Auswärtiges Amt

Außenministerium der Bundesrepublik Deutschland
(Weitergeleitet von Reichsaußenminister)

Das Auswärtige Amt (AA[3], vereinzelt auch Außenamt[4] oder Bundesministerium des Auswärtigen[5] genannt) ist eines der Ministerien der Bundesrepublik Deutschland und als solches eine oberste Bundesbehörde. Es hat seinen Hauptsitz in Berlin und einen Nebensitz in der Bundesstadt Bonn.

Auswärtiges Amt
— AA —

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Staatliche Ebene Bund
Stellung Oberste Bundesbehörde (als Bundesministerium)
Gründung 1870/1951
Hauptsitz Berlin
Behördenleitung Annalena Baerbock (Grüne)
Bedienstete ca. 12.100[1]
Haushaltsvolumen 6,30 Mrd. EUR (Soll 2021)[2]
Netzauftritt www.auswaertiges-amt.de
Annalena Baerbock, Bundesministerin des Auswärtigen (2021)

Es ist die Zentrale des Auswärtigen Dienstes und zuständig für die deutsche Außen- sowie Europapolitik. Seine Bezeichnung geht zurück auf den seit dem Norddeutschen Bund (1870) und dem Deutschen Kaiserreich (1871) traditionellen Namen für das deutsche Außenministerium. Leiter des Auswärtigen Amtes ist der Bundesminister des Auswärtigen; Amtsinhaberin ist seit dem 8. Dezember 2021 Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) im Kabinett Scholz.

Aufgaben

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Lage des Auswärtigen Amtes in Berlin
 
Neubau des Auswärtigen Amtes in Berlin, links davon das Haus am Werderschen Markt (Altbau)
 
Eingang zum Neubau am Werderschen Markt
 
Der Protokollhof zwischen Neu- und Altbau
 
Zweiter Dienstsitz des Auswärtigen Amtes in Bonn, Ansicht der Rheinfront

Das Auswärtige Amt bildet gemeinsam mit den Auslandsvertretungen des Bundes den sogenannten Auswärtigen Dienst (§ 2 Gesetz über den Auswärtigen Dienst); er nimmt die auswärtigen Angelegenheiten des Bundes wahr, indem er die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu auswärtigen Staaten sowie zwischenstaatlichen und überstaatlichen Einrichtungen, den Internationalen Organisationen, pflegt. Es gilt als die „zentrale Schaltstelle der deutschen Diplomatie, in der außenpolitische Analysen und Konzeptionen sowie konkrete Handlungsanweisungen für die deutschen Auslandsvertretungen erarbeitet werden“.[6]

Zu den sichtbaren Ansätzen der „Pflege der auswärtigen Beziehungen“ in den vergangenen Jahren zählt die Bewerbung Deutschlands um einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Zuge eines globalen UN-Reformpaketes des Jahres 2005, dem die erforderliche qualifizierte Mehrheit in der Generalversammlung der Vereinten Nationen bis dato versagt geblieben ist (siehe auch Deutschland in den Vereinten Nationen).

Das Auswärtige Amt veröffentlicht auf seiner offiziellen Website Informationen über die Außenpolitik Deutschlands sowie umfangreiche Informationen zu allen Staaten der Welt. Es arbeitet damit als Behörde, die dem Bürger direkt zugänglich ist.

Unterschiede in der Außenpolitik: Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesaußenminister

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In Deutschland spielen der Bundespräsident, der Bundeskanzler und der Außenminister jeweils eine zentrale und spezifische Rolle in der internationalen Außenpolitik, die sich gegenseitig ergänzen, jedoch unterschiedliche Aufgabenbereiche umfassen:

  • Bundespräsident: Als Staatsoberhaupt repräsentiert der Präsident Deutschland völkerrechtlich, schließt internationale Verträge, beglaubigt Diplomaten und empfängt Botschafter. Hauptsächlich zeremonielle und repräsentative Aufgaben. Artikel 59 Absatz 1 Satz 1 GG weist die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland dem Bundespräsidenten zu. Danach hat der Bundespräsident die ausschließliche Zuständigkeit, namens der Bundesrepublik Deutschland im völkerrechtlichen Verkehr rechtserheblich zu handeln. Hiervon zu unterscheiden ist die Führung der auswärtigen Politik, die der Wesentlichen Sache im Aufgabenbereich der Bundesregierung und dem zu vertretenden Bundeskanzler ist. Dass der Bundespräsident die Bundesrepublik völkerrechtlich vertritt, entspricht der deutschen Verfassungstradition und der internationalen Staatspraxis, nach der meist das Staatsoberhaupt die völkerrechtliche Vertretungsbefugnis besitzt.[7]
  • Bundeskanzler: Als Regierungsoberhaupt vertritt der Bundeskanzler Deutschland mit der exekutiven Macht. Er oder sie nimmt an internationalen Gipfeltreffen wie der EU, G7 und G20 teil und trifft die entscheidenden politischen Entscheidungen, die die Außenpolitik des Landes prägen.[8]
  • Bundesaußenminister: Der Außenminister ist für die praktische Durchführung und Umsetzung der Außenpolitik verantwortlich. Er leitet das Auswärtige Amt, führt Verhandlungen, schließt internationale Abkommen und pflegt diplomatische Beziehungen mit anderen Ländern und amtierenden Außenministern.

Zusammengefasst bestimmt der Bundeskanzler die großen Linien der Außenpolitik und repräsentiert Deutschland bei bedeutenden internationalen Ereignissen und Verhandlungen auf Regierungsebene, während sich der Außenminister um die tägliche diplomatische Arbeit und die Umsetzung eben genau dieser politischen Entscheidungen kümmert.

Der Bundespräsident agiert als über den Parteien stehendes Staatsoberhaupt mit repräsentativer Schirmherrschaft und übernimmt die formelle völkerrechtliche Vertretung Deutschlands.

Alle Ämter arbeiten eng zusammen. Diese Aufgabenteilung stellt sicher, dass Deutschland sowohl repräsentativ als auch inhaltlich stark in der internationalen Politik vertreten ist und eine kohärente sowie effektive deutsche Außenpolitik auf der Welt gewährleistet wird.[9]

Organisation

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Dienstsitze

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Das Auswärtige Amt hat seinen Hauptsitz in Berlin (Werderscher Markt 1 in Friedrichswerder). Das dortige Hauptgebäude ist das Haus am Werderschen Markt, bis 1945 Sitz der Reichsbank und später des Zentralkomitees der SED (1959–1990). Hinzu kommen ein 1999 fertiggestellter Neubau auf dem nördlichen Nachbargrundstück und südöstlich angrenzend weitere Dienstgebäude im selben Straßenblock. In Berlin wird der Nachwuchs in der Akademie Auswärtiger Dienst ausgebildet, welche der Zentralabteilung untersteht.

Der Zweitsitz des Auswärtigen Amtes befindet sich im ehemaligen Hauptsitz an der Adenauerallee in Bonn. Der Sitz in der Bundesstadt ist hauptsächlich für den geregelten Betrieb der Informationstechnik, weniger für Aufgaben im diplomatischen Bereich zuständig. Außerdem besteht dort ein Verbindungsbüro für die Internationalen Organisationen in Deutschland, insbesondere für die Organisationen der Vereinten Nationen in Bonn.[10]

An der Spitze des Auswärtigen Amtes steht der Bundesminister des Auswärtigen, seit Dezember 2021 ist Annalena Baerbock Ressortchefin. In Regierungsaufgaben wird die Bundesaußenministerin durch Parlamentarische Staatssekretäre unterstützt, denen üblicherweise das Recht verliehen ist, die Bezeichnung Staatsminister zu führen. Derzeit (Stand März 2024) sind diese Positionen mit den Grünen-Politikern Katja Keul, Anna Lührmann und Tobias Lindner besetzt. Weiterhin gehören der Leitungsebene des Auswärtigen Amts ein oder mehrere beamtete Staatssekretäre an, welche den Minister bei der Leitung des Auswärtigen Dienstes vertreten.[11] Beamtete Staatssekretäre sind derzeit Susanne Baumann, Jennifer Morgan und Thomas Bagger. Staatsminister und Staatssekretäre sind die ranghöchsten Mitarbeiter im Auswärtigen Amt.

Dem Bundesminister direkt unterstellt sind zahlreiche Sonderbeauftragte und Koordinatoren sowie ein Leitungsstab (mit Ministerbüro sowie Parlaments- und Kabinettsreferat), ein Planungsstab und ein Kommunikationsstab, außerdem der Krisenbeauftragte und das Krisenreaktionszentrum sowie die Chefinspekteurin und die Interne Revision.

