Obdachlosigkeit

Zustand von Menschen, die über keinen festen Wohnsitz verfügen
(Weitergeleitet von Ohne festen Wohnsitz)

Obdachlosigkeit ist eine Lebenslage, in der Menschen keinen festen Wohnsitz haben und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten. Die Mehrzahl der Obdachlosen in den Industriestaaten ist männlich, unter den alleinstehenden Obdachlosen machen Männer etwa 80 % aus. Davon ist Wohnungslosigkeit zu unterscheiden: Ende 2022 hatten 607.000 Menschen in Deutschland nach Angaben der Bundesregierung keine eigene Wohnung und 50.000 davon waren obdachlos.[1]

Ein obdachloser Mann in Deutschland verdient sich etwas Kleingeld durch Flötenspiel. In den Fahrradanhängern sind seine beiden Hunde.
Wohnungslose schlafen nahe dem Lukoil in Moskau

Langzeitobdachlose sind heute in den meisten Großstädten präsent. Abfällige Bezeichnungen wie „Penner“, „Sandler“ oder die Gleichsetzung mit Bettlern sind im städtischen Alltag weit verbreitet. Eine romantisch-verklärende Sicht findet sich im französischen Begriff Clochard.

Häufig sind Opfer von Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen, aber auch von Zerstörungen infolge von Bürgerkriegen oder Kriegen zumindest für einige Zeit lang ohne Obdach. Dabei wirken sich vergleichbare Ereignisse in Entwicklungsländern aufgrund geringerer Ressourcen tendenziell stärker aus als in wohlhabenderen Ländern.

Begriffsumfeld

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Der Begriff Obdach bezeichnet „eine Unterkunft, die Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet, Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt und insgesamt den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft entspricht“,[2] umgangssprachlich also ein „Dach über dem Kopf“.[3]

Bezeichnungen für Obdachlose

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Obdachloser in Kanada

Die von Obdachlosigkeit betroffenen Personen werden wahlweise als Obdachloser, Wohnsitzloser, Nichtsesshafter (wegen NS-Vorbelastung des Begriffs kaum noch verwendet), Zigeuner, Penner, Clochard, Vagabund, Landstreicher, Stadtstreicher, Herumtreiber, Trebegänger, Tippelbruder, Berber, Nomade, Pfründner bezeichnet. Fast alle diese Begriffe haben abwertenden Charakter.[4] In Österreich ist der Ausdruck Sandler gebräuchlich. Dieses Wort leitet sich von mittelhochdeutsch seine ab, was so viel wie „träge, langsam“ bedeutet.[5][6][7]

„Platte machen“

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„Obdachlos sein“ bedeutet, außerhalb einer Wohnung übernachten zu müssen, zum Beispiel in Parkanlagen, unter Brücken, auf Bänken, in Hauseingängen, auf Baustellen und in Bahnhöfen. Eine umgangssprachliche Bezeichnung für diese Lebensweise ist „Platte machen“,[8] „Platte schieben“ oder „auf Platte sein“. „Platte“ nennt man den Schlafplatz von Obdachlosen: auf der Straße, auf einer Parkbank, unter einer Brücke, über einem Lüftungsschacht, im Eingang eines Hauses oder einer Garage, im Park oder Wald. Viele Obdachlose nutzen immer denselben Platz zum Übernachten, ihren Stammplatz. Tagsüber sind sie unterwegs, ihr ganzes Hab und Gut nehmen sie immer mit, in Tüten und Taschen, manchmal in einem Rucksack oder einem Anhänger, damit ihnen nichts gestohlen wird. Gelegentlich nutzen Obdachlose auch leerstehende Gebäude oder Ruinen als Schlafplatz oder um ihre Habseligkeiten aufzubewahren. Im Gegensatz zur Hausbesetzung wird allerdings keine Sichtbarkeit und Inbesitznahme angestrebt.

Wohnungslosigkeit

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Von der Obdachlosigkeit ist die Wohnungslosigkeit zu unterscheiden. Obdachlose Personen können (oder wollen) keine adäquate Bleibe nutzen oder sie sind auf reine Notunterkünfte oder Notschlafstellen angewiesen. Dagegen verfügen wohnungslose Personen lediglich nicht über eigene Wohnräume und finden anderweitig Unterkunft.[9] Nicht obdachlos, sondern lediglich wohnungslos sind demnach Menschen, die temporär in Herbergen, Hotels, Frauenhäusern oder bei Verwandten wohnen. Ebenso sind sogenannte Sofa-Hopper, die kurzfristig Unterschlupf bei Freunden finden und sich „von Sofa zu Sofa hangeln“,[10] nicht obdachlos.

Der Status wohnungsloser Personen ist nicht auf den ersten Blick erkennbar. Viele Betroffene wollen aus Scham auch selbst ihre Wohnungslosigkeit vor der Öffentlichkeit verbergen. Deshalb wird in diesem Zusammenhang oftmals von „verdeckter“ oder „versteckter Wohnungslosigkeit“ gesprochen.[11]

Wohnsitzlosigkeit

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Die Begriffe wohnsitzlos und Wohnsitzloser besagen, dass jemand keinen festen Wohnsitz hat. Sie werden vergleichsweise selten verwendet und sind vorwiegend in der Verwaltungssprache gebräuchlich.[12] Ebenso wie Wohnsitzlosigkeit werden sie vor allem in folgenden Zusammenhängen verwendet:

  • Verwaltung: Für Behörden ist der Wohnsitz beziehungsweise das Fehlen eines Wohnsitzes von Belang. In Deutschland besteht die Pflicht, den Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzumelden (Meldepflicht). Die übliche Bezeichnung lautet hierzulande „ohne festen Wohnsitz“.
  • Gerichtswesen: Der Gerichtsstand ist bei natürlichen Personen im Normalfall der Wohnsitz, nach § 16 ZPO bei wohnsitzlosen Personen der Aufenthaltsort, falls unbekannt der letzte Wohnsitz.
  • Obdachlosigkeit: Gelegentlich wird die Bezeichnung Wohnsitzloser im Sinne von Obdachloser verwendet,[13] ebenso Wohnsitzlosigkeit im Sinne von Obdachlosigkeit.[14] In diesem Zusammenhang geht es um die prekären Lebensumstände der Betroffenen.

Wohnsitzlosigkeit bezeichnet jedoch nicht speziell den Umstand, dass die Person zwar keine eigene Wohnung hat, aber dennoch behelfsweise in einer Wohnung leben und übernachten kann, etwa bei Verwandten oder Freunden. In diesem Fall spricht man von Wohnungslosigkeit (siehe oben).

