Liste verbotener Spiele des k.u.k. Justizministeriums
Das k. u. k. Justizministerium veröffentlichte im Jahre 1904 die folgende Liste verbotener Spiele, die 1933 ergänzt wurde und in Österreich über viele Jahre beispielgebend war und eine kulturhistorisch interessante Aufstellung der damals beliebten Glücksspiele darstellt.
Bemerkenswert ist insbesondere, dass sich auch einige Kegel- und Billardspiele auf dieser Liste finden, die nach heutiger Auffassung eher als Geschicklichkeitsspiele angesehen werden.
Liste verbotener Spiele (1904)
BearbeitenAuf Grund des Art. III des Gesetzes vom 15. VI. 1901, St.G.Bl. Nr. 286, sind mit Verordnung vom 30. VI. 1904 folgende Spiele namentlich als „verbotene Spiele“ bezeichnet:
- Pharao
- Würfeln
- Einundzwanzig und das ähnliche Halbzwölf
- Zwicken (auch Labet, Tippen, Pochen) und seine Art Kleinpreference
- Angehen (auch frische Vier)
- Bakkarat (Makao)
- Tartel mit aufgeschlagenen Terzen
- Kartentombola (auch grüne Wiese)
- Stoß (Naschi-Waschi, auch Meine Tante – Deine Tante)
- Poker
- Färbeln
- Roulette und das ähnliche Wettrennspiel
- Booky- oder Sechser-Domino
- Polnische Bank (Panczok, Mauscheln)
- Farbenbank
- Stoßpudelspiel
- Lampeln
- Die heilige Wahrheit oder Herzaß
- Bauernschreck oder „die Rote gewinnt“
- Das Kegelspiel „Halbzwölf“
- Das Kegelspiel „Schanzeln“
Ferner zählen zu den verbotenen Spielen:
Chemin de fer, Rouge et noir, Trente et quarante, Trente et un, Vingt et un, Feuer, Belle (mit Tafeln und Nummern), Billardquartscheiben, Biribi oder Cavagnole, Elf hoch (mit 3 Würfeln), Esperanz (mit 2 Würfeln), Fräulein Tini, Häufeln, Grad – Ungrad, Kreiselspiel oder Diplomat (mit 9 Kegeln und einer Kreisel).
Liste verbotener Spiele (1933)
BearbeitenAuf Grund des Art. III des Gesetzes vom 15. Juni 1920, St.G.Bl. Nr. 286, sind mit Verordnung vom 2. Jänner 1933 folgende Spiele namentlich als „verbotene“ Spiele bezeichnet:
(Die Änderungen gegenüber der Liste von 1904 sind hier kursiv gesetzt.)
- Pharao
- Würfeln
- Einundzwanzig und das ähnliche Halbzwölf
- Zwicken (auch Labet, Tippen, Pochen, Dreiblatt) und seine Abart Kleinpreference
- Angehen (frische Vier)
- Bakkarat (Makao)
- Tartl mit aufgeschlagenen Terzen
- Kartentombola (auch grüne Wiese) und seine Abarten „Gottes Segen bei Kohn“
- Stoß (Naschi-Waschi, auch Meine Tante – Deine Tante)
- Poker
- Färbeln
- Roulette und alle rouletteähnlichen Spiele, insbesondere das Pferdchen – oder Wettrennspiel, Dreikugelspiel, Deltaspiel, Uranusspiel, Troulaspiel, Kartenroulette, Astroulette, Germaniaspiel, Spiralospiel, Habilisspiel, Beobaspiel, Pedegespiel, Hansaspiel, Atlantikspiel, Roulyspiel, Visiblaspiel, Bäderspiel, Ballaspiel und Laboulespiel
- Booky- oder Sechser-Domino
- Polnische Bank (Panczok, Wick, Mauscheln)
- Farbenbank
- Stoßpudelspiel
- Lampeln
- Die heilige Wahrheit oder Herzas
- „Die Rote gewinnt“, auch Kümmelblättchen genannt
- Jouettespiel
- Glücksrad
- Balanceleiterspiel
- Das Spiel mit Geldspielautomaten, sofern nicht durch eine Bescheinigung des Bundesministeriums für Finanzen dargetan erscheint, daß ihre Betätigung ein Geschicklichkeitsspiel darstellt.
Quellen
Bearbeiten- Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 2. Jänner 1933 über die verbotenen Spiele (Glücksspielverordnung 1933). Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich 1933, Stück 2, Nr. 6, online über ÖNB-ALEX