Unter anderem ist auch der Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe dort angesiedelt, der aus dem Beauftragten für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe sowie in Deutschland ansässigen humanitären Organisationen besteht. Der Ausschuss trifft sich seit 1994 halbjährlich oder ad hoc anlässlich humanitärer Krisen.[12][13] Der Ausschuss hat gemeinsam die „Zwölf Grundregeln der Humanitären Hilfe im Ausland“ erarbeitet.[14]

Abteilungen

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Das Auswärtige Amt ist in elf Abteilungen untergliedert. Zur Kurzbezeichnung werden teils Nummern (1 bis 7), teils Abkürzungen verwendet (z. B. Europaabteilung = Abteilung E).[15]

  • Zentralabteilung (1), regelt interne Belange wie Personal, Infrastruktur, Informationstechnik, Finanzen und interne Dienste
  • Politische Abteilung (2), koordiniert die deutsche Außenpolitik innerhalb der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU sowie die Beziehungen zu Nordamerika, Osteuropa und Zentralasien (Leitung (Politischer Direktor): Günter Sautter)[16]
  • Europaabteilung (E), federführend in der Gestaltung der deutschen Europapolitik
  • Abteilung für Asien und Pazifik (AP), zuständig für die Beziehungen mit den asiatischen Staaten – allen voran China, aber auch Japan, Indien, Afghanistan und Pakistan
  • Politische Abteilung (3), pflegt die Beziehungen zu Ländern des Mittleren und des Nahen Ostens, Afrikas, Lateinamerikas, Zentralamerikas und der Karibik
  • Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung und humanitäre Hilfe (S)
  • Abteilung für internationale Ordnung, Vereinte Nationen und Rüstungskontrolle (OR) für die Zusammenarbeit mit den Organen der Vereinten Nationen sowie für Rüstungskontrolle und Abrüstungspolitik
  • Abteilung für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung (4), zuständig für außenpolitische Angelegenheiten der Wirtschafts-, Umwelt- und Energiepolitik sowie für die Exportkontrolle von Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern
  • Rechtsabteilung (5), dessen Leiter auch die Funktionsbezeichnung „Völkerrechtsberater“ führt
  • Abteilung für Kultur und Kommunikation (6) zur Planung und Steuerung der deutschen Auswärtigen Kultur-, Bildungs-, Kommunikations- und Medienpolitik
  • Protokoll (7), organisiert die Besuche ausländischer Gäste in Deutschland sowie die Auslandsreisen von Bundeskanzler, Bundespräsident und Bundesaußenminister (Leitung: Chef des Protokolls)

Zudem gibt es abteilungsübergreifende Arbeitseinheiten. Diese werden in der Regel aufgrund aktueller Situationen oder zur Planung und Durchführung in Zukunft liegender Aktivitäten, die das Außenamt betreffen, geschaffen.

Auslandsvertretungen

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Neben der AA-Zentrale gibt es deutsche Auslandsvertretungen in den meisten Hauptstädten der Welt sowie in größeren Städten der Länder. Die Auslandsvertretungen – Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate sowie ständige Vertretungen bei zwischenstaatlichen und überstaatlichen Organisationen (§ 3 Abs. 1 GAD) – werden dort als „Augen, Ohren und Stimme“ der Bundesregierung bezeichnet.

Das Auswärtige Amt unterhält derzeit (Stand Februar 2021) 227 Auslandsvertretungen, darunter 153 Botschaften, 54 Generalkonsulate und sieben Konsulate, zwölf Multilaterale Vertretungen (bei Internationalen Organisationen wie der Europäischen Union (EU) oder den Vereinten Nationen) und ein Vertretungsbüro.[17] Des Weiteren werden Informationszentren unter der Bezeichnung „German Information Center (GIC)“ mit der Aufgabe, sprach- und regionalspezifische Informationen über Deutschland zu vermitteln, unterhalten in Kairo, Pretoria, Dakar, Mexiko und Singapur.[18]

Gegenwärtig (Stand Februar 2021) sind in den Auslandsvertretungen etwa 3.000 Mitglieder des Auswärtigen Dienstes tätig. Unterstützt werden sie von ca. 5.600 sogenannten Ortskräften und Mitarbeitern aus anderen Ressorts der Bundesregierung, den Bundesländern, der Wirtschaft und anderen Institutionen.[19] Zusätzlich sind (Stand Februar 2021) 337 Honorarkonsuln ehrenamtlich im Auftrag des Auswärtigen Amts tätig.[20] Honorarkonsuln werden vor allem dort eingesetzt, wo die Einrichtung einer berufskonsularischen Vertretung aus verschiedenen Gründen (z. B. Größe des Amtsbezirks) nicht sinnvoll erscheint. Häufig bekleiden Staatsbürger des Empfangsstaats das Amt eines Honorarkonsuls.

Die Auslandsvertretungen und die Honorarkonsuln erheben Gebühren nach der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amtes[21] für individuell zurechenbare Leistungen nach dem Konsulargesetz,[22] welches seit dem 1. Oktober 2021 gültig ist und das Auslandskostengesetz und die Auslandskostenverordnung ersetzte.[23] Die Besondere Gebührenverordnung wurde mit Unterstützung des Statistischen Bundesamtes erstellt und orientiert sich an den Vorgaben des Bundesgebührengesetzes.[24]

Die Berufung in die Spitzenpositionen an den Auslandsvertretungen geriet seit Ende der 1990er Jahre mehrfach in die Kritik. Die Vorwürfe richten sich gegen angebliche Parteibuchwirtschaft[25] und Günstlingswirtschaft.[26] Das Auswärtige Amt hält sich unter Verweis auf die Persönlichkeitsrechte seiner Bediensteten mit Stellungnahmen zu solchen Behauptungen zurück.

Geschichte

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Deutsches Reich der Revolutionszeit (1848/49)

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Während der Revolution von 1848/1849 wurde eine Reichsregierung eingesetzt, die Provisorische Zentralgewalt. Je nach Standpunkt übte sie die Funktionen des Bundestages aus oder amtierte für ein entstehendes Deutsches Reich.

Am 12. Juli 1848 ernannte Reichsverweser Johann, der vorläufige „Ersatzmonarch“, eine Regierung. Sein Vertrauter Anton von Schmerling wurde Reichsminister für die inneren wie auch die auswärtigen Angelegenheiten. Schmerling hatte bis zum 20. Dezember 1849 mehrere Nachfolger als Reichsaußenminister. Damals endete die Zentralgewalt zugunsten der Bundeszentralkommission.

Norddeutscher Bund

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Durch Publikandum vom 16. Dezember 1808 und Verordnung vom 27. Oktober 1810 wurde im Königreich Preußen ein selbständiges Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten geschaffen.[27] Zum 12. Januar 1870 ging dieses preußische Außenministerium auf den Norddeutschen Bund über. Als „Auswärtiges Amt des Norddeutschen Bundes“ diente es der Diplomatie des Norddeutschen Bundes. 1871 wurde es in „Auswärtiges Amt des Deutschen Reiches“ umbenannt. Die übrigen Reichsämter wurden seit 1919 als Ministerien bezeichnet. Für das Auswärtige Amt hat sich hingegen die Bezeichnung erhalten, obgleich das Auswärtige Amt ein Bundesministerium wie die anderen darstellt. Der Name dieser Institution wird aus Tradition weitergeführt.

Zu Zeiten Otto von Bismarcks, des ersten Chefs, war das Auswärtige Amt lediglich in zwei Abteilungen gegliedert: in die Politische Abteilung und in eine zweite Abteilung für Bereiche wie Außenhandel und Rechts- und Konsularwesen.[28]

Deutsches Reich (1871–1918)

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Palais an der Wilhelmstraße 76 in Berlin um 1880, Sitz des Auswärtigen Amtes ab 1871
 
Dienstsitz des Auswärtigen Amts in der Wilhelmstraße 74–76 (Blick von der Behrenstraße, Foto 1927)

Im Kaiserreich war das Auswärtige Amt ein Reichsamt, das sich federführend um die Außenpolitik kümmerte. Es entstand 1871 nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs und hatte seinen Sitz in der Berliner Wilhelmstraße 76, ab 1882 auch Wilhelmstraße 75[29] und ab 1919 auch Wilhelmstraße 74.[30]

Das Reich übernahm das Auswärtige Amt vom Norddeutschen Bund in unveränderter Form als Reichsbehörde, die von einem Staatssekretär geleitet wurde. Obwohl das Auswärtige Amt nun als Behörde einer gesamtdeutschen Außenpolitik fungierte, behielten die deutschen Bundesstaaten ein beachtliches Maß an Eigenständigkeit in ihrer jeweils eigenen Außenpolitik. Otto von Bismarck prägte mit seiner Außenpolitik den weltweit guten Ruf dieses Amtes, durch seine Bündnispolitik wurde das Auswärtige Amt zu einer der meistbeachteten Behörden Deutschlands. Obwohl nach Bismarcks Entlassung unter Wilhelm II. die meisten außenpolitischen Entscheidungen vom Kaiser selbst getroffen wurden, behielt das Auswärtige Amt die Schlüsselfunktion in der Deutschen Diplomatie und stellte sogar eine gewisse Opposition gegen Wilhelms unstetigen Kurs in der Außenpolitik dar.

