Reichstag zu Worms (897)

Reichstag zu Worms im Jahr 897

Der Reichstag zu Worms 897 war eine Reichsversammlung[Anm. 1] in Worms unter Kaiser Arnolf.

Äußerer Rahmen

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Der Kaiser kam aus der Überwinterung in Bayern und traf in Begleitung seiner Frau, Kaiserin Oda, in Worms ein.[1] Die Reichsversammlung fand Ende Mai[2] und vermutlich in der Königspfalz in Worms statt. Im Anschluss an den Aufenthalt in Worms begab sich der Kaiser in die Pfalz Ingelheim.[3]

Zentrales Thema war eine Auseinandersetzung zwischen Zwentibold, Sohn von Arnolf und König von Lotharingien, und einigen Mitgliedern des dortigen Hochadels.[4] Was den Streit ausgelöst hatte, ist unbekannt, jedenfalls hatte Zwentibold Ende 896 oder Anfang 897 Lehen von vier Hochadeligen eingezogen und einen Feldzug gegen sie organisiert, sich bei der Aktion aber offensichtlich politisch verhoben. Der Kaiser versuchte sich nun in politischer Schadensbegrenzung, so dass die Grafen Stephan, die Brüder und Grafen Gerard und Matfrid, im Bliesgau und an der Mosel begütert, wieder in ihre Lehen eingesetzt wurden. Graf Odaker dagegen blieb unversöhnt.[5]

Ein zweiter Punkt war für Kaiser Arnolf wichtig: Sein einziger ehelicher Sohn, der spätere König Ludwig IV. (das Kind), war zum Zeitpunkt der Reichsversammlung knapp vier Jahre alt. Es gibt die von Hermann von Reichenau übermittelte Nachricht[6], dass der Kaiser im Jahr 897 von den Anwesenden einer Reichsversammlung einen Treueeid auf Ludwig gefordert habe. Dieses Ereignis wird mit dem Reichstag in Worms 897 in Zusammenhang gebracht, gar von einer „Königswahl“ Ludwig (IV.) gesprochen.[7] Allerdings gab es im Juli des gleichen Jahres noch eine weitere Reichsversammlung in Trebur, so dass nicht sicher ist, welche der beiden Versammlungen Hermann von Reichenau meinte.

Teilnehmer

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Namentlich bekannte Teilnehmer an der Reichsversammlung in Worms[8] waren neben dem Kaiser sein Sohn, Zwentibold, und

Literatur

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  • Ernst Dümmler: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Band 3: Die letzten Karolinger. Konrad I. 2. Auflage. Duncker und Humblot, Leipzig 1888.
  • Friedrich Kurze (Hg.): Annales Fuldenses sive Annales Regnum Francorum Orientalis […]. Hahn, Hannover 1891. Digitalisat
  • Friedrich Kurze (Hg.): Reginonis abbatis Prumiensis chronicon cum continuatione Treverensi. Hahn, Hannover 1890. Digitalisat

Anmerkungen

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  1. Die begriffliche Unterscheidung zwischen Hof- und Reichstagen sowie Reichsversammlungen war im Mittelalter noch nicht ausgeprägt. Diese Versammlungen waren alle Treffen der Herrscher mit führenden Trägern politischer Macht im Reich.

Einzelnachweise

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  1. Dümmler, S. 454.
  2. Kurze: Annales Fuldenses, S. 130f.
  3. Dümmler, S. 457.
  4. Kurze: Annales Fuldenses, S. 130f; Kurze: Reginonis abbatis Prumiensis chronicon, S. 145.
  5. Dümmler, S. 456.
  6. Hermann von Reichenau: Chronicon Hermani Contracti Augiensis Monachi. In: Aemilianus Ussermann: Chronicon Hermanni ex ineditio hucusque codice Augiensi, Bd. 1. St. Blasien 1790, S. 172.
  7. Dümmler, S. 457.
  8. Dümmler, S. 454; Kurze: Reginonis abbatis Prumiensis chronicon, S. 145.