Geschichte und Entwicklung

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Obdachlosenunterschlupf in der Wiener Kanalisation um 1900
 
Schlafsaal des Berliner Obdachlosenasyls, 1930
 
Obdachlose auf einer Parkbank in Berlin, 1931

Geschichte bis zum Mittelalter

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Obdachlosigkeit gibt es seit langer Zeit. Fast alle bekannten Religionen thematisieren sie. Im Mittelalter zogen Bettler umher – nach der christlichen Lehre legitim und ehrenhaft. Arme sollten aufgrund ihres Leides im Diesseits schneller in den Himmel kommen. Reiche Menschen hatten die Möglichkeit zur Sündenvergebung, indem sie den Bedürftigen Almosen gaben. Die Bedürftigen sollten im Gegenzug für die Vergebung der Sünden des Spenders beten.[15]

Reformation und Absolutismus

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Beginnend in der Reformationszeit führte ein Wandel der Gesellschaft viele Menschen in Armut und Besitzlosigkeit. Der Dreißigjährige Krieg machte zudem sehr viele obdachlos. Bereits vor dem Ende des Deutschen Reiches wurden erste Regeln im Umgang mit den Armen getroffen, wie nach Prüfung auf Bedürftigkeit ausgehändigte Bettelabzeichen, oder Wanderverbote, die eine Gabe von Almosen an ortsfremde Obdachlose unter Strafe stellten.[16]

Im Absolutismus verabschiedete man sich endgültig von der mittelalterlichen Weise im Umgang mit Obdachlosigkeit und ächtete sie. Protestantische Nützlichkeitsethik und Merkantilismus als Wirtschaftssystem begründeten eine gesellschaftliche Moral, in der sich die menschliche Ehre vor allem auf Leistung, materiellen Verdienst, den eigenen Beitrag zur Finanzierung des Staates bezog. Die hierarchisch geprägte Gesellschaft mit unterschiedlichen Klassen sah Arme ohne Erwerbstätigkeit als Plage und zunehmend auch als Asoziale, die umerzogen werden müssten. Zuchthäuser wurden eingeführt, in denen Vagabunden Zwangsarbeit zur Besserung leisten mussten. Die Zuchthäuser stellten einen Produktivitätsfaktor dar, von dem die Gesellschaft profitierte. Ein Zuchthausaufenthalt endete nach der Willkür des Personals in der Regel nur, um Platz für Nachrücker zu schaffen.

Ab dem 19. Jahrhundert

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Erst mit der Bauernbefreiung im frühen 19. Jahrhundert änderte sich die gesellschaftliche Situation der Obdachlosen wieder.[17] In den Zuchthäusern waren nur noch Straftäter. Wanderarbeitsstätten versorgten und beherbergten umherwandernde Obdachlose gegen Arbeit. Immer noch stellten Gesetze die Landstreicherei unter Strafe und schränkten die Möglichkeiten der Umherziehenden dadurch stark ein. Aus dem Protestantismus heraus entstand eine Bewegung, die sich für eine wesentliche Verbesserung der sozialen Probleme der verarmten Bevölkerung einsetze. Theodor Fliedner gründete 1826 die Rheinisch-Westfälische Gefängnisgesellschaft mit dem Ziel der Resozialisierung der Betroffenen. Friedrich von Bodelschwingh, der Gründer Bethels bei Bielefeld, nannte die Obdachlosen „Brüder der Landstraße“. Mit seinem Konzept „Arbeit statt Almosen“ versuchte er, ihnen ihre Würde zurückzugeben. Er gründete 1882 die erste deutsche Arbeiterkolonie in Wilhelmsdorf. Als Abgeordneter des preußischen Landtages setzte er 1907 das Wanderarbeitstättengesetz mit durch. Seine letzte Gründung Hoffnungstal, 15 km nördlich von Berlin, dokumentiert seine Zuwendung zu den Betroffenen. Jeder Bewohner erhielt in den Schlafbaracken eine eigene Kabine mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl, die ihm im Gegensatz zu den Obdachlosenasylen der Stadt einen persönlichen Raum schuf.

Einen ähnlichen Ansatz verfolgte in Frankreich nach dem Zweiten Weltkrieg der Priester Abbé Pierre. Auf ihn geht die Stiftung Emmaüs zurück, die in Frankreich flächendeckend Projekte für Obdachlose anbietet und in zahlreichen Initiativen weltweit vernetzt ist.

Häufigkeit

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In Deutschland ist die Zahl der Obdachlosen und Wohnungslosen in keiner Bundesstatistik erfasst, was von Wohlfahrtsverbänden, Politikern und Journalisten immer wieder kritisiert wird.[18] Bundesweit gibt es Schätzungen, die von Wohlfahrtsverbänden aufgestellt werden. Auch die Anzahl vollstreckter Zwangsräumungen wird statistisch bisher nicht erfasst.[19]

Wohnungslos

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Die Zahl der Wohnungslosen (ohne Aussiedler) lag 1999 bei 440.000 und ist bis 2008 kontinuierlich auf 223.000 gesunken.[20] Für das Jahr 2006 schätzte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) die Verteilung der Wohnungslosen auf 11 % Kinder, 25 % Frauen, 64 % Männer.[21] Für das Jahr 2009 schätzte sie 235.000 Wohnungslose.[22] Für 2014 gibt die BAG W die Zahl der Wohnungslosen mit 335.000 an mit steigender Tendenz. Der Anteil der Frauen stieg dabei auf 28 %.

Obdachlos

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Ganz ohne Unterkunft auf der Straße lebten in Deutschland im Jahre 2018 rund 41.000 Menschen.[23] Die Zahl der Personen, die ohne jeglichen Wohnraum auf der Straße leben, wird von der BAG W für die Jahre 2002 bis 2008 mit etwa 20.000 angegeben.[20] 2004 schätzte die BAG W folgende Zahlen: Auf der Straße lebten etwa 20.000, davon 2.000 Frauen; zudem schätzte sie 5.000 bis 7.000 Straßenkinder.[24] Für das Jahr 2009 schätzte sie 18.000 Obdachlose.[22]

Medien berichteten 2017 von einem Anstieg der Zahl obdachloser Minderjähriger. Einzelne Projekte helfen obdachlosen Jugendlichen, indem sie ihnen eine Postadresse, Mahlzeiten und Hilfe beim Umgang mit Behörden anbieten.[25]

Auf der Straße lebe außerdem eine große Zahl Menschen aus Osteuropa ohne Anspruch auf Sozialhilfe und ohne Unterkunft. Manche arbeiten als Tagelöhner auf dem „Arbeiterstrich“.[26] In diesem Zusammenhang wird behauptet, dass der Grund hierfür nicht etwa Armutszuwanderung sei, sondern strukturelle politische Ursachen wie die „Ausgrenzung des kleinen Teils der Zuwanderer, die wirklich hilfsbedürftig sind“,[27] aus dem Hilfesystem des Staates.

