Mäusemachen
während der Hexenverfolgung zugeschriebenes Verbrechen
Das Mäusemachen, d. h. die Erschaffung bzw. Herbeizauberei von Mäusen – die als Plage angesehen wurden – war eine zur Zeit der Hexenverfolgungen der Hexerei zugeschriebene Tätigkeit und eines der typischen Verbrechen der Dämonologie, das man als Hexe oder Zauberer beschuldigten Menschen, oft auch gerade sehr jungen, zuschrieb. Im Umkehrschluss “erkannte” man Hexen und Zauberer daran, dass sie Mäuse machen konnten. Nach weit verbreitetem Aberglauben wurde Kindern, die an die Hexerei herangeführt werden sollten, zuerst das Mäusemachen beigebracht.[1]
Literatur
Bearbeiten- Rainer Beck: Mäuselmacher: oder die Imagination des Bösen: Ein Hexenprozess 1715-1723. C. H. Beck, München 2012, ISBN 978-3-406-62187-1.
- Ignaz Vinzenz Zingerle: Barbara Pachlerin, die Sarnthaler Hexe, und Mathias Perger, der Lauterfresser: zwei Hexenprozesse. Wagner, Innsbruck, 1858, S. 6 (über Barbara Pächlerin).
Weblinks
BearbeitenFußnoten
Bearbeiten- ↑ Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. (Stalling, Oldenburg, 1867) Neudruck: Contumax, Berlin, 2014, ISBN 978-3-8430-4123-2, S. 241, Nr. 208; auch Zingerle (1858), S. 6, fn. 1