Nieder-Gemünden

Ortsteil von Gemünden (Felda)

Nieder-Gemünden ist ein Ortsteil der Gemeinde Gemünden (Felda) im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Nieder-Gemünden
Wappen von Nieder-Gemünden
Koordinaten: 50° 42′ N, 9° 3′ OKoordinaten: 50° 41′ 39″ N, 9° 3′ 29″ O
Höhe: 232 (225–251) m ü. NHN
Fläche: 7,8 km²[1]
Einwohner: 667 (31. Dez. 2022)[2]
Bevölkerungsdichte: 86 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 35329
Vorwahl: 06634

Geographie

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Das Dorf liegt in Oberhessen. Der Ort hat einen gemeinsamen Bahnhof mit Burg-Gemünden an der Bahnstrecke Gießen–Fulda. In Nieder-Gemünden treffen sich die Landesstraßen 3073 und 3146. Westlich führt die Bundesautobahn 5 vorbei. Die Flüsse Ohm und Felda treffen in Nieder-Gemünden zusammen.

Geschichte

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Ortsgeschichte

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Erstmals urkundlich erwähnt wird das Dorf etwa zwischen 750 und 779 im Codex Eberhardi.[1] Damals hieß der Ort noch Zegemunden (das Dorf an der Mündung).

Im Mittelalter gehörte der Ort zur Grafschaft Ziegenhain. 1450 starb Johann II., der letzte Graf von Ziegenhain und Nidda, kinderlos. Gemäß einer Vereinbarung mit den Landgrafen von Hessen fiel in diesem Fall das Erbe an die Landgrafschaft Hessen. Aber erst 1495 konnte ein Erbstreit mit den Grafen von Hohenlohe beigelegt werden, indem die Landgrafen die Hohenloher mit 9000 Gulden für die beiden Grafschaften abfanden.[3]

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Nieder-Gemünden:

„Niedergemünden (L. Bez. Kirtorf) evangel. Pfarrdorf; liegt an der Felda, 2 St. von Kirtorf, hat 95 Häuser und 475 Einwohner, die außer 22 Juden evangelisch sind. Sodann findet man 4 Mahl- und Oelmühlen. Die Einwohner treiben zum Theil einen starken Handel mit Schaafen, die sie aus dem Hanövrischen holen, und solche in der Umgegend wieder absetzen. – Das Dorf gehörte in frühern Zeiten zum Kirchengebiete von Oberofleiden.“[4]

Der Vierseithof um das Haus aus Niedergemünden wurde in Nieder-Gemünden ab- und im Hessenpark wieder aufgebaut.

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Zum 31. Dezember 1971 fusionierten im Zuge der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbständigen Gemeinden Burg-Gemünden, Ehringshausen, Elpenrod, Hainbach, Nieder-Gemünden, Otterbach und Rülfenrod freiwillig zur neuen Gemeinde Gemünden.[5] Für alle eingegliederten ehemaligen Gemeinden wurde je ein Ortsbezirk gebildet.[6]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

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Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Nieder-Gemünden angehört(e):[1][7][8]

Gerichte seit 1803

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In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Nieder-Gemünden das „Amt Homberg an der Ohm“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Nieder-Gemünden zuständig war.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[16] Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht zur Zweigstelle des Amtsgerichtes Alsfeld[17], aber bereits wieder mit Wirkung vom 1. Juni 1948 in ein Vollgericht umgewandelt[18]. Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Homberg und Nieder-Gemünden wurde dem Bereich des Amtsgerichts Alsfeld zugeteilt.[19]

Bevölkerung

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Einwohnerstruktur 2011

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Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Nieder-Gemünden 726 Einwohner. Darunter waren 9 (1,2 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 111 Einwohner unter 18 Jahren, 294 zwischen 18 und 49, 156 zwischen 50 und 64 und 165 Einwohner waren älter.[20] Die Einwohner lebten in 297 Haushalten. Davon waren 72 Singlehaushalte, 87 Paare ohne Kinder und 93 Paare mit Kindern, sowie 39 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 69 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 180 Haushaltungen lebten keine Senioren.[20]

Einwohnerentwicklung

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• 1806: 397 Einwohner, 83 Häuser[12]
• 1829: 475 Einwohner, 95 Häuser[4]
• 1867: 509 Einwohner, 82 bewohnte Gebäude[21]
• 1875: 535 Einwohner, 86 bewohnte Gebäude[22]
Nieder-Gemünden: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2015
Jahr  Einwohner
1791
  
364
1800
  
391
1806
  
397
1829
  
475
1834
  
487
1840
  
536
1846
  
563
1852
  
545
1858
  
490
1864
  
492
1871
  
533
1875
  
535
1885
  
497
1895
  
492
1905
  
524
1910
  
551
1925
  
513
1939
  
551
1946
  
917
1950
  
927
1956
  
826
1961
  
840
1967
  
803
1970
  
803
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
726
2015
  
638
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; 1791[23]; 1800[24]; Zensus 2011[20]; Gemeinde Gemünden (Felda): Webarchiv (2015,2020)