Anfang 2020 wurden in Berlin an einem Abend bei einer nicht-repräsentativen Zählung tausender Freiwilliger 1.976 Obdachlose angetroffen. Bei vorangegangenen Schätzungen waren 6000 bis 10.000 Obdachlose angegeben worden. Unter diesen Obdachlosen waren viele EU-Ausländer, die im Rahmen der Freizügigkeit nach Deutschland gekommen waren, dort aber wirtschaftlich nicht Fuß gefasst haben und kein Anrecht auf staatliche Unterstützung haben.[28]

Ursachen

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Obdachlosigkeit wird meist als ein Zusammenspiel persönlicher (individueller) und gesellschaftlicher (struktureller) Faktoren erklärt. Individuelle Faktoren sind etwa fehlende Ausbildung, Drogenabhängigkeit, psychische Krankheit und Kriminalität. Strukturelle Faktoren sind die Globalisierung und der damit verbundene Aufstieg des Neoliberalismus, der für freie Märkte und gegen staatliche Intervention eintritt; außerdem vermehrte Zuwanderung und die Deinstitutionalisierung der Unterbringung psychisch Kranker.

Individuelle Faktoren, die zur Obdachlosigkeit führen können:

Häufige Faktoren von Obdachlosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind:

  • materielle Not und Obdachlosigkeit der gesamten Familie
  • Flucht vor Gewalt oder Missbrauch im Elternhaus
  • wechselnde Bezugspersonen, Heimunterbringung, fehlendes Urvertrauen

Als konkreter Anlass für die Obdachlosigkeit steht die Zwangsräumung wegen Mietschulden an erster Stelle. Weitere Anlässe können sein: Kündigung nach vertragswidrigem Gebrauch der Wohnung (z. B. infolge eines Messie-Syndroms).

 
Obdachloser in der Hamburger Innenstadt, 1997

Die Folgen von Obdachlosigkeit sind vielfältig. Sie betreffen Leib und Leben sowie den Charakter der Betroffenen. Am sichtbarsten sind die Verwahrlosung und Verelendung. Die Folgen der Obdachlosigkeit im Einzelnen sind zum Beispiel:

Laut der englischen Studie Homelessness: A Silent Killer der Universität Sheffield haben Obdachlose im Durchschnitt eine um 30 Jahre geringere Lebenserwartung.[32]

Rechtliche Behandlung

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Bundesrepublik Deutschland

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In Deutschland wird hinsichtlich der rechtlichen Betrachtung der Obdachlosigkeit zunächst eine Unterscheidung zwischen „freiwilliger“ und „unfreiwilliger“ Obdachlosigkeit getroffen.

Freiwillig obdachlos ist, wer selbstbestimmt und in voller Absicht ohne „ein Dach über dem Kopf“ lebt. Nach der herrschenden Rechtsauffassung ist diese Lebensweise bei Erwachsenen ein zu tolerierender Zustand.[33] Die Entscheidung einer Person, ununterbrochen im Freien zu leben, ist Ausdruck der Wahrnehmung des nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz geschützten Grundrechtes jeder natürlichen Person auf allgemeine Handlungsfreiheit. Allerdings ist dieses Recht zumeist nur eingeschränkt wahrnehmbar, da viele Gemeinden in Deutschland das Übernachten, Zelten oder Wohnen im öffentlichen Raum mittels Polizeiverordnung reglementieren und mit Bußgeldandrohungen für Zuwiderhandlungen versehen. Zudem ist es in bestimmten Fällen notwendig, eine ladungsfähige Anschrift anzugeben oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.

Unfreiwillig obdachlos ist hingegen, wer „nicht Tag und Nacht über eine Unterkunft verfügt, die Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet, Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt und insgesamt den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft entspricht“,[34] und mit diesem Zustand nicht einverstanden ist. Die unfreiwillige Obdachlosigkeit gefährdet mehrere Individualrechtsgüter einer Person. Zu diesen zählen u. a. die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), das Recht auf Leben, auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) sowie gegebenenfalls auch das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG).[35] Sie stellt nach dem Polizei- und Ordnungsrecht der Bundesländer eine Gefahr für die „öffentliche Sicherheit“ dar.[36]

Die Städte und Gemeinden müssen unfreiwillig obdachlosen Personen, die sich finanziell bzw. auch persönlichkeitsbedingt nicht selbst eine Unterkunft verschaffen können, auf Antrag ein vorläufiges und befristetes Unterkommen einfacher Art zur Verfügung stellen.[37] Die Unterkunft muss dabei nicht den allgemeinen Anforderungen an eine Mietwohnung entsprechen, da sie von vornherein nur eine Notlösung darstellt und auf einige Wochen oder jedenfalls wenige Monate angelegt ist. Es besteht somit nur Anspruch auf eine Unterbringung einfacher Art ohne jeglichen Komfort. Die Rechtsprechung definiert eine Obdachlosenunterkunft als ausreichend, wenn sie zeitweilig Schutz vor Witterung und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse sowie einen beheizbaren Aufenthaltsraum bietet. Auch sollten die Hausratgegenstände vorhanden sein, welche zum täglichen Leben unentbehrlich sind (z. B. Tisch, Stuhl, Bett, Schrank, Kochmöglichkeit und Waschstelle). Fließendes heißes Wasser sowie die Möglichkeit von Fernseh-, Internet- oder Radioempfang gehört jedoch nicht zu den Anforderungen.[38]

England und Wales

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Der Housing (Homeless Persons) Act von 1996 sowie die zugehörige Homelessness (Priority Need for Accommodation) Order aus dem Jahr 2000 weisen in England und Wales den Gemeinden die Pflicht zur Unterbringung Obdachloser zu. Diese haben jedoch das Vorliegen eines Anspruchs auf Unterbringung vorab zu prüfen. Ein Anspruch besteht nur für „unfreiwillig“ (s. o.) obdachlose britische Bürger und Personen mit einem dauerhaften, rechtmäßigen Aufenthalt. Weiterhin wird hier nach der Schutzbedürftigkeit verschiedener Personengruppen markant priorisiert. So wird z. B. Familien mit Kindern regelmäßig Priorität vor der Unterbringung von erwachsenen Einzelpersonen eingeräumt.[39] Im Zeitraum 2014/2015 unterteilten sich dementsprechend die Personen, welchen einen Anspruch auf Obdachlosenunterbringung zugesprochen wurde, zu 72 % in Haushalte mit Kindern und zu 22 % in erwachsene Einzelpersonen.[40]

