalten. | ? |
Weblinks
Bearbeiten- Schutzgebiete im Geoviewer Sachsen (Daten der FND)
- Landkreis Zwickau: Flächennaturdenkmale (Beschreibungen einiger FND)
- Landkreis Zwickau: Naturdenkmale (Liste der ND)
- Bundesamt für Naturschutz: Schutzgebiete in Deutschland (ND in Karte „Top. Karten“)
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Landkreis Zwickau: STADT LICHTENSTEIN: FND "FEUCHTBIOTOP HARTENSTEINER STRASSE, abgerufen am 11. August 2020
- ↑ a b übergeleitet: Beschluss Rat des Kreises Hohenstein-Ernstthal vom 08.01.1990, Nr. 1/90
- ↑ Landkreis Zwickau: STADT LICHTENSTEIN: FND "FELDFLURBIOTOP BAUERWALD RÖDLITZ", abgerufen am 11. August 2020
- ↑ Naturdenkmale in Umweltbericht zum Flächennutzungsplan Städteverbund Sachsenring (PDF), S. 22, November 2012, abgerufen am 11. August 2020.
- ↑ Landkreis Zwickau: STADT LICHTENSTEIN: ND "KÄPPLEREICHE", abgerufen am 11. August 2020
- ↑ Landkreis Zwickau: STADT LICHTENSTEIN: ND "OBELISK" IM STADTWALD, abgerufen am 11. August 2020
- ↑ Landkreis Zwickau: STADT LICHTENSTEIN: ND "8 WINTERLINDEN" AM FORSTHAUS, abgerufen am 11. August 2020
Anmerkungen
Bearbeiten- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
- Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.