Historische Religionszugehörigkeit

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• 1829: 453 evangelische (= 95,37 %), 22 jüdische (= 4,63 %) Einwohner[4]
• 1961: 666 evangelische (= 79,29 %), 170 römisch-katholische (= 20,24 %) Einwohner[1]

Ortsbeirat

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Für Nieder-Gemünden besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Nieder-Gemünden) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[6] Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 61,38 %. Alle Mitglieder gehören der „Ortsgemeinschaft Nieder-Gemünden“ an.[25] Der Ortsbeirat wählte Jolande Becker zur Ortsvorsteherin.[26]

Wappen und Flagge

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Wappen

 

Blasonierung„Ein rotbewehrter (Hörner und Krallen) und rotbezungter nach rechts gewendeter schwarzer Ziegenadler über einem blauen Wellenband auf goldenem Grund.“[27]

Das Wappen wurde der Gemeinde Nieder-Gemünden, im damaligen Landkreis Alsfeld am 26. April 1958 durch den Hessischen Innenminister genehmigt. Gestaltet wurde es durch den Bad Nauheimer Heraldiker Heinz Ritt.

Der Ziegenkopfadler ist das Zeichen der Grafen von Ziegenhain, die zeitweise über das Dorf regierten. Der Wellenbalken symbolisiert den Zusammenfluss von Felda und Ohm nahe dem Ort.

Flagge

Die Flagge wurde der Gemeinde am 6. Oktober 1959 genehmigt und wird wie folgt beschrieben:

„Auf der breiten weißen Mittelbahn des rot-weiß-roten Flaggentuches das Gemeindewappen.“[28]

Infrastruktur

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In Nieder-Gemünden ist Sitz der Gemeindeverwaltung und die Grundschule. Die evangelische Kirche wurde 1756 eingeweiht.

Literatur

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Commons: Nieder-Gemünden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen und Einzelnachweise

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Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Homberg an der Ohm) und Verwaltung.
  4. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
  5. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.
  7. Am 31. Dezember 1971 als Ortsbezirk zur Gemeinde Gemünden.

Einzelnachweise

  1. a b c d e Nieder-Gemünden, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 5. November 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Zahlen und Fakten. In: Webauftritt. Gemeinde Gemünden (Felda), archiviert vom Original; abgerufen im Januar 2024.
  3. Martin Röhling: Niddaer Geschichtsblätter. Heft 9. Die Geschichte der Grafen von Nidda und der Grafen von Ziegenhain. Hrsg.: Niddaer Heimatmuseum e. V. Im Selbstverlag, 2005, ISBN 3-9803915-9-0, S. 115.
  4. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 188 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 21. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr. 3, S. 84, Punkt 93 Abs. 3 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0 MB]).
  6. a b Hauptsatzung. (PDF; 28 kB) § 5. In: Webauftritt. Gemeinde Gemünden, abgerufen im Januar 2024.
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  8. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. Die Zugehörigkeit des Amtes Burggemünden anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  10. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 13 ff., § 26 Punkt b V. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  11. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 7 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 248 (Online in der HathiTrust digital library).
  13. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 419 (online bei Google Books).
  14. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 143 ff. (online bei Google Books).
  15. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  16. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  17. Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation.
  18. Erlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 24. Mai 1948 — 3210/1 — Ia 1961 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Homberg (Oberhessen). (Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung vom 17. November 1953. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1953 Nr. 30, S. 189–191, Anlagen 1. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,3 MB]).)
  19. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 b) und Artikel 2, Abs. 4 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  20. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,0 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 36 und 76, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  21. Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 117 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  22. Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 15. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 12 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  23. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 191 (Online in der HathiTrust digital library).
  24. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 205 (Online in der HathiTrust digital library).
  25. Ortsbeiratswahl Nieder-Gemünden. In: Votemanager. Gemeinde Gemünden (Felda), abgerufen im Januar 2024.
  26. Ortsbeirat Nieder-Gemünden. In: Webauftritt. Gemeinde Gemünden (Felda), abgerufen im Januar 2024.
  27. Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Nieder-Gemünden im Landkreis Alsfeld, Regierungsbezirk Darmstadt vom 26. April 1958. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1958 Nr. 19, S. 522, Punkt 455 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,4 MB]).
  28. Genehmigung einer Flagge der Gemeinde Nieder-Gründau, im Landkreis Alsfeld, Regierungsbezierk Darmstadt vom 6. Oktober 1959. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1959 Nr. 42, S. 579, Punkt 987 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,7 MB]).