Gleichzeitig gibt es gesetzliche Maßnahmen, die der Verdrängung Obdachloser aus dem öffentlichen Raum Vorschub leisten: Der Anti-social Behaviour, Crime and Policing Act von 2014 erlaubt es der Polizei nach eigenem Ermessen, einen Platzverweis gegenüber Personen auszusprechen, die „andere Personen in der Öffentlichkeit belästigen oder in Aufregung oder in Sorge versetzen oder hierzu beitragen“ oder „das Auftreten von Straftaten oder Störungen der öffentlichen Ordnung am jeweiligen Ort befürchten lassen oder hierzu beitragen“.[41]
Diese sehr weit gefasste Allgemeinbefugnis umfasst regelmäßig auch die Wegweisung von Obdachlosen von Schlafplätzen im öffentlichen Raum.[42]

In Ungarn sind (Stand September 2013) viele der (laut UN-Schätzung 30.000 bis 35.000) Obdachlosen von einem neuen Gesetz betroffen, welches das Übernachten im Freien verbietet. Seitdem haben Städte und Gemeinden das Recht, Obdachlose nach Belieben aus bestimmten Gegenden auszuweisen. Bei Verstößen drohen Geld- und Gefängnisstrafen. Die Regierung Orbán begründete das Gesetz mit Sorge „um die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die allgemeine Gesundheit und kulturelle Werte“.[43]

Wissenschaftliche Erforschung

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Obdachloser mit Hund in Bremen, 2014

Ursachenforschung

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Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Obdachlosigkeit gab es erst in der Weimarer Republik (ab 1919). Ludwig Mayer veröffentlichte eine Studie über einen Wandertrieb und sah Obdachlosigkeit als psychische Krankheit.[44] Tatsächlich führte das dazu, dass wegen Landstreicherei kaum jemand verurteilt wurde, weil Psychologen einen Wandertrieb diagnostizierten; ein bei Nomadenvölkern besonders häufiges Gen sei davon die Ursache.

Lionel Thelen erklärt mit Berufung auf Pierre Bourdieu und Donald Winnicott die dauerhafte Beibehaltung des Status Obdachlosigkeit über soziale Prozesse innerhalb der Obdachlosenszene.[45] Obdachlose würden, um sich innerhalb der Szene einen Rest persönlicher Behauptung zu bewahren, die letzten sozialen Verbindungen zur sesshaften Außenwelt kappen. Thelen sieht darin einen Teufelskreis, der zu emotionaler Stumpfheit und Entpersonalisierung führe. Nach Thelen führt längere Obdachlosigkeit zu „sozialer Nacktheit“ und einem „exil de soi“, dem Exil vom Selbst, oder einem „Neben-sich-Stehen“, welches die Persönlichkeit schwäche und die Rückholung in die Gesellschaft und die Arbeit von sozialen Institutionen erheblich erschwere.[46]

Eine Bremer Studie aus dem Jahr 1999 ergab, dass für junge Menschen zunächst die Clique eine Art Ersatzfamilie bildet und somit zum Anziehungspunkt wird. Diese Szene sei jedoch in den einzelnen Städten unterschiedlich ausgeprägt.[47]

Obdachlosendiskriminierung

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Obdachlose Menschen sind in einem besonderen Maße Anfeindungen ausgesetzt. In diesem Zusammenhang entstand auch der Begriff Obdachlosendiskriminierung. Das Forschungsprojekt Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit misst die Abwertung von Personengruppen in Deutschland, so auch von Obdachlosen. Der Leiter des Projekts Wilhelm Heitmeyer mutmaßt, dass eine in Studien des Projekts festgestellte zunehmende Abwertung von Obdachlosen mit einer Ökonomisierung der sozialen Zusammenhänge einhergeht, der zufolge Menschen stärker nach dem Kriterium der Nützlichkeit betrachtet und als „nutzlos“ empfundene Langzeitarbeitslose und Obdachlose abgewertet würden. Eine gruppenspezifische Abwertung bildet die Grundlage für Hate Crime, also für Gewalttaten, die sich lediglich aus der Zugehörigkeit des Opfers zu einer als minderwertig wahrgenommenen Gruppe speisen. Seit den 2010er Jahren wird in den Medien über städtebauliche Maßnahmen der sogenannten defensiven Architektur berichtet, die Obdachlose etwa davon abhalten soll, auf Bänken im öffentlichen Raum zu schlafen.

Medien berichteten über Gewalt gegenüber Obdachlosen bis hin zu Totschlag und Mord. Eine Auswertung der gemeldeten Straftaten deutete im Jahr 2004 nach Auffassung eines Berliner Sozialwissenschaftlers oft auf kleine Gruppen von Jugendlichen mit rechtsextremem Hintergrund hin.[48] Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der PDS-Fraktion im Jahre 2001 hatte diese Behauptung nicht bestätigen können.[49]

Obdachlosenhilfe

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Housing First

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Housing First, auch „rapid re-housing“ genannt, ist ein relativ neuer Ansatz aus der US-amerikanischen Sozialpolitik beim Umgang mit Obdachlosigkeit und eine Alternative zum herkömmlichen System von Notunterkünften und vorübergehender Unterbringung. Seit einigen Jahren wird der Ansatz auch in Deutschland, Großbritannien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Portugal und Österreich umgesetzt.

Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht vor, junge Wohnungslose mit Housing-First-Konzepten zu fördern.[50]

Duschmobile

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Seit August 2019 fährt in Berlin das Duschmobil jede Woche fünf verschiedene Bezirke in Berlin an.[51][52]

„Ulmer Nest“

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In Ulm wird seit Dezember 2019 in einem Pilotprojekt – begleitet von der Universität Kassel – das Angebot „Ulmer Nest“ erprobt. Ein von innen verschließbares Holzgehäuse soll Obdachlosen im Winter Schutz bieten.[53]

Obdachlosenzeitungen

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In vielen Städten der Welt werden Straßenzeitungen von Obdachlosen verkauft. Geschrieben und produziert werden die Wochen- oder Monatszeitungen meist von Profis. Ziel ist es, Obdachlose durch eine eigene Geschäftstätigkeit – hier der Verkauf – in Selbstwirksamkeit zu bringen. Sie übernehmen Verantwortung, pflegen Kontakt zu den Käufern (die ihrerseits mit Obdachlosigkeit in Berührung kommen), enthalten mindestens die Hälfte des Verkaufspreises und zunehmend lernen einige auch in der Redaktion mitzuarbeiten. In Deutschland gibt es bereits 40 verschiedene Zeitungen, in Österreich zwölf, in der Schweiz zwei. Die Zeitungen haben sich in Deutschland und weltweit zu einem Dachverband zusammengeschlossen. Berichtet werden Lebensgeschichten, Einblicke in das Leben auf der Straße, Gedanken zu Sozialpolitik, dem Leben in der Stadt und vieles mehr. Manche Zeitungen bieten auch eine offene Universität oder Stadtführungen durch Obdachlose.

