Reichstag zu Worms (961)
Der Reichstag zu Worms 961 war die erste Reichsversammlung[Anm. 1], die unter König Otto I. in Worms stattfand.
Kontext
BearbeitenDie Reichsversammlung fand im Mai 961 statt.[1] Zentraler Ort dürfte die Königspfalz in Worms gewesen sein. Die Stadt war 961 erstmals seit 926 wieder Tagungsstätte einer Reichsversammlung und es war die erste unter König Otto I. in Worms[Anm. 2], der immerhin schon seit 25 Jahren regierte. Die Wahl von Worms als Versammlungsort war durch seine Mittellage zwischen Augsburg und Aachen bedingt, die beide von hier aus gut zu erreichen waren und bei den Folgeereignissen von Bedeutung waren.[2]
Inhalt
BearbeitenDie Reichsversammlung in Worms diente zwei Zielen: Der Vorbereitung des Romzuges von Otto I. zur Kaiserkrönung in Rom und – eng mit einem solch risikobehafteten Unternehmen verbunden – der Sicherung seiner Nachfolge, indem die Reichsversammlung zustimmte, dass der Sohn des Königs, Otto (II.), zum Mitkönig erhoben und damit sein prädestinierter Nachfolger wurde.[3]
Hinsichtlich des Bezugs zwischen der Reichsversammlung und dem Romzug gibt es unterschiedliche Darstellungen: Während Adalbert ausführt, dass die für den Italienzug vorgesehene Streitmacht sich in Worms gesammelt habe, Otto. I. dann aber zunächst noch einmal nach Sachsen zog, um dort alles zu ordnen, bevor er nach Rom aufbrach[4], lief es nach heutiger Kenntnis so ab, dass Otto I. sich von Worms nach Augsburg begab, wo sich das Heer sammelte und von dort nach Italien weiterzog.[5]
Die Wahl Otto (II.) wurde in Worms vollzogen. Er war damals etwa sieben Jahre alt.[6] Er wurde anschließend nach Aachen geschickt, wo ihm der lotharingische Adel huldigte und ihn die Erzbischöfe Brun von Köln, Wilhelm von Mainz und Heinrich von Trier zum König salbten[7] oder krönten.[8]
Siehe auch
BearbeitenQuellen
Bearbeiten- Adalberti Continuatio Reginonis. In: Quellen zur Geschichte der sächsischen Kaiserzeit (= Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe. Bd. 8). Übersetzt von Albert Bauer, Reinhold Rau. 5. gegenüber der 4. um einen Nachtrag erweiterte Auflage, Darmstadt 2002, ISBN 3-534-01416-2, S. 190–231.
Literatur
Bearbeiten- Gerd Althoff: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. 3. durchgesehene Auflage. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 2013, ISBN 978-3-17-022443-8.
Anmerkungen
Bearbeiten- ↑ Die begriffliche Unterscheidung zwischen Hof- und Reichstagen sowie Reichsversammlungen war im Mittelalter noch nicht ausgeprägt. Diese Versammlungen waren alle Treffen der Herrscher mit führenden Trägern politischer Macht im Reich.
- ↑ Vgl. dazu: Reichstag zu Worms (926). Eine für 950 angenommene Reichsversammlung in Worms findet sich zwar in der Literatur (Carlrichard Brühl: Palatium und Civitas. Studien zur Profantopographie spätantiker Civitates vom 3. bis zum 13. Jahrhundert. Band 2: Belgica I, beide Germanien und Raetia II. Böhlau, Köln / Wien 1990, ISBN 3-412-21788-3, S. 113–132 (117); Hubertus Seibert: Worms, Reichstage und Synoden. In: Lexikon des Mittelalters Band 9. LexMA Verlag, München 1998, ISBN 3-89659-909-7, Sp. 334–336), die Quelle (Adalbert, S. 205) berichtet allerdings nur davon, dass der König sich in Worms aufhielt und hier seinen ältesten Sohn, Luidolf, zum Herzog von Schwaben einsetzte. Von einer Reichsversammlung ist in der Quelle nicht die Rede.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Gerd Althoff: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. Stuttgart 2000, S. 112.
- ↑ Thomas Kohl und Franz J, Felten: Worms – Stadt und Regieon im frühen Mittelalter von 600–1000. In: Gerold Bönnen (Hrsg.): Geschichte der Stadt Worms. Theiss, Stuttgart 2005, ISBN 3-8062-1679-7, S. 102–132, hier: S. 119.
- ↑ Adalbert, S. 217.
- ↑ Adalbert, S. 217.
- ↑ Gerd Althoff: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. Stuttgart 2000, S. 113.
- ↑ Johannes Fried: Der Weg in die Geschichte. Die Ursprünge Deutschlands bis 1024. Ullstein, Frankfurt/M. 1998. ISBN 3-548-26517-0, S. 643.
- ↑ So: Gerd Althoff: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. Stuttgart 2000, S. 112.
- ↑ So: Tilman Struve: Otto II. In: Lexikon des Mittelalters Band 6. Artemis & Winkler, München 1993. ISBN 3-7608-8906-9, Sp. 1567f.