Im Auswärtigen Amt gab es zunächst zwei Abteilungen, welche den beiden streng getrennten Laufbahnen Diplomat und Konsul entsprachen.

Abteilung I

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Die erste Abteilung war die politische, die sich mit den Angelegenheiten der höheren Politik, Personalien, Generalia, Zeremonien, Ordenssachen, Etats, Kassensachen, Angelegenheiten der Schulen und Kirchen beschäftigte. Leiter dieser Abteilung war ein Staatssekretär, der zugleich als ständiger Vertreter des Reichskanzlers im Auswärtigen Amt fungierte. Der Reichskanzler besaß die oberste Verantwortlichkeit in außenpolitischen Belangen, weswegen der Staatssekretär ihm gegenüber weisungsgebunden war. Stellvertreter des Staatssekretärs war wiederum ein Unterstaatssekretär.

Abteilung II

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Die zweite Abteilung war für die Bearbeitung der Angelegenheiten des Handels, Verkehrs, Konsulatswesens, Staatsrechts, Zivilrechts, der Kunst und Wissenschaft, der Privatangelegenheiten Deutscher im Ausland und der Gegenstände, die das Justiz-, Polizei- und Postwesen, die Auswanderung, die Schiffsangelegenheiten, die Grenzsachen und Ausgleichungen mit fremden Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten betrafen, zuständig. Sie war dem Direktor des Auswärtigen Amtes unterstellt.

Einrichtung weiterer Abteilungen

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1885 verlor die zweite Abteilung die Zuständigkeit für Rechtssachen, da eine neue Abteilung III als Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts aus der Taufe gehoben wurde. Fünf Jahre später folgte eine eigene Kolonialabteilung, die 1907 zum Reichskolonialamt wurde. Des Weiteren schuf man 1915 im Ersten Weltkrieg eine Abteilung IV, welche die Funktion einer Nachrichtenabteilung übernahm.[31]

Deutsches Reich (1919–1933, Weimarer Republik)

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1919 wurde das Amt, das seine traditionelle Bezeichnung beibehielt, ein Reichsministerium (während Preußen seine auswärtigen Angelegenheiten fortan selbst regelte), und an seine Spitze trat ein auch dem Reichstag verantwortlicher Reichsminister des Auswärtigen. Ihm unterstand ein Staatssekretär als oberster Beamter des Ministeriums. Dieses Amt bekleidete kurzzeitig Hermann Müller, danach Edgar Haniel von Haimhausen, ab 1922 Ago von Maltzan, ab 1924 Carl von Schubert, von 1930 an Bernhard Wilhelm von Bülow.

Nach einer ersten Phase mit geringen Erfolgen und eher geringer Bereitschaft, mit den Westmächten zusammenzuarbeiten, trat der ehemalige Reichskanzler Gustav Stresemann im November 1923 das Amt des Außenministers an. Er sorgte bis zu seinem Tod im Oktober 1929 für eine Verständigung der Weimarer Republik mit dem Westen und erreichte auch den deutschen Beitritt zum Völkerbund unter sehr günstigen Bedingungen. Die wichtigsten Früchte seiner Arbeit, wie die Räumung des besetzten Rheinlandes 1930, erlebte Stresemann nicht mehr. In der Folge verhielten die Reichskanzler und Außenminister sich dem Ausland gegenüber wieder forscher.

Abgesehen von wenigen Ausnahmen wurde das Auswärtige Amt in der Weimarer Republik von Personen geleitet, die eng mit der Geschäftswelt liiert waren: Walter Simons war geschäftsführendes Präsidialmitglied des RDI und Mitglied des Aufsichts- und Verwaltungsrates der I.G. Farben, Walther Rathenau Vorstandsvorsitzender der AEG, Gustav Stresemann ehemaliger Präsident des Bundes der Industriellen und Julius Curtius Industrieanwalt. Der Botschafter Otto Wiedfeldt war Krupp-Direktor und die Staatssekretäre Haniel von Haimhausen und von Schubert entstammten großen Industriellenfamilien.[32]

Deutsches Reich (1933–1945, Zeit des Nationalsozialismus)

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Das Auswärtige Amt an der Wilhelmstraße im Jahre 1937

Mit der Machtergreifung Hitlers und der NSDAP war nach der allgemein bis 2010 überwiegenden Auffassung die Personalpolitik des Auswärtigen Amtes der Gleichschaltungspolitik der Reichsregierung ausgesetzt, ebenso wie alle anderen Reichsministerien. Gleichwohl gingen Widerstandskämpfer auch aus dem Auswärtigen Dienst hervor, zum Beispiel Rudolf von Scheliha, Ilse Stöbe, Adam von Trott zu Solz und Ulrich von Hassell.

Die „Unabhängige Historikerkommission – Auswärtiges Amt“ kam in ihrem 2010 veröffentlichten Buch Das Amt und die Vergangenheit[33] zu dem Ergebnis, dass Mitarbeiter des Amts während der NS-Diktatur weniger Opfer, sondern vielmehr Akteure im Nationalsozialismus gewesen sind; so zusammenfassend Ernst Piper:

„Das Auswärtige Amt war […] kein Hort des Widerstands. Es war auch kein Refugium altgedienter Ministerialbürokraten, die unter einer schlechten Regierung ihr Land nicht im Stich lassen wollten und einfach weiter ihren Dienst verrichteten. Es gab auch keine gezielte Infiltration durch Nationalsozialisten, die war gar nicht notwendig. Kennzeichnend für das AA war vielmehr die ‚Selbstgleichschaltung‘. Zwischen den Beamten in der Wilhelmstraße und der Regierung Hitler herrschte ein antidemokratischer und ein antisemitischer Konsens, wobei die meist adeligen Diplomaten den traditionellen Oberschichtenantisemitismus vertraten, der weniger radikal war als der genozidale Erlösungsantisemitismus der Nationalsozialisten. Aber beide wollten den ‚Schandfrieden‘ von Versailles überwinden und Deutschland wieder zur Großmacht machen. Nur in der Beurteilung des Kriegsrisikos gab es Differenzen.“[34]

1933 richtete das Amt ein „Deutschlandreferat“ ein,[35] zuständig für innerdeutsche Angelegenheiten, zu denen infolge der antijüdischen NS-Gesetzgebung die Staatenlosen sowie Ausbürgerungs- und Emigrantenangelegenheiten gehörten. Als Verbindungsstelle zur NSDAP gab es im AA ab 1938 ein „Sonderreferat Partei“. Beide Referate wurden 1940 zur „Abteilung D“ (Deutschland) zusammengefasst. Im „Referat D III“ (Judenfrage, Rassenpolitik) wirkte Franz Rademacher, der Urheber des Madagaskarplans.