Soziale Bewegungen und Selbstvertretungen

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Immer wieder gibt es Versuche und Initiativen zur Organisation obdachloser Menschen, die teilweise von ihnen selbst, teilweise von außen angestoßen werden. Beispielsweise ist hier die Bruderschaft der Vagabunden um Gregor Gog zu nennen, die mit Kunstausstellungen, einer Zeitschrift Der Kunde sowie mit einem Vagabundenkongress auf sich aufmerksam machte. Die Bruderschaft der Vagabunden wurde 1933 von der NSDAP zerschlagen.

In den späten 80er Jahren des 20. Jahrhunderts versuchte der obdachlose Hans Klunkelfuss mit seinen Berber-Briefen, die als Vorläufer der heutigen Straßenzeitungen gelten können, an die Idee der politischen Bewegung obdachloser Menschen anzuknüpfen[54]

Im Jahr 1991 organisierte Willy Drucker im Hans-Hergot-Turm in Uelzen einen „Kongress der Kunden und Vagabunden, Obdach- und Besitzlosen“.[55]

Im Zuge der Verbreitung des World Wide Web wurden obdachlose Menschen auch im Internet aktiv. Im Jahr 2004 eröffnete Richard Brox eine Adressensammlung von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe im Internet, zunächst unter dem Namen „Kurpfälzer Wandersmann“, später als Blog mit dem Titel „Ohne Wohnung – was nun?“.[56] Für seine Arbeit wurde er 2012 für den Deutschen Engagementpreis des Bundesverbands Deutscher Stiftungen nominiert, im Jahr 2014 für den Panter-Preis der taz.[57]

Ein weiteres Beispiel für Selbstvertretung obdachloser Menschen ist die von Jürgen Schneider im Jahr 2007 ins Leben gerufene „Berber-Info“, eine Internet-Plattform, die Informationen für wohnungslose Menschen, in der Regel Anlaufstellen, Notübernachtungen, Beratungsstellen usw., bereitstellt. Aus der Berber-Info ging 2012 das Armutsnetzwerk hervor.

Regelmäßig jährlich veranstaltete die Landes-Arbeits-Gemeinschaft wohnungsloser Menschen Berbertreffen, zu denen obdachlose Menschen eingeladen wurden. Das 13. und bislang letzte Berbertreffen fand 2009 im St. Ursula-Heim in Offenburg statt.

Auf Initiative von Stefan Schneider und Jürgen Schneider vom Armutsnetzwerk wurden in Kooperation mit der Wohnungslosenhilfe der Stiftung Bethel in Freistatt einwöchige Wohnungslosentreffen organisiert, die seit 2016 einmal jährlich im Sommer an wechselnden Orten stattfinden. Daraus hervorgegangen ist die Wohnungslosenstiftung – Gesellschaft für Selbstvertretung wohnungsloser Menschen und Empowerment auf Augenhöhe. Die Wohnungslosenstiftung verfolgt das Ziel, obdachlosen Menschen zu ermöglichen, „sich für ihre eigenen Belange und Interessen einzusetzen, eigene Aktionen, Initiativen und Projekte zu planen und zu verwirklichen und so ihre Lebenslage nachhaltig und selbstbestimmt zu verändern und zu verbessern“. Die Wohnungslosenstiftung organisiert im Frühjahr und Herbst an wechselnden Orten offene Netzwerktreffen für obdachlose und wohnungslose Menschen.

Obdachlosigkeitserfahrene Aktivisten und Buchautoren wie Janita Juvonen, Richard Brox und Jürgen Schneider reisen durch Deutschland, um auf öffentlichen Veranstaltungen, Tagungen, Lesungen auf Grundlage ihrer Erfahrungen und eigenen Einschätzungen auf die Lage wohnungsloser Menschen aufmerksam zu machen und ihre Sicht auf das Problem zu kommunizieren.

„Obdachlos zu sein wäre gar nicht so schwer, wenn es die Nacht nicht gäbe.“

Sándor Lénárd: Am Ende der Via Condotti. Römische Geschichten. dtv, München 2017, S. 104.

Obdachlosigkeit als Thema in der Kunst

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Von Obdachlosen künstlerisch gestaltete Pappkartonunterkünfte in Shinjuku, Tokio (1996)

Obdachlosigkeit ist Gegenstand zahlreicher Filme. Exemplarisch seien hier genannt:

  • Der Stadtstreicher ist der zweite Kurzfilm des deutschen Regisseurs Rainer Werner Fassbinder. Er wurde in München im November 1966 in Schwarzweiß gedreht. Dieser Film ist stark von dem französischen Film Im Zeichen des Löwen von Eric Rohmer über einen Clochard beeinflusst (1959).
  • Im 2015 produzierten deutschen Fernsehfilm Ein Teil von uns spielen Brigitte Hobmeier als Tochter Nadja und Jutta Hoffmann als ihre obdachlose Mutter Irene. Jene taucht immer wieder überraschend im Leben der Kinder auf. Das Drehbuch zum Film schrieb Esther Bernstorff, Regie führte Nicole Weegmann. Die meisten der Außenaufnahmen entstanden in München. Das Fernsehspiel aus dem Jahr 2016 mit 86 Minuten Länge erhielt diese Preise: 2016 beim FernsehFilmFestival Baden-Baden den Zuschauerpreis als bester Film, beide Hauptdarstellerinnen für ihre Leistungen und Bestes Drehbuch. 2017 ging ein Grimme-Preis an die Produktion.

Siehe auch: Kategorie:Obdachlosigkeit im Film

Fotografie

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Obdachlosigkeit und insbesondere obdachlose Menschen sind seit den Anfängen der Fotografie Gegenstand zahlreicher fotografischer Arbeiten. Exemplarisch seien erwähnt die Arbeiten von Emil Kläger in der Wiener Kanalisation oder in neuerer Zeit die Arbeiten von Karin Powser, die selbst ehemals obdachlos war.

