Resolution 152 des UN-Sicherheitsrates
Die Resolution 152 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 891. Sitzung am 23. August 1960 einstimmig beschloss. Sie beschäftigte sich mit der Aufnahme der Republik Kongo (auch Kongo-Brazzaville) als neues Mitglied in die Vereinten Nationen.
UN-Sicherheitsrat
Resolution 152 | |
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Datum: | 23. August 1960 |
Sitzung: | 891 |
Kennung: | S/RES/152 |
Abstimmung: | Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
Gegenstand: | Aufnahme der Republik Kongo in die UN |
Ergebnis: | Angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1960: | |
Ständige Mitglieder: | |
CHN FRA GBR SUN USA | |
Nichtständige Mitglieder: | |
ARG ECU ITA CEY POL TUN | |
Flagge der Republik Kongo |
Hintergrund
BearbeitenFrankreich löste am 28. September 1958 die Kolonie Französisch-Äquatorialafrika auf. Der Kongo wurde ebenso wie die anderen Teile der wie Gabun, Tschad, und die Zentralafrikanische Republik am 28. November 1958 „autonome Mitglieder“ der „Französischen Gemeinschaft“. Am selben Tag wurde Mittelkongo in „kongolesische Republik“ umbenannt und am 15. August 1960 unabhängig.
Inhalt
BearbeitenDer Sicherheitsrat gab bekannt, dass er die Aufnahme der Republik Kongo als neues Mitglied der Vereinten Nationen geprüft hat und empfahl der UN-Generalversammlung einer Aufnahme zuzustimmen.
Beitritt
BearbeitenDie Republik Kongo trat den Vereinten Nationen am 20. September 1960 bei.[1]
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Die 193 Mitgliedstaaten in alphabetischer Reihenfolge. In: crp-infotec.de. 20. Juli 2011, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 24. März 2013; abgerufen am 30. Juli 2012. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.