Eine Prüfungsordnung legt in Deutschland die Rahmenbedingungen für eine Prüfung fest. Prüfungsordnungen sind Teil des Prüfungsrechts.

Berufliche Bildung

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Die Prüfungen im Rahmen einer Berufsausbildung werden von einer Prüfungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.

Hochschulen

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Für Prüfungen an Hochschulen erlassen diese eigene Prüfungsordnungen. Aufbau und Inhalte des Studiums sind teilweise in einer Studienordnung separat geregelt.

Prüfungsordnungen regeln meist

  • die Studiumsziele,
  • den Studiumsablauf,
  • den zu verleihenden akademischen Grad,
  • die Zugangsvoraussetzungen,
  • die Regelstudienzeit,
  • die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie Einstufung in höhere Fachsemester,
  • den Prüfungsablauf,
  • die Prüfungstermine und Anmeldefristen,
  • die Regelungen zu Versäumnis, Rücktritt, Täuschung,
  • die Bewertung von Prüfungsleistungen und Bildung der Noten,
  • die Prüfungsformen und
  • Wiederholungsmöglichkeiten der Prüfungen.

Für die Verwaltung der Prüfungen ist meist ein Prüfungsamt zuständig.