Arakan #1
Manabu Yamanaka
Silbergelatineprints
180 × 90 cm
Stux Gallery, New York

Link zum Bild
(bitte Urheberrechte beachten)

Der japanische Fotograf Manabu Yamanaka fotografierte in seiner ersten Serie Arakan (japanisch ‚der Wertvolle‘) japanische Obdachlose. Ein Arakan oder Rakan (von Sanskrit arhat ‚der Wertvolle‘) ist ein Anhänger des Buddhismus, der sich von allen irdischen Wünschen losgesagt hat und jenseits von Leben und Tod steht. Obwohl er das Stadium der Erleuchtung bereits erreicht hat, bleibt er als Vorbild auf der Erde. Durch den Titel rückt der Fotograf die Abgebildeten in die Nähe von erleuchteten Anhängern des Buddhismus. Es gelingt Yamanaka, einen Obdachlosen als Erleuchteten darzustellen und sich damit von der gängigen Abwertungen dieser Randgruppe unabhängig zu machen.[58]

Literatur

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Literaturübersichten

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  • Claus Paegelow: Bibliografie Wohnungsnot und Obdachlosigkeit / Bibliography Homelessness and Housing Shortage. Selbstverlag Claus Paegelow, Bremen 2008, ISBN 978-3-00-025307-2 (deutsch/englisch).

Allgemeine Einführungen

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  • Jürgen Malyssek, Klaus Störch: Wohnungslose Menschen: Ausgrenzung und Stigmatisierung. Freiburg 2009; 2. Auflage 2021, ISBN 978-3-7841-1867-3.
  • Ronald Lutz, Titus Simon: Lehrbuch der Wohnungslosenhilfe. Eine Einführung in Praxis, Positionen und Perspektiven. Juventa Verlag, Weinheim 2007, ISBN 978-3-7799-2200-1.
  • Claus Paegelow: Handbuch Wohnungsnot und Obdachlosigkeit. Paegelow, Bremen 2006, ISBN 978-3-00-017872-6.
  • Norbert Preusser: ObDach, Eine Einführung in die Politik und Praxis sozialer Aussonderung. Beltz, Weinheim/Basel 1993, ISBN 3-407-55720-5.
  • Eckhard Rohrmann (Hrsg.): Ohne Arbeit – ohne Wohnung. Wie Arme zu „Nichtseßhaften“ werden. Edition Schindele, Heidelberg 1987, ISBN 3-89149-133-6.
  • Franz Koch: Wohnungsnot und Obdachlosigkeit: soziale Folgeprobleme und Entwicklungstendenzen. Expertise des Paritätischen Bildungswerkes Nordrhein-Westfalen, 1993
  • Ekke Ulf Ruhstrat (Hrsg.): Ohne Arbeit keine Wohnung, ohne Wohnung keine Arbeit! Entstehung und Verlauf von Wohnungslosigkeit. VSH, Bielefeld 1991, ISBN 3-923074-25-5.
  • Ralf Könen: Wohnungsnot und Obdachlosigkeit im Sozialstaat. Campus, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-593-34312-6.

Geschichte der Obdachlosigkeit

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  • Wolfgang Ayaß: Wohnungslose im Nationalsozialismus. Begleitheft zur Wanderausstellung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, Bielefeld 2007, ISBN 978-3-922526-64-3.
  • Jürgen Scheffler (Hrsg.): Bürger & Bettler. Materialien und Dokumente zur Geschichte der Nichtseßhaftenhilfe in der Diakonie, Bd. 1, 1854 bis 1954, Bielefeld 1987.
  • John, Wolfgang: … ohne festen Wohnsitz… Ursache und Geschichte der Nichtseßhaftigkeit und die Möglichkeiten der Hilfe. VSH-Verlag, Bielefeld 1988.

Begriffsgeschichte

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  • Wolfgang Ayaß: „Vagabunden, Wanderer, Obdachlose und Nichtsesshafte“: eine kleine Begriffsgeschichte der Hilfe für Wohnungslose, in: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 44 (2013), S. 90–102.

Rechtsfragen

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  • Eugen Ehmann: Obdachlosigkeit in Kommunen. Ratgeber mit Mustern, Beispielen und Rechtsprechungshinweisen. Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München, 3. Auflage, 2019, ISBN 978-3-415-06412-6.
  • Ruder/Bätge: Obdachlosigkeit, Sozial- und ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ihrer Vermeidung und Beseitigung. Carl Link Kommunalverlag, 2. Auflage, Köln 2018, ISBN 978-3-556-07132-8.
  • Prävention von Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen. Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Bremen 2014 (PDF).
  • Georg Huttner: Die Unterbringung Obdachloser durch die Polizei- und Ordnungsbehörden. Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden 2014, ISBN 978-3-8293-1048-2.
  • Frank-Walter Steinmeier: Tradition und Perspektiven staatlicher Intervention zur Verhinderung und Beseitigung von Obdachlosigkeit. Dissertation, 1991; Bürger ohne Obdach. Zwischen Pflicht zur Unterkunft und Recht auf Wohnraum. VSH-Verlag Soziale Hilfe, Bielefeld 1992, ISBN 3-923074-32-8.

Obdachlosigkeit und Krankheit

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  • Brigitte Anna Holly: Obdachlos und krank. Über die Zusammenhänge zwischen Obdachlosigkeit und psychischer Erkrankung. AV Akademieverlag 2015, ISBN 978-3-639-84126-8.
  • Klaus Nouvertné, Theo Wessel, Christian Zechert (Hrsg.): Obdachlos und psychisch krank. Psychiatrie-Verlag, Bonn 2002, ISBN 3-88414-268-2.
  • Manfred M. Fichter: Psychiatrie der Obdachlosigkeit. In: Hanfried Helmchen (Hrsg.): Psychiatrie der Gegenwart. Band 3: Psychiatrie spezieller Lebenssituationen. Springer, Berlin 2000, ISBN 978-3-540-65800-9.

Berichte über Obdachlose

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  • Richard Brox, Sylvia Rizvi und Albrecht Kieser (Hg.): Deutschland ohne Dach. Die neue Obdachlosigkeit. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Hamburg 2023, ISBN 978-3-499-01140-5 (mit einem Vorwort von Günter Wallraff).
  • Katrin Holinski / Kathrin Krahl (Hg.): Zuhause bedeutet für mich eigentlich, ein Zuhause zu haben, ganz einfach. Erfahrungen von Obdachlosigkeit und Migration. Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen, Dresden 2019.
  • Matthias Unterwegs: Ohne Obdach. Leben auf der Straße, Engelsdorfer Verlag, Leipzig 2016, ISBN 978-3-96008-433-4.
  • Robert Lukas Sanatanas: Obdachlos. Porträts vom Leben auf der Straße, Herder Verlag GmbH 2016, ISBN 978-3-451-31327-1.
  • Katrin Panier: Die dritte Haut. Geschichten von Wohnungslosigkeit in Deutschland. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2006, ISBN 3-89602-711-5.
  • Rüdiger Heins: Von Berbern und Stadtratten. Lamuv, Göttingen 1998, ISBN 3-88977-506-3.
  • Rüdiger Heins: Zuhause auf der Straße. Lamuv, Göttingen 1996, ISBN 3-88977-434-2.
  • Rüdiger Heins: Obdachlosenreport. Zebulon, Düsseldorf 1993, ISBN 3-928679-11-2.
  • Manfred E. Neumann, Willi Schraffenberger: Platte machen. Vom Leben und Sterben auf der Straße. Quell, Stuttgart 1992, ISBN 3-7918-2702-2.