Am 31. März 1933 wurde offiziell das von Alfred Rosenberg geleitete Außenpolitische Amt der NSDAP (APA) in Konkurrenz zum Auswärtigen Amt gegründet, um das vorhandene „traditionell-konservative Instrumentarium“ der Außenpolitik durch ein „revolutionäres“ zu ersetzen.[36] Das APA diente mit Blick auf das AA vor allem dem Zweck, die offiziellen diplomatischen Stellen zu umgehen. Gemäß Rosenbergs Wunsch sollte das AA vom APA aus gleichgeschaltet und reorganisiert werden. Da gerade das AA als ein Zentrum des konservativen Widerstandes gegen die neuen Machthaber galt, wurde es dementsprechend bespitzelt.[36] Am 15. Mai 1934 schrieb Rosenberg in sein Tagebuch, Adolf Hitler habe ihm gesagt, dass er (Hitler) das AA als „eine Verschwörergesellschaft“ betrachte, die erst nach dem Tod von Paul von Hindenburg unter seine Kontrolle gebracht werden könne.[37]

In der Folgezeit wurde in der Reichsleitung der NSDAP eine „Ortsgruppe Auswärtiges Amt“ gebildet. Ab etwa Herbst 1935 bestand die Aufgabe dieser Ortsgruppe darin, „Einfluss auf Ernennungen zu nehmen“ sowie „eine geheime Kontrolle über die Angehörigen von Botschaften und Konsulaten auszuüben“.[38]

1939 erließ das Amt einen förmlichen Runderlass über Die Judenfrage als Faktor der Außenpolitik. Darin hieß es unter anderem:

„Die Erkenntnis, daß das Judentum in der Welt stets der unversöhnliche Gegner des Dritten Reiches sein wird, zwingt zu dem Entschluß, jede Stärkung der jüdischen Position zu verhindern. Ein jüdischer Staat [gemeint ist: in Palästina] würde aber dem Weltjudentum einen völkerrechtlichen Machtzuwachs bringen.“[39]

Die im Oktober 2010 veröffentlichten Forschungsergebnisse der 2005 vom damaligen Außenminister Joschka Fischer einberufenen Unabhängigen Historikerkommission zeigen, dass „nach dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 das Auswärtige Amt die Initiative zur Lösung der ‚Judenfrage‘ auf europäischer Ebene“ ergriff.[40] Eckart Conze (Historiker und Sprecher der Kommission) sagte 2010 in einem Interview: „Das Auswärtige Amt war an allen Maßnahmen der Verfolgung, Entrechtung, Vertreibung und Vernichtung der Juden von Anfang an aktiv beteiligt. […] Die Zielmarke ‚Endlösung‘ war schon sehr früh erkennbar.“[41]

Das Auswärtige Amt unterstand zunächst weiter Staatssekretär Bülow. Nach dessen Tod im Juni 1936 übernahm Hans Georg von Mackensen das Amt; nach der Blomberg-Fritsch-Krise Anfang 1938 folgte ihm am 3. April 1938 Ernst von Weizsäcker.

Bedeutende Mitarbeiter in der Zeit des Nationalsozialismus waren unter anderem: Eberhard von Thadden, Georg Ferdinand Duckwitz, Hans-Heinrich Herwarth von Bittenfeld, Franz Rademacher, Fritz Kolbe, Hilger van Scherpenberg, Paul Karl Schmidt, Horst Wagner, Karl Klingenfuß, Kurt Georg Kiesinger, Otto Bräutigam und Friedrich Stieve. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden eine Reihe von führenden Mitgliedern des Amtes im sogenannten Wilhelmstraßen-Prozess angeklagt und verurteilt.

Deutsche Demokratische Republik

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Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR 1972

In der Deutschen Demokratischen Republik vertrat von 1949 bis 1990 das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR im Ostteil von Berlin die Außenpolitik der Regierung. Das Gebäude des DDR-Ministeriums lag am Schinkelplatz, unweit des heutigen Sitzes des Auswärtigen Amtes; 1995/96 wurde es abgerissen.

Bundesrepublik Deutschland

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Nach dem Zweiten Weltkrieg mussten die Außenkontakte der Bundesrepublik über die Alliierte Hohe Kommission und ihre Hochkommissare laufen. Am 6. März 1951 ermächtigten die drei Westmächte, den Beschlüssen der New Yorker Außenministerkonferenz vom 19. September 1950 folgend, die Bundesrepublik Deutschland im Zuge einer „kleinen Revision“ des Besatzungsstatuts von 1949 zur Errichtung eines Außenministeriums. Von Juni 1950 bis 1951 hatte der Bundeskanzler sich per Erlass mit der „Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten“ im Bundeskanzleramt beholfen, die von seinem engen Vertrauten, dem Ministerialdirektor Herbert Blankenhorn (seit 11. Juli 1950) geleitet wurde.[42] Nun durfte die Bundesrepublik wieder eigene Beziehungen zu ausländischen Staaten unterhalten. Für alle Angelegenheiten, die den Besatzungsbehörden vorbehalten blieben, hatten ausländische Vertretungen aber weiterhin den Weg über die Alliierte Hochkommission zu nehmen.[43]

Bei den Koalitionsregierungen der Bundesrepublik zwischen 1966 und 2011 wurde der Außenminister vom jeweils kleineren Koalitionspartner gestellt und bekleidete dabei gleichzeitig das Amt des Vizekanzlers, mit der Ausnahme der Vizekanzlerschaften von Jürgen Möllemann (1992) und Franz Müntefering (2005–2007).

Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 und der Zurückerlangung der außenpolitischen Souveränität 1951 wurde das Auswärtige Amt am 15. März 1951 in der neuen Bundeshauptstadt Bonn (→ Hauptstadtfrage der Bundesrepublik Deutschland) wieder eingerichtet und behielt den Namen.[44] Damit bekannte sich die Behörde in der Bundesrepublik – als mit dem Deutschen Reich identischer Staat – eindeutig zu ihrer Tradition und Kontinuität bis hin zu Bismarck. Zunächst mit Hauptsitz in der Villa Ingenohl, zog das Außenamt 1955 in einen architektonisch schlichten Neubau am Rande des künftigen Regierungsviertels. Das Gebäude war einer der ersten Ministeriumsneubauten in Bonn und zum Eröffnungszeitpunkt der größte Verwaltungskomplex in Deutschland.

Federführend beim Wiederaufbau des Auswärtigen Dienstes agierten Beamte, die bereits in der Zeit des Nationalsozialismus im Außenministerium beschäftigt waren. Schon 1951 schrieb Michael Mansfeld darüber für die Frankfurter Rundschau eine Serie, die zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses führte.[45][46] Auch im 1965 herausgegebenen Braunbuch der DDR ist von 520 Diplomaten mit mutmaßlicher NS-Vergangenheit im Auswärtigen Amt die Rede.[47] Der Umfang des Einflusses ehemaliger NSDAP-Mitglieder und in Verbrechen gegen die Menschlichkeit verstrickte Diplomaten wurde durch eine im Jahre 2005 eingesetzte internationale Historikerkommission untersucht.[48] Die Forschungsergebnisse dieser von Eckart Conze, Norbert Frei, Peter Hayes und Moshe Zimmermann geleiteten Unabhängigen Historikerkommission wurden am 21. Oktober 2010 unter dem Titel Das Amt und die Vergangenheit publiziert. Danach gehörten im Jahre 1950 von 137 Mitarbeitern des höheren Dienstes 58 der NSDAP an, das waren 42,3 Prozent. Bis 1954 stieg die Anzahl ehemaliger NSDAP-Mitglieder im höheren Dienst auf 325 Personen. Da der Personalkörper im höheren Dienst des Amtes aber auf über 900 Mitarbeiter gewachsen war, sank der prozentuale Anteil der NSDAP-Mitglieder. Zum Vergleich, 1953 waren unter den 487 Abgeordneten des 2. Deutschen Bundestages 129 ehemalige Mitglieder der NSDAP, was einem Anteil von 26,5 Prozent entsprach.[49] Dennoch, so die Forscher, „[ist] das Bonmot, nach dem Krieg habe es mehr Pgs [Parteigenossen] im Amt gegeben als vorher, nicht ganz abwegig“.[50] So wurde z. B. 1953 der Jurist und Diplomat Otto Bräutigam als Leiter der Ostabteilung im AA wiedereingestellt. Bräutigam, der zwischen 1941 und 1945 „Abteilungsleiter Allgemeine Politik im Ostministerium“ von Alfred Rosenberg gewesen war, schrieb am 18. Dezember 1941 zustimmend: „In der Judenfrage dürfte inzwischen durch mündliche Besprechung Klarheit geschaffen sein“, womit der Gesamtplan zur Judenvernichtung in Europa gemeint war. Die Außenminister Scheel und Genscher waren vormals NSDAP-Mitglieder.[51]

Im Jahre 1991 erhielt die deutsche Diplomatie mit dem Gesetz über den Auswärtigen Dienst eine eigene rechtliche Grundlage.[27]

In den Jahren 1992 und 1993 hatte der Auswärtige Dienst etwa 8000 bis 9000 Angehörige, wobei rund 1600 dem höheren Dienst angehörten.[27] Etwa ein Drittel davon arbeitete im Auswärtigen Amt, der Rest an den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen 237 diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland.[27]

 
Altbau und Neubau am Spreekanal mit Jungfernbrücke
 
Weltsaal im Haus am Werderschen Markt
 
Foyer zu den Außenministersälen

1999 verlegte das Auswärtige Amt seinen ersten Dienstsitz nach Berlin, wo es die Räume des ehemaligen Zentralkomitees der SED im Haus am Werderschen Markt, dem früheren Erweiterungsbau der Reichsbank bezog. Das Gebäude wurde seit August 1996 durch den als Generalplaner beauftragten Berliner Architekten Hans Kollhoff für 288 Mio. DM umgebaut und im Dezember 1999 fertiggestellt. Aus Platzgründen wurde ein zusätzlicher Erweiterungsbau auf dem Nachbargrundstück notwendig. Der 168 Mio. DM teure Neubau der Architekten Thomas Müller und Ivan Reimann in Form eines Kubus mit drei Lichthöfen konnte im November 1999 eingeweiht werden. Die Schlüsselübergabe für den Gesamtkomplex, Altbau und Neubau, erfolgte am 20. Januar 2000.[52] Im Bonner Gebäude wurde ein Zweitsitz behalten.

