Wie auch in anderen damaligen Ostblock-Staaten war in der UdSSR die Zentralverwaltungswirtschaft die vorherrschende Wirtschaftsordnung. Ihre wesentliche Merkmale waren die Verstaatlichung der Produktionsmittel und Firmen, die zentrale Steuerung des Wirtschaftsprozesses, die Festlegung von Preisen und Löhnen und ein stabiles Außenhandelsmonopol. Der Großteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche befand sich in genossenschaftlichem Besitz, wobei die Landwirtschaft aber genauso der staatlichen Planung unterstand. Ebenso unter vollständiger staatlicher Kontrolle waren auch sämtliche Massenmedien. Eine freie Berichterstattung existierte nicht, der Rundfunk wie die Printmedien dienten dem Staat als Mittel zur Propaganda.