Romane mit dem Schwerpunkt Obdachlosigkeit

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Literatur von Obdachlosen

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Einzelfragen

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  • Melanie Loehwing: Homeless Advocacy and the Rhetorical Construction of the Civic Home. Pennsylvania State University Press, University Park 2018, ISBN 978-0-271-08215-8.
  • Volker Busch-Geertsema: „Auf der Straße“ – Kinder und Jugendliche mit Lebensmittelpunkt in öffentlichen Szenen Bremens. Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V. (GISS), Bremen 1999.
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Commons: Obdachlosigkeit – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Obdachlosigkeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Ursachen von Obdachlosigkeit. In: Deutschlandfunk. Deutschlandradio, 24. Januar 2024, abgerufen am 30. Juni 2024.
  2. OVG Greifswald, Beschluss vom 21.7.2009 – Az.: 3 M 92/09 in NJW 2010, S. 1096 f.
  3. Duden | Obdach | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. Abgerufen am 16. September 2023.
  4. Vgl. Wolfgang Ayaß: „Vagabunden, Wanderer, Obdachlose und Nichtsesshafte“: eine kleine Begriffsgeschichte der Hilfe für Wohnungslose. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 44 (2013), S. 90–102.
  5. Die Herkunft des "Sandler". Abgerufen am 16. September 2023.
  6. Robert Sedlaczek: Sprache - Abgesandelt oder total am Sand? 27. August 2013, abgerufen am 16. September 2023.
  7. Duden | Sandler | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. Abgerufen am 16. September 2023.
  8. Ammon, Bickel, Ebner, Gasser, Esterhammer: Variantenwörterbuch des Deutschen, 2004, ISBN 978-3-11-016575-3, S. 578.
  9. Begriffsdefinitionen von Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekärer Wohnversorgung. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, abgerufen am 26. Oktober 2018.
  10. Daniel Godeck: Alle jungen Leute haben ein Smartphone – aber nicht unbedingt einen festen Wohnsitz. In: SZ.de (Süddeutsche Zeitung). 10. Februar 2018, abgerufen am 26. Oktober 2018.
  11. Vgl. etwa Susanne Gerull: Wohnungslosigkeit in Deutschland. In: bpb.de (Bundeszentrale für politische Bildung). 5. Mai 2014, abgerufen am 24. Oktober 2018.
  12. Vgl. Duden online: wohnsitzlos und Wohnsitzloser mit dem Hinweis „besonders Amtssprache“.
  13. Vgl. Duden online: Synonyme zu Wohnsitzloser und Synonyme zu Obdachloser. Es werden weitgehend dieselben Synonyme angegeben.
  14. Beispiel: Obdachlos in Hessen: Auf der Suche nach Wärme. In der Einleitung dieses Artikels werden Obdachlosigkeit und Wohnsitzlosigkeit als Synonyme verwendet.
  15. Gesine Lötzsch: Wohnen ist ein Menschenrecht. In: Die Linke. Partei die Linke, 23. September 2010, abgerufen am 30. Juni 2024.
  16. Lepenies, P. (2017). Armut : Ursachen, formen, auswege. C.H. Beck., S. 21–24, ISBN 9783406698132, 9783406698149
  17. Es entstanden auch im bürgerlichen Lager Bewegungen, die sich für die Rechte der Obdachlosen einsetzten. Beispielsweise schrieb ein Leser der Times im Jahr 1864 an die Redaktion einen Brief, der sich mit den „armen Leuten, die morgens in die Parks kriechen, um ein wenig Schlaf zu bekommen“ auseinandersetzte. „Diese halbverhungerten, halbnackten armen Schlucker zu vertreiben wäre ein höchst verabscheuungswürdiges und liederliches Unterfangen, zudem übrigens ein illegales.“ Der Autor bemühte zur Beschreibung des Lebensstandards der Obdachlosen den Begriff: „The homeless and horseless“, also die Obdach- und Pferdelosen. (Übersetzt aus dem Englischen aus der Times vom 10. August 1864, S. 9)
  18. Timo Reuter: Obdachlose ohne Statistik. In: Die Zeit. 27. Juli 2015, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 3. April 2017]).
  19. Wayback Machine. Archiviert vom Original am 16. August 2015; abgerufen am 16. September 2023.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sowi.hu-berlin.de
  20. a b Schätzung der Zahl der Wohnungslosen und der von Wohnungslosigkeit Bedrohten 200712008. Abgerufen am 16. September 2023.
  21. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (Hrsg.): Statistikbericht 2004–2006. BAG W Verlag, Bielefeld 2008, ISBN 978-3-922526-70-4.
  22. a b 18.000 Menschen haben kein Dach über den Kopf. In: t-online.de. 12. Januar 2009, abgerufen am 12. Januar 2011.
  23. Zahl der Wohnungslosen. Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. 11. November 2019, abgerufen am 13. März 2021.
  24. Aktuelles Lexikon Obdachlosigkeit. In: sueddeutsche.de. 22. Dezember 2004, abgerufen am 12. Januar 2011.
  25. Beate Posch: Obdachlose Jugendliche: Erwachsenwerden unter der Brücke. In: Deutschlandfunk Kultur. 19. Juli 2017, abgerufen am 19. Mai 2018.
  26. Manfred Götzke: Migration aus Osteuropa: Obdachlos in der Fremde. In: Deutschlandfunk. 23. Dezember 2017, abgerufen am 19. Mai 2018.
  27. Timo Reuter in Frankfurter Rundschau: Ausgebeutet und ohne Hoffnung. In: Frankfurter Rundschau. (fr.de [abgerufen am 3. April 2017]).
  28. Justus Bender: Obdachlosenzählung: Berlin wird sich rechtfertigen müssen. In: faz.net. 9. Februar 2020, abgerufen am 9. Februar 2020.
  29. derStandard.at. Abgerufen am 16. September 2023.
  30. Adrian J. Connolly et al.: Personality Disorders in Homeless Drop-In Center Clients. In: Journal of Personality Disorders. Band 22, Nr. 6, 2008, S. 573–588, doi:10.1521/pedi.2008.22.6.573 (ncsinc.org [PDF]): „Cluster A personality disorders (paranoid, schizoid, schizotypal) were found in almost all participants (92 % had at least one diagnosis), and Cluster B (83 % had at least one of antisocial, borderline, histrionic, or narcissistic) and C (68 % had at least one of avoidant, dependent, obsessive-compulsive) disorders also were highly prevalent.“