Nach der Ernennung von Bundeskanzler Olaf Scholz am 8. Dezember 2021 ordnete dieser noch am selben Tag per Organisationserlass[53] an, dass dem Auswärtigen Amt aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Zuständigkeit für die internationale Klimapolitik übertragen wird. Im Dezember 2022 wurde bekannt, dass der „Bismarck-Saal“ in „Saal der Deutschen Einheit“ umbenannt wurde.[54]

Zum Schutze der Amtsträger stellte das Auswärtige Amt die Veröffentlichung der Besetzung seiner Auslandsvertretungen insbesondere nach der Geiselnahme von Stockholm (1975) und der Ermordung des AA-Diplomaten Gerold von Braunmühl durch Terrorkommandos der RAF (1986) ein. Die in anderen Staaten gepflegte, jährliche Veröffentlichung eines „Annuaire Diplomatique“ (Diplomatischen Jahrbuchs) mit den Stationen der Karriere jedes einzelnen Diplomaten des betreffenden Landes, das ein höheres Maß an öffentlicher Kontrolle bietet, gibt es beim Auswärtigen Amt nicht. Allerdings sind Fotos sowie die Lebensläufe der Behördenleiter und des Führungspersonals in der Zentrale auf der Website des AA bzw. der jeweiligen Auslandsvertretung einzusehen.

Der Auswärtige Dienst hat seit 2006 eine höhere Zahl von Konkurrentenklagen zu verzeichnen,[55] die zu einer Modifikation des beamtenrechtlichen Beurteilungsverfahrens geführt hat. Seit dem Jahr 2008 werden die Leistungen nicht mehr in den Fachabteilungen und an den Auslandsvertretungen, sondern von einem zentralen Beurteiler benotet. Das Verfahren wurde eingeführt, um die Vorgaben der Bundeslaufbahnverordnung (Quoten) zu erfüllen und einen einheitlichen, gerechteren Beurteilungsmaßstab anzulegen. Die oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen haben dieses neue System bisher durchgehend bestätigt. Das System ist in der Belegschaft sehr umstritten und führt weiter zu Klageverfahren in allen Laufbahnen.

Reformdebatte und Zukunft des Auswärtigen Amts

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Mit der zunehmenden europäischen Integration und dem damit einhergehenden Bedeutungsverlust der klassischen Diplomatie in der Europapolitik wurden zunehmend Stimmen laut, dass das Auswärtige Amt seine Bedeutung verloren habe und bei wichtigen Fragen, wie der Euro-Rettung und einer Neustrukturierung der EU, nur noch eine Nebenrolle spiele. So würden Diplomaten und Botschafter nicht mehr konsultiert, sondern es werde direkt auf Ministerebene verhandelt – häufig sogar auf Regierungsebene. Dies sei auf europäischer wie auch auf globaler Ebene immer häufiger der Fall. Das Auswärtige Amt gab schon im August 2012 zur Botschafterkonferenz vor, konkrete Vorschläge für Reformen vorzulegen. Thomas Bagger, Planungschef im Auswärtigen Amt, sieht es als dessen zukünftige Aufgabe, „aus der Vielzahl von Ressortinteressen ein nationales bzw. europäisches Interesse zu destillieren und für ein einheitliches Auftreten im Ausland zu sorgen“. Ein anderer Vorschlag, der auf Wolfgang Ischinger, den Leiter der Münchener Sicherheitskonferenz, zurückgeht, ist ein Nationaler Sicherheitsrat – ein umfassendes Koordinierungsgremium mit entsprechendem Unterbau, einschließlich Experten aus den Ministerien.[56]

Aus diesem Bemühen heraus sind allerdings keine weiteren Reformschritte erfolgt. Auch hat sich die europapolitische Koordinierung, die formell seit Beginn der Europäischen Union zwischen Auswärtigen Amt und Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgeteilt ist, sich trotz des Lissabon-Vertrages 2009 nicht verändert. Seit 2009 sind die Außenminister nicht mehr im prälegislativ und medial wichtigen Europäischen Rat vertreten. Das Kanzleramt hat damit, auch durch seine propagierte Unionsmethode, eine informell entscheidende Rolle erhalten.

2014 hat sich das Auswärtige Amt mit dem Projekt „Review 2014 – Außenpolitik Weiter Denken“ selbst einem umfassenden Reformprozess verschrieben,[57] der in den Schlussfolgerungen „Krisen – Ordnung – Europa“ 2015 mündete.[58] Aber auch diese Reform hat keine Neuausrichtung ergeben.

2017 forderte die vom Auswärtigen Amt geförderte Europäische Bewegung Deutschland eine radikale Umgestaltung der Europapolitik der Bundesregierung, die eine Verlagerung der Europakoordinierung in das Bundeskanzleramt mit sich zöge. Denn das Auswärtige Amt verharre „in alten Formen klassischer Diplomatie“ und habe „enorm an Einfluss“ verloren.[59]

Zum 1. Januar 2021 wurde in Brandenburg an der Havel[60] das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts errichtet. Dieses soll für die Bundesregierung hoch spezialisierte Aufgaben mit Auslandsbezug, die insbesondere Auslandskompetenz und Fremdsprachenkenntnisse erfordern, übernehmen. Vorgesehen sind:

  • Bearbeitung von Visumanträgen,
  • Management von Fördermitteln und Zuwendungen, zum Beispiel für humanitäre Hilfsprojekte,
  • spezialisierte Aufgaben aus dem Bereich Verwaltung und Infrastruktur.[61]

Personen

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Reichs- und Bundesminister des Auswärtigen seit 1919

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Annalena BaerbockHeiko MaasSigmar GabrielFrank-Walter SteinmeierGuido WesterwelleFrank-Walter SteinmeierJoschka FischerKlaus KinkelHans-Dietrich GenscherHelmut SchmidtHans-Dietrich GenscherWalter ScheelWilly BrandtGerhard Schröder (Politiker, 1910)Heinrich von Brentano di TremezzoKonrad AdenauerJohann Ludwig Graf Schwerin von KrosigkArthur Seyß-InquartJoachim von RibbentropKonstantin Freiherr von NeurathKonstantin Freiherr von NeurathHeinrich BrüningJulius CurtiusGustav StresemannFriedrich von RosenbergJoseph WirthWalther RathenauJoseph WirthFriedrich RosenWalter SimonsAdolf KösterHermann MüllerUlrich von Brockdorff-Rantzau

Dreimal wurde das Amt des Außenministers und des Bundeskanzlers in Personalunion ausgeübt: Bundeskanzler Konrad Adenauer war vom 15. März 1951 bis zum 7. Juni 1955 auch erster Außenminister. Walter Scheel nahm auf Ersuchen des Bundespräsidenten Gustav Heinemann nach dem sofortigen Rücktritt des Bundeskanzlers Willy Brandt die Amtsgeschäfte des Bundeskanzlers vom 7. bis 17. Mai 1974 wahr. Bundeskanzler Helmut Schmidt übernahm nach dem Rückzug der FDP aus Koalition und Kabinett am 17. September 1982 bis zu seiner Entlassung aus dem Amt des Bundeskanzlers am 1. Oktober 1982 zusätzlich das Amt des Bundesministers des Auswärtigen.

Hans-Dietrich Genscher bekleidete das Amt des Bundesaußenministers sowohl unter einer SPD- als auch unter einer CDU-Kanzlerschaft, mit insgesamt knapp 18 Jahren Amtszeit länger als jeder Bundeskanzler.

