Mein Justizpostfach

Postfach für sichere elektronische Kommunikation

Das Mein Justizpostfach (MJP) ermöglicht die sichere und kostenlose elektronische Kommunikation mit der Justiz sowie mit Behörden, Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern. Es ist ein Postfach- und Versanddienst eines OZG-Nutzerkontos Bund gemäß § 13 ERVV. Erforderlich für eine rechtswirksame Einreichung ist nur eine einfache Signatur durch Angabe des vollen Namens am Ende des Dokuments. Eine qualifizierte elektronische Signatur muss nicht verwendet werden.

Am 12. Oktober 2023 begann der Pilotbetrieb. Das MJP kann mit einer BundID genutzt werden.[1] Zur Anmeldung ist das Vertrauensniveau hoch der BundID erforderlich.[2] Dies kann aktuell nur durch die Verwendung des elektronischen Personalausweises sichergestellt werden.[3] Das MJP ist kein Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO).

MJP-Nutzer können mit den elektronischen Postfächern der genannten Gruppen (beA, beN, beSt und beBPo), aber nicht untereinander und nicht mit eBO-Nutzern kommunizieren.[4]

Rechtsgrundlagen

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Der Absender kann freiwillig das Postfach (§ 2 Absatz 7 OZG) seines eingerichteten Nutzerkonto/Bürgerkonto (§ 2 Absatz 5 OZG) nutzen. Die erforderlichen Einwilligungen zur Datenverarbeitung sind zu erteilen (§ 8 Absatz 4 bis 6 OZG). Die Einwilligung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten über das Postfach des Nutzerkontos ist zu erteilen (§ 9 Absatz 1 OZG = § 110 Absatz 2b Satz 1 LVwG-SH).

Der Absender muss sich § 9 Absatz 1 Satz 3 OZG = § 110 Absatz 2b Satz 3 LVwG-SH bewusst sein: Der Verwaltungsakt gilt am dritten (ab 1. Januar 2025: am vierten[5])Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekanntgegeben. Erfolgt der Abruf vor einer erneuten Bekanntgabe des Verwaltungsaktes, bleibt der Tag des ersten Abrufs für den Zugang maßgeblich (jeweils Satz 6). Ein elektronisches Dokument gilt am dritten (bzw. ab 1. Januar 2025: vierten) Tag nach der Absendung an den vom Empfänger hierfür eröffneten Zugang als zugestellt, wenn der Behörde nicht spätestens an diesem Tag ein Empfangsbekenntnis zugeht (§ 5 Absatz 7 Satz 2 VwZG).

Die Dokumente erfüllen die Erfordernisse an einen sicheren Übermittlungsweg, insbesondere aus § 55a Absatz 4 Satz 1 Nummer 5 VwGO „Gericht“, und darüber auch nach § 52a Absatz 6 LVwG-SH sowie aus den gleich lautenden Absatz 4 Satz 1 Nummer 5 von § 32a StPO, § 65a SGG, § 46c ArbGG, § 52a FGO, § 130a ZPO „Gericht“, und insbesondere in Verbindung mit §§ 13, 13a ERVV nach den (eine einfache Signatur verlangenden) gleich lautenden Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c von § 52a Absatz 3 LVwG-SH, § 36a Absatz 2a SGB I und § 3a Absatz 3 BVwVfG.

Der Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente in dieser Angelegenheit ist eröffnet (§ 3a Absatz 1 Satz 1 BVwVfG, § 36a Absatz 1 SGB I, § 87a Absatz 1 Satz 1 AO, § 5 Absatz 5 VwZG, § 52a Absatz 1, § 150 Absatz 5 LVwG-SH u. a.)

Ein Eintrag im sicheren elektronischen Verzeichnis (§ 13 Absatz 3 Satz 1 ERVV) ist gegeben.

Nutzer-ID

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Die SAFE-Infrastruktur (Secure Access to Federated E-Justice/E-Government) – sichere elektronische Identitäten in einem föderalen Umfeld[6] bietet jedem Nutzer eine Nutzer-ID über die er eindeutig identifizierbar ist, diese hat den Aufbau DE.Justiz.01234567-89ab-cdef-0123-456789abcdef.1234, abgesehen von dem Präfix und den Trennzeichen gibt es 36 Hexadezimal-Zeichen (16 Zeichen, 0–9 und a–f). Die letzten vier Zeichen nach dem Punkt bilden die ersten beiden Bytes des Hash-Wertes in Hex-codierter Darstellung. Über die vor dem letzten Punkt stehenden SAFE-ID in deren normalisierte Form (lowercase) wird ein SHA-256-Hash gebildet.[7]

Im SAFE-Verzeichnisdienst ist jede Nutzer-ID verzeichnet.

Verantwortlicher

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Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird im Impressum der Webseite genannt. Zuständig ist die BLK-AG IT-Standards, das ist die Bund-Länder-Konferenz-Arbeitsgemeinschaft IT-Standards.

Eingangsbestätigung

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Direkt nach dem Versand einer Nachricht lässt sich eine „Detailansicht gesendete Nachricht“ aufrufen. Diese zeigt insbesondere das Absendedatum und die Nachrichten-ID (Justizpostfach) als auch die Nachrichten-ID (OSCI), welche mit DP_Msg beginnt. Sobald die Nachricht beim Empfänger eingegangen ist, was mehrere Stunden dauern kann, lässt sich eine Eingangsbestätigung herunterladen, die zusätzlich den Abholzeitpunkt und die (SAFE-)Nutzer-ID des Empfängers angibt.

Störungen und Pannen

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Vom 19. bis 24. August funktionierte Mein Justizpostfach tagelang nicht,[8][9] Ursache war ein Stromausfall.[10]

Vom 12. Oktober 2023 bis zum 9. November 2023 waren Namen und Post-Adressen aller Empfänger frei verfügbar, im Regelfall sind sie es nur für Behörden, Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte, aber eben auch, wenn für die Post-Adresse eine Auskunftssperre bei der Meldebehörde eingetragen ist.[11][12]

Einzelnachweise

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  1. Hinweis: Start "Mein Justizpostfach (MJP)". In: egvp.justiz.de. Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz, archiviert vom Original am 12. Oktober 2023; abgerufen am 12. Oktober 2023.
  2. Hilfe, FAQ - Was benötige ich, um das MJP zu nutzen? In: ebo.bund.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 12. Oktober 2023.
  3. Hilfreiche Informationen - Was sind Vertrauensniveaus, Identifikationsmittel und Zugangsarten? In: id.bund.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 12. Oktober 2023.
  4. Arbeitsgruppe „IT-Standards in der Justiz“ der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr mit der Justiz Leitfaden Version 1.3, Stand 30. August 2024
  5. Gesetz vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236)
  6. SAFE
  7. egvp SAFE Abbildungsvorschrift
  8. heise online: Massive Störungen im elektronischen Rechtsverkehr - Vermutlich infolge eines Updates ist das Portal „Mein-Justizpostfach“ der Bundesregierung seit mehreren Tagen nicht zugänglich.
  9. Justiz-Kommunikation gestört: Mein Justizpostfach tagelang nicht verfügbar 23. August 2024, 9:36 Uhr, Marc Stöckel
  10. Nach Stromausfall: Systeme der NRW-Justiz laufen wieder Stand: 19.08.2024, 15:04 Uhr
  11. legal-tech
  12. Datenleck: „Mein Justizpostfach“ gewährt Dritten Datenzugriff - 14.11.2023 um 13:19 Uhr - Esther Menhard, netzpolitik