  31. Obdachlosigkeit. In: diakonie.de. 12. August 2020, abgerufen am 9. September 2021.
  32. Randeep Ramesh, Rebecca Ratcliffe: Homeless people in the UK revealed to die aged just 47. In: The Guardian. 21. Dezember 2011, ISSN 0261-3077 (theguardian.com [abgerufen am 16. September 2023]).
  33. Kahlert/Sander, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 8. Aufl., Stuttgart, 2015, § 1, Rn. 38
  34. u. a. OVG Greifswald, Beschluss vom 21.7.2009 – Az.: 3 M 92/09 in NJW 2010, S. 1096 f.; VGH BW, Beschluss vom 5. März 1996 – Az.: 1 S 470/96 in VBlBW 1996, S. 233.
  35. Ruder, Karl-Heinz: Grundsätze der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von (unfreiwillig) obdachlosen Menschen unter besonderer Berücksichtigung obdachloser Unionsbürger, Materialien zur Wohnungslosenhilfe, Heft Nr. 64, 2015, S. 14.
  36. OVG Bremen, Beschluss vom 7.2.2013 – 1 B 1/13, juris, Rn. 16; vgl. auch:
    VG Saarland, Beschluss vom 3.3.2015 – 6 L 79/15, juris, Rn. 5;
    VG München, Beschluss vom 20.5.2014 – M 22 E 14.1977, juris: „aus dem Fehlen einer Unterkunft ergibt sich eine konkrete Gefahr für die Gesundheit, sogar für das Leben des Betroffenen“ (Rn. 18);
    VG Würzburg, Beschluss vom 7.4.2014, - W 5 E 14.306, juris: „Die Gemeinden sind als Sicherheitsbehörden nach Art. 6 und Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG verpflichtet, eine mit der eingetretenen oder drohenden Obdachlosigkeit verbundene Störung der öffentlichen Ordnung und Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit im Hinblick auf die für den Obdachlosen selbst drohenden gesundheitlichen Gefahren zu beseitigen“ (Rn. 4);
    VG Oldenburg, Beschluss vom 12.8.2013 – 7 B 5615/13, juris: „In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Obdachlosigkeit einer Person, die nicht auf einer verantwortlichen und rechtlich anerkennenden freien Willensentscheidung beruht, wegen der wesentlichen Nachteile insbesondere auch für die Gesundheit des Obdachlosen eine Gefahr i.S.d. § 2 Nr. 1 a und b Nds. OVG ist“ (Rn. 15).
  37. Ruder, Karl-Heinz: Grundsätze der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von (unfreiwillig) obdachlosen Menschen unter besonderer Berücksichtigung obdachloser Unionsbürger, Materialien zur Wohnungslosenhilfe, Heft Nr. 64, 2015, S. 22–23.
  38. BayVGH, Beschluss vom 26.4.1993, BayVBl. 1993, 569; Hess. VGH, Urteil vom 25.6.1991, DVBl. 1991, 1371; VGH Mannheim, Beschluss vom 27.3.1991, DVBl. 1991, NVwZ-RR 1994, 394; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.3.1991, NVwZ 1992, 502, VG Würzburg, Beschluss vom 03.04.2013 – W 5 E 13.248; VG Würzburg, Beschluss vom 16. Februar 2016 – W 5 E 16.161, Rn. 10, juris
  39. Crisis UK: The homelessness legislation, 2015, ISBN 978-1-78519-029-2, S. 8 ff.
  40. Department for Communities and Local Government (DCLG) (2016), Statutory homelessness live tables, Table 770: decisions.
  41. Anti-social Behaviour, Crime and Policing Act 2014. Abgerufen am 16. März 2020.
  42. George Monbiot: At last, a law to stop almost anyone from doing almost anything | George Monbiot. In: The Guardian. 6. Januar 2014, ISSN 0261-3077 (theguardian.com [abgerufen am 16. März 2020]).
  43. Ungarn: Obdachlose dürfen nicht im Freien übernachten. In: Der Spiegel. 1. Oktober 2013, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 16. September 2023]).
  44. Erziehungswissenschaften. Abgerufen am 16. September 2023.
  45. Frédérique Giraud: Lionel Thelen, L'exil de soi. Sans-abri d'ici et d'ailleurs. In: Lectures. 5. April 2006, ISSN 2116-5289, doi:10.4000/lectures.283 (openedition.org [abgerufen am 16. September 2023]).
  46. Thelen, Lionel: L'exil de soi. Sans-abri d'ici et d'ailleurs, Brüssel 2006, Publications des Facultés Universitaires Saint-Louis
  47. Volker Busch-Geertsema: „Auf der Straße“, Seite 128 f.
  48. Christian Linde: „Obdachlose“ als Opfer struktureller, direkter und vierter Gewalt, in: Berliner Forum Gewaltprävention Nr. 16 (PDF; 1,2 MB), 2004, S. 81–84.
  49. Rechtsextrem motivierte Tötungsdelikte gegen Obdachlose und deren Erfassung – Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS. (PDF; 114 kB) In: Drucksache 14/6870. 1. Oktober 2001, abgerufen am 16. Februar 2024.
  50. Dokumentation: Lesen Sie hier den Koalitionsvertrag im Wortlaut. In: spiegel.de. 24. November 2021, abgerufen am 27. November 2021.
  51. Bauphase des Duschmobils. Abgerufen am 2. August 2020.
  52. Julia Lehmann: Wenn eine heiße Dusche Luxus ist. 15. Juli 2020, abgerufen am 2. August 2020.
  53. PressReader.com - Zeitungen aus der ganzen Welt. Abgerufen am 16. September 2023.
  54. Rüdiger Heins: Handgeschrieben. In: Die Tageszeitung: taz. 4. Januar 1989, ISSN 0931-9085, S. 13 (taz.de [abgerufen am 3. September 2022]).
  55. Birgitt Rambalski: „Die Ossis halten doch nur die Hand auf“. In: Die Tageszeitung: taz. 25. Juni 1991, ISSN 0931-9085, S. 5 (taz.de [abgerufen am 16. September 2023]).
  56. Wallraffs Helfer. 19. Januar 2019, abgerufen am 16. September 2023.
  57. Svenja Bednarczyk: Panter Preis 2014: Die Neinsager. In: Die Tageszeitung: taz. 14. September 2014, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 16. September 2023]).
  58. Lena Fritsch: The Body as a Screen: Japanese Art Photography of the 1990s. Georg Olms Verlag, Hildesheim, Zürich, New York 2011, ISBN 978-3-487-14679-9, S. 259.