Reichsminister des Auswärtigen während Weimarer Republik und NS-Regime (1919–1945)

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Nr. Name Bild Lebensdaten Partei Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Amtsdauer
in Tagen
1 Ulrich von Brockdorff-Rantzau
 
1869–1928 parteilos 13. Februar 1919 21. Juni 1919 128
2 Hermann Müller
 
1876–1931 SPD 21. Juni 1919 10. April 1920 294
3 Adolf Köster
 
1883–1930 SPD 10. April 1920 25. Juni 1920 76
4 Walter Simons
 
1861–1937 parteilos 25. Juni 1920 10. Mai 1921 319
5 Joseph Wirth
 
1879–1956 Zentrum 10. Mai 1921 23. Mai 1921 13
6 Friedrich Rosen
 
1856–1935 parteilos 23. Mai 1921 26. Oktober 1921 156
7 Joseph Wirth
 
1879–1956 Zentrum 26. Oktober 1921 31. Januar 1922 97
8 Walther Rathenau
 
1867–1922 DDP 31. Januar 1922 24. Juni 1922 144
9 Joseph Wirth
 
1879–1956 Zentrum 24. Juni 1922 22. November 1922 151
10 Frederic von Rosenberg
 
1874–1937 parteilos 22. November 1922 13. August 1923 264
11 Gustav Stresemann
 
1878–1929 DVP 13. August 1923 3. Oktober 1929 2243
12 Julius Curtius
 
1877–1948 DVP 4. Oktober 1929 10. Oktober 1931 736
13 Heinrich Brüning
 
1885–1970 Zentrum 10. Oktober 1931 1. Juni 1932 235
14 Konstantin von Neurath
 
1873–1956 parteilos; ab 1937 NSDAP 1. Juni 1932 4. Februar 1938 2074
15 Joachim von Ribbentrop
 
1893–1946 NSDAP 4. Februar 1938 30. April 1945 2643
16 Arthur Seyß-Inquart
 
1892–1946 NSDAP 30. April 1945 1. Mai 1945 1
17 Johann Ludwig (Lutz) von Krosigk
 
1887–1977 NSDAP 2. Mai 1945 23. Mai 1945 21

Bundesminister des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland

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Nr. Name Bild Lebensdaten Partei Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Amtsdauer
in Tagen
Kabinett(e)
1 Konrad Adenauer
 
1876–1967 CDU 15. März 1951 7. Juni 1955 1545 Adenauer I
Adenauer II
2 Heinrich von Brentano
 
1904–1964 CDU 7. Juni 1955 30. Oktober 1961[62] 2337 Adenauer II
Adenauer III
3 Gerhard Schröder
 
1910–1989 CDU 14. November 1961 1. Dezember 1966 1843 Adenauer IV
Adenauer V
Erhard I
Erhard II
4 Willy Brandt
 
1913–1992 SPD 1. Dezember 1966 22. Oktober 1969 1056 Kiesinger
5 Walter Scheel
 
1919–2016 FDP 22. Oktober 1969 17. Mai 1974 1668 Brandt I
Brandt II
6 Hans-Dietrich Genscher
 
1927–2016 FDP 17. Mai 1974 17. September 1982 3045 Schmidt I
Schmidt II
Schmidt III
7 Helmut Schmidt
 
1918–2015 SPD 17. September 1982 1. Oktober 1982 14 Schmidt III
8 Hans-Dietrich Genscher
 
1927–2016 FDP 4. Oktober 1982 18. Mai 1992 3514
(insg. 6559)
Kohl I
Kohl II
Kohl III
Kohl IV
9 Klaus Kinkel
 
1936–2019 FDP 18. Mai 1992 27. Oktober 1998 2353 Kohl IV
Kohl V
10 Joschka Fischer
 
* 1948 Grüne 27. Oktober 1998 22. November 2005 2583 Schröder I
Schröder II
11 Frank-Walter Steinmeier
 
* 1956 SPD 22. November 2005 28. Oktober 2009 1436 Merkel I
12 Guido Westerwelle
 
1961–2016 FDP 28. Oktober 2009 17. Dezember 2013 1511 Merkel II
13 Frank-Walter Steinmeier
 
* 1956 SPD 17. Dezember 2013 27. Januar 2017 1137
(insg. 2573)
Merkel III
14 Sigmar Gabriel
 
* 1959 SPD 27. Januar 2017 14. März 2018 411 Merkel III
15 Heiko Maas
 
* 1966 SPD 14. März 2018 8. Dezember 2021 1365 Merkel IV
16 Annalena Baerbock
 
* 1980 Grüne 8. Dezember 2021 im Amt 1.110 Scholz

Parlamentarische Staatssekretäre

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Seit 1974 führen die im Auswärtigen Amt tätigen Parlamentarischen Staatssekretäre den Titel Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen. Der Hintergrund ist hauptsächlich protokollarischer Natur. Es soll auf diplomatischem Parkett Augenhöhe gewahrt werden. Die Staatsminister nehmen vorwiegend Aufgaben politischer Natur wahr und unterstützen den Bundesaußenminister in seinen Regierungsaufgaben.

Staatssekretäre

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Die Anzahl der Staatssekretäre variiert und ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Zunächst gab es nur einen beamteten Staatssekretär (1951–1960), danach in der Regel zwei (kurzzeitige Überschneidungen nicht berücksichtigt). 2009–2011 sowie für einige Monate im Jahr 2017 waren es drei Staatssekretäre.

Im auswärtigen Dienst umgekommene Personen

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Im Gebäude des Auswärtigen Amtes am Werderschen Markt befindet sich eine Gedenkwand zum Gedenken an die Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus aus den Reihen des Auswärtigen Dienstes und an die Kollegen, die nach 1945 in Ausübung ihres Dienstes ihr Leben verloren haben. Der damalige Bundesminister des Auswärtigen Joschka Fischer weihte sie am 19. Juli 2000 ein.[64] Geehrt werden neben Angehörigen des Auswärtigen Dienstes auch Polizeivollzugsbeamte (BKA, BGS/BPol), Soldaten (Militärattachédienst) und Ortskräfte.

In Ausübung ihres Dienstes für die Bundesrepublik verloren 15 Personen ihr Leben:[65]

Am 5. November 2021 wurden vor dem ehemaligen Ministeriumsgebäude in der Wilhelmstraße 92 (Berlin-Mitte) 56 Stolpersteine und eine Stolperschwelle für ehemalige Mitarbeiter verlegt (Details siehe Liste der Stolpersteine in Berlin-Mitte, Einträge zum Standort Wilhelmstraße 92).

 
Stolperschwelle, Wilhelmstraße 92 in Berlin-Mitte

DDR-Spionage im Auswärtigen Amt

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Für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR waren Außenamtsmitarbeiter wichtige Quellen zur Außenpolitik der Bundesrepublik. Bislang wurden 21 DDR-Spione recherchiert, die beim Auswärtigen Amt tätig waren. Sicher aufgedeckt sind folgende Inoffizielle Mitarbeiter:[66]

  • Christine Bauer (Deckname: „Jasmina“, 1986–1989)
  • (Hans) Mario Bauer (Deckname: „Jürgen“, 1985–1989)
  • Helge Berger (Deckname: „Komtess“, 1968–1977)
  • Hagen Blau (Decknamen: „Detlef“, „Merten“, 1965–1990)
  • Herbert Kemper (Deckname: „Harry“, 1968–1989)
  • Ruth Kemper (Deckname: „Hanna“, 1968–1989)
  • Reiner Müller (Deckname: „Siggi“, 1976–?)
  • Ludwig Pauli (Deckname: „Adler“, 1966–1990)
  • Lilli Pöttrich (Deckname: „Angelika“, 1976–1990)
  • Gisela von Raussendorff (Deckname: „Blume“, 1960–1989)
  • Klaus von Raussendorff (Deckname: „Brede“, 1960–1990)
  • Karl-Heinz Rode (Deckname: „Maro“, 1975–1989)
  • Heinz Helmuth Werner (Decknamen: „Cherry“, „Günther“, 1969–1990)[67]

Siehe auch

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Fernsehdokumentation

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  • Hitlers Diplomaten in Bonn. Das Auswärtige Amt und seine Vergangenheit. Dokumentation, 45 Min. Buch und Regie: Heinrich Billstein und Mathias Haentjes; Produktion: WDR; Erstausstrahlung: 18. Januar 2006[68]

