Der Staat Vatikanstadt (amtliche Langform in Deutschland und der Schweiz) oder Staat der Vatikanstadt (amtliche Langform in Österreich) ist der kleinste allgemein anerkannte Staat der Welt. Er ist eine Enklave innerhalb des Stadtgebiets von Rom, hat eine Fläche von 0,44 Quadratkilometern und 932 Einwohner (davon 552 Staatsbürger). Zur Vatikanstadt gehören unter anderem der Petersdom, der Petersplatz, die Sixtinische Kapelle sowie die Paläste und Gärten innerhalb der vatikanischen Mauern. Der Staat der Vatikanstadt ist eine absolute Wahlmonarchie, deren Oberhaupt der Papst ist und von den Kardinälen auf Lebenszeit gewählt wird. Der Heilige Stuhl als nichtstaatliches, eigenständiges, vom Staat der Vatikanstadt zu unterscheidendes Völkerrechtssubjekt vertritt den Zwergstaat auf internationaler Ebene.
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Papst (von altgriechisch πάππας pappas „Vater“/„Bischof“; kirchenlat. papa; mhd. babes[t]) ist der religiöse Titel vor allem für das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche (auch: Heiliger Vater oder Santo Padre). In der Christenheit nimmt der Papst die Position des römischen Bischofs ein. Unter der Bezeichnung Heiliger Stuhl agiert der römische Papst sowohl allein als auch zusammen mit der Kurie international als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt und vertritt zugleich den Staat Vatikanstadt als staatliches Völkerrechtssubjekt, dessen Staatsoberhaupt er ist. Der Papst ist auch der Gesetzgeber. Er wird durch eine Kommission vertreten. Päpste sind absolute Monarchen. Zwar wird der Papst gewählt, doch kann er beispielsweise alle Teile der Verfassung bezüglich der Papstwahl und der Vertretung des Papstes durch jene gesetzgebende Kommission außer Kraft setzen. Derzeitiger Amtsinhaber ist der am 13. März 2013 im Konklave gewählte ehemalige argentinische Erzbischof Jorge Mario Bergoglio, der sich den Papstnamen Franziskus gegeben hat.
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Als Römische Kurie (lateinisch/italienisch Curia Romana) wird seit etwa dem 11. Jahrhundert die Gesamtheit der Leitungs- und Verwaltungsorgane des Heiligen Stuhls für die römisch-katholische Kirche bezeichnet. Der aktuelle Codex Iuris Canonici von 1983 definiert die Rolle der Kurie folgendermaßen: „Die Römische Kurie, durch die der Papst die Geschäfte der Gesamtkirche zu besorgen pflegt und die ihre Aufgabe in seinem Namen und seiner Autorität zum Wohl und zum Dienst an den Teilkirchen ausübt, besteht aus dem Staatssekretariat oder Päpstlichen Sekretariat, dem Rat für die öffentlichen Angelegenheiten der Kirche, den Kongregationen, den Gerichtshöfen und anderen Einrichtungen, deren Ordnung und Zuständigkeit durch besonderes Gesetz festgelegt sind.“ Papst Johannes Paul II. gab der Kurie 1988 in der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus ihr heutiges Gesicht, räumte aber zugleich immer wieder, zuletzt in seinem Schreiben Novo Millennio ineunte (2001), die Notwendigkeit von Reformen ein: „Was die Reform der Römischen Kurie (…) betrifft (…), bleibt sicherlich noch viel zu tun.“
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