Literatur

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  • Eckart Conze: Das Auswärtige Amt. Vom Kaiserreich bis zur Gegenwart (= C.H.Beck Wissen, Beck’sche Reihe. Nr. 2744). Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-63173-3.
  • Auswärtiges Amt (Hrsg.): Die Außenpolitik der deutschen Länder im Kaiserreich. Geschichte, Akteure und archivische Überlieferung. Beiträge des wissenschaftlichen Kolloquiums zum 90. Gründungstag des Politischen Archivs des Auswärtigen Amtes am 3. August 2010. Oldenbourg Verlag, München 2012.
  • Daniel Bigalke: Das Auswärtige Amt im Deutschen Reich. Deutsche Diplomatie zwischen Republikanisierung und mangelndem Reformwillen in der Republik von Weimar. Verlag VDM, Saarbrücken 2008, ISBN 3-8364-9049-8.
  • Enrico Brandt, Christian Buck (Hrsg.): Auswärtiges Amt. Diplomatie als Beruf. 4. Auflage. VS Verlag, Wiesbaden 2005, ISBN 978-3-531-14723-9.
  • Christopher R. Browning: Die „Endlösung“ und das Auswärtige Amt. Das Referat D III der Abteilung Deutschland 1940–1943. Übersetzt von Claudia Kotte. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2010, ISBN 3-534-22870-7 (zuerst als The final solution and the German Foreign Office. A study of referat D III of Abteilung Deutschland 1940–43. Holmes & Meier, New York/London 1978, ISBN 0-8419-0403-0).
  • Eckart Conze, Norbert Frei, Peter Hayes, Moshe Zimmermann: Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. Verlag Karl Blessing, München 2010, ISBN 978-3-89667-430-2.
  • Peter Grupp: Antisemitismus und jüdische Fragen im Auswärtigen Amt in der Zeit des Kaiserreichs und der Weimarer Republik. Eine erste Annäherung. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft (ZfG) 46, 1998, S. 237–248.
  • Jens Ruppenthal: Die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt der Weimarer Republik. In: Ulrich van der Heyden, Joachim Zeller (Hrsg.): „… Macht und Anteil an der Weltherrschaft“. Berlin und der deutsche Kolonialismus. Unrast, Münster 2005, ISBN 3-89771-024-2.
  • Heinz Hoffmann (Bearb.): Die Bundesministerien 1949–1999. Bezeichnungen, amtliche Abkürzungen, Zuständigkeiten, Aufbauorganisation, Leitungspersonen (= Materialien aus dem Bundesarchiv. Heft 8). Wirtschaftsverlag NW GmbH, Bremerhaven 2003, ISBN 3-86509-075-3, S. 139–163 (596 S., einschließlich CD-ROM mit dem Buchinhalt).
  • Heinz Günther Sasse, Ekkehard Eickhoff: 100 Jahre Auswärtiges Amt, 1870–1970. Bonn 1970.
  • Jan Erik Schulte, Michael Wala (Hrsg.): Widerstand und Auswärtiges Amt. Diplomaten gegen Hitler. Siedler, München 2013, ISBN 978-3-8275-0015-1.
  • Heribert Schwan, Helgard Heindrichs: Das Spinnennetz. Stasi-Agenten im Westen: Die geheimen Akten der Rosenholz-Datei. Knaur, München 2005, ISBN 978-3-426-77732-9.
  • Berndt von Staden: Zwischen Eiszeit und Tauwetter. Diplomatie in einer Epoche des Umbruchs. In: Erinnerungen. WSJ, Berlin 2005, ISBN 3-937989-05-6.
  • Joseph von Westphalen: Im diplomatischen Dienst. Hamburg 1991, ISBN 3-455-08168-1.
  • Auswärtiges Amt/NS-Diplomaten – „Jemand im Hause“. In: Der Spiegel. Nr. 14, 1971 (online – zur Personalpolitik der 1950/60er Jahre unter Wilhelm Haas).
  • Denn das sind Sie: ein Mörder. In: Die Zeit, Nr. 5/2006.
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Commons: Auswärtiges Amt – Sammlung von Bildern
Wiktionary: Auswärtiges Amt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In: auswaertiges-amt.de. Auswärtiges Amt, 1. Februar 2021, abgerufen am 1. Februar 2021.
  2. Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021). (PDF; 31,5 MB) In: bundeshaushalt.de. Bundesministerium der Finanzen (BMF), 3. Januar 2021, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. Januar 2021; abgerufen am 16. Juli 2024.
  3. Abkürzungsverzeichnis des Bundes. GovData, abgerufen am 4. November 2022.
  4. Vgl. hierzu Eckart Conze: Das Auswärtige Amt. Vom Kaiserreich bis zur Gegenwart. C. H. Beck, München 2013, passim.
  5. Deutscher Bundestag: So setzt sich die neue Bundesregierung zusammen, 8. Dezember 2021.
  6. Jörg Bogumil, Werner Jann: Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland: Einführung in die Verwaltungswissenschaft. 2. Aufl., VS Verlag, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-531-16172-3, S. 91.
  7. Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Aufgaben im Ausland. In: bundespraesident.de. Bundespräsidialamt, abgerufen am 22. Juni 2024.
  8. Aufgaben des Bundeskanzlers. In: bundeskanzler.de. Abgerufen am 22. Juni 2024.
  9. Bundesministerium des Innern und für Heimat: Grundlagen für Gesetzesinitiativen der Bundesregierung. In: verwaltung-innovativ.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, Referat Grundsatz Verwaltungsdigitalisierung, Verwaltungsorganisation, abgerufen am 21. Juni 2024.
  10. Auswärtiges Amt: Das Auswärtige Amt in Bonn – Ansprechpartner der Internationalen Organisationen in Deutschland. Abgerufen am 15. Mai 2021.
  11. Auswärtiges Amt: Leitung des Auswärtigen Amts. Abgerufen am 22. Februar 2021.
  12. Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe. Auswärtiges Amt, 18. Oktober 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. September 2011; abgerufen am 23. März 2011.
  13. Michelle Westerbarkey: Jenseits der Grenzen: transnationales Networking von Nonprofit-Organisationen. Julius Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2004, ISBN 3-7815-1350-5, S. 51.
  14. Die Zwölf Grundregeln der Humanitären Hilfe. Auswärtiges Amt, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 10. Juli 2011; abgerufen am 23. März 2011.
  15. Organisationsplan des Auswärtigen Amtes, Webseite des AA, Stand 8. Dezember 2021.
  16. Matthias Wyssuwa: Günter Sautter wird Politischer Direktor im Auswärtigen Amt. In: FAZ.net. 7. Juni 2024, abgerufen am 20. September 2024.
  17. Auswärtiges Amt: Auslandsvertretungen. Abgerufen am 22. Februar 2021.
  18. Auswärtiges Amt: Opening of the Regional German Information Centre for French-speaking Africa. Abgerufen am 30. Januar 2024 (englisch).
  19. Auswärtiges Amt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Abgerufen am 22. Februar 2021.
  20. Auslandsvertretungen, Webseite des Auswärtigen Amts, abgerufen am 23. Februar 2021. Auf der Unterseite Honorarkonsuln (18. November 2019) ist die Rede von „etwa 350“, was nahelegt, dass ihre Anzahl schwankt.
  21. AABGebV. Abgerufen am 20. Oktober 2021.
  22. KonsG. Abgerufen am 20. Oktober 2021.
  23. Auswärtiges Amt: Neues Gebührenrecht ab 1. Oktober 2021. Abgerufen am 20. Oktober 2021.
  24. Carsten Haider, Jörg Buntkirchen und Carlos Salamanca Davila (Statistisches Bundesamt): Gebühren rechtssicher und kostendeckend bestimmen. Das Beispiel der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amtes. AWV – Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V., abgerufen am 20. Oktober 2021.
  25. Die Welt vom 23. Mai 2001 (Welt-Archiv).
  26. Presseportal.de (Memento vom 14. Juli 2014 im Internet Archive)
  27. a b c d Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch Internationale Politik. Hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung. 5., aktual. u. überarb. Aufl., Opladen 1993, ISBN 3-8252-0702-1, S. 64 f.
  28. Die Geschichte des Auswärtigen Amts, Webseite des AA, abgerufen am 16. Dezember 2014. Heute ist § 7 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien einschlägig, der neben zehn Abteilungen auch verschiedene Referate vorsieht.
  29. Ausw. Amt, II. Abt. In: Berliner Adreßbuch, 1883, Teil 2, S. 418.
  30. Laurenz Demps: Berlin-Wilhelmstraße. 4. Auflage. Ch. Links Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-597-3, S. 247.
  31. Ludwig Biewer: Die Geschichte des Auswärtigen Amts: Ein Überblick. In: Publikationen des Auswärtigen Amts (Geschichte – archivierte Kopie (Memento vom 4. Januar 2011 im Internet Archive; PDF; 33 MB)).
  32. Werner Link: Die amerikanische Stabilisierungspolitik in Deutschland 1921–32. Düsseldorf 1970, S. 563.
  33. Eckart Conze, Norbert Frei, Peter Hayes und Moshe Zimmermann: Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. Karl Blessing Verlag, München 2010, ISBN 978-3-89667-430-2.
  34. Zit. nach Ernst Piper: Auswärtiges Amt: NS-Vergangenheit – Furchtbare Diplomaten. In: Der Tagesspiegel vom 25. Oktober 2010.
  35. Es hieß ab 1943 auch „Referategruppe Inland II“.
  36. a b Andreas Zellhuber: „Unsere Verwaltung treibt einer Katastrophe zu …“. Das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete und die deutsche Besatzungsherrschaft in der Sowjetunion 1941–1945. Vögel, München 2006, ISBN 3-89650-213-1, S. 64 f.
  37. Hans-Günther Seraphim: Das politische Tagebuch Alfred Rosenbergs. 1934/35 und 1939/40. Göttingen 1956, S. 28 (Quelle: Akten der Deutschen Politik, Serie D, Bd. 1, S. 46 ff.).
  38. H. D. Heilmann: Aus dem Kriegstagebuch des Diplomaten Otto Bräutigam. In: Götz Aly u. a. (Hrsg.): Biedermann und Schreibtischtäter. Materialien zur deutschen Täter-Biographie. Institut für Sozialforschung in Hamburg, Berlin 1987, S. 171 (Quelle: Alfred Gerigk: Beratung und Warnung in der Diktatur. In: Hundert Jahre Ullstein, 1877–1977, Band 3, Berlin 1997, S. 339).
  39. Magnus Brechtken: „Madagaskar für die Juden“. Antisemitische Idee und politische Praxis 1885–1945, Oldenbourg, München 1998, S. 210.
  40. Eckart Conze, Norbert Frei, Peter Hayes, Moshe Zimmermann: Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. München 2010, S. 185–192, Zitat S. 185.
  41. Zit. in: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 24. Oktober 2010; siehe auch Das Auswärtige Amt und der Holocaust, FAZ.NET, 23. Oktober 2010.
  42. Eckart Conze, Das Auswärtige Amt. Vom Kaiserreich bis zur Gegenwart, Beck, München 2013, S. 109–112; Erik Lommatzsch, Hans Globke (1898–1973). Beamter im Dritten Reich und Staatssekretär Adenauers, Campus, Frankfurt am Main 2009, S. 195; Thomas Knoll, Das Bonner Bundeskanzleramt: Organisation und Funktionen von 1949–1999, Springer VS, Wiesbaden 2013, S. 84 f., 91.
  43. Siehe: Entscheidung der Alliierten Hohen Kommission über die Vollmachten der Bundesregierung auf dem Gebiet der auswärtigen Angelegenheiten vom 6. März 1951, abgedruckt in: Johannes Hohlfeld (Hrsg.): Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte 1848–1945, Band VII, Teil I 1951–1952, Berlin o. J., S. 5 f.
  44. Eckart Conze, Das Auswärtige Amt. Vom Kaiserreich bis zur Gegenwart, Beck, München 2013, S. 112.
  45. Die schwankenden Gestalten aus der Nazizeit, FR vom 27. Oktober 2010 (Memento vom 16. April 2017 im Internet Archive) und Sendemanuskript, Deutschlandradio.
  46. Michael Mansfeld: Bonn – Koblenzer Straße. Der Bericht des Robert von Lenwitz. Kurt Desch, München/Wien/Basel 1967.
  47. Kapitel im Braunbuch 1965 – Diplomaten Ribbentrops im Auswärtigen Dienst Bonns (Memento vom 3. März 2011 im Internet Archive). In: braunbuch.de, abgerufen am 29. Juli 2024.
  48. Fischer beruft Historiker-Kommission, Spiegel Online, 11. Juli 2005; Auswärtiges Amt: Unabhängige Historikerkommission, Stand: 25. Oktober 2010.
  49. CIA Information Act – Reinhard Gehlen: Former NAZI and SS membership in ZIPPER. (PDF; 1,7 MB) Central Intelligence Agency, 15. Oktober 2004, S. 12, abgerufen am 27. März 2010.
  50. Eckart Conze, Norbert Frei, Peter Hayes und Moshe Zimmermann: Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. München 2010, S. 493 (Zahlen) und 494 (Zitat). Mit der in der NS-Zeit gängigen Abkürzung „Pg“ wurden in der Nachkriegszeit die ehemaligen NSDAP-Mitglieder als Parteigenossen apostrophiert.
  51. Erneut veröffentlicht z. B. in: Liberale Unterlassung. In: Der Spiegel. Nr. 44, 2010, S. 17 (online).
  52. Respekt vor der Geschichte der Stadt. Schlüsselübergabe für das Auswärtige Amt in Berlin. In: Baunetz. 20. Januar 2000, abgerufen am 15. April 2017.
  53. Bundesrepublik Deutschland – Der Bundeskanzler: Organisationserlass. (PDF) In: bundesregierung.de. 8. Dezember 2021, abgerufen am 9. Dezember 2021.
  54. Auswärtiges Amt benennt Bismarck-Zimmer um. In: Der Spiegel. 7. Dezember 2022, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 7. Dezember 2022]).
  55. ver.di-Beurteilungen. (PDF) Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. Juli 2012; abgerufen am 15. April 2017.
  56. Ralf Neukirch: Draußen vor der Tür: Das Auswärtige Amt leidet an seinem Bedeutungsverlust. Die Europapolitik wird im Kanzleramt gemacht, Guido Westerwelle bleibt unbeliebt. Nun soll eine Reform den Niedergang stoppen. In: Der Spiegel. Nr. 18, 2012, S. 42–44 (online).
  57. Diskussionsreihe zum Review-Prozess. Abgerufen am 24. August 2017.
  58. Review 2014 – Außenpolitik Weiter Denken. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 13. September 2016; abgerufen am 24. August 2017.
  59. Mehr Europa – im Kanzleramt. (tagesspiegel.de [abgerufen am 24. August 2017]).
  60. Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode (Hrsg.): Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses. Drucksache 19/19182. 13. Mai 2020, S. 5.
  61. Auswärtiges Amt: Bundestag beschließt neue zentrale Serviceeinrichtung in Brandenburg an der Havel. Abgerufen am 11. Juni 2020.
  62. Erklärung vom 19. September 1961 ggü. dem Bundesvorstand der CDU und am 17. Oktober 1961 ggü. der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; s. auch Ulrich Enders (Hrsg.): Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung. Band 14 – 1961, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1982, 2004, ISBN 3-486-57584-8, S. 43.
  63. Link neuer Staatsminister Europa im Auswärtigen Amt. Europäische Bewegung Deutschland, abgerufen am 16. Januar 2012.
  64. Ermordete oder durch Gewalt umgekommene Mitarbeiter des Auswärtigen Amts. In: Gedenktafeln in Berlin. Gedenkstätte Deutscher Widerstand, abgerufen am 5. Dezember 2021.
  65. Zum Gedenken. (PDF) In: Auswärtiges Amt. Juni 2014, abgerufen am 17. Dezember 2021.
  66. Heribert Schwan, Helgard Heindrichs: Das Spinnennetz. Stasi-Agenten im Westen: Die geheimen Akten der Rosenholz-Datei, Knaur Verlag, München 2005, S. 311 ff. führt alle Genannten auf außer Heinz Helmuth Werner.
  67. Top-Agent in der Nato-Botschaft, Der Spiegel, Nr. 16/1990, S. 16.
  68. Vgl. Hitlers Diplomaten in Bonn. Das Auswärtige Amt und seine Vergangenheit. In: WDR.de. 18. Januar 2006, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. Januar 2008; abgerufen am 3. April 2011.
  69. Siehe auch die dortigen Geschäftsverteilungspläne von September 1943 (Memento vom 30. Januar 2012 im Internet Archive; PDF; 26,5 MB), auch 1911–1916, 1920, 1923, 1933, 1936, 1938 und 1940.

Koordinaten: 52° 30′ 56″ N, 13° 23′ 55,5″ O