Resolution 153 des UN-Sicherheitsrates
Die Resolution 153 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 891. Sitzung am 23. August 1960 einstimmig beschloss. Sie beschäftigte sich mit der Aufnahme von Gabun als neues Mitglied in die Vereinten Nationen.
UN-Sicherheitsrat
Resolution 153 | |
---|---|
Datum: | 23. August 1960 |
Sitzung: | 891 |
Kennung: | S/RES/153 |
Abstimmung: | Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
Gegenstand: | Aufnahme Gabuns in die UN |
Ergebnis: | Angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1960: | |
Ständige Mitglieder: | |
CHN FRA GBR SUN USA | |
Nichtständige Mitglieder: | |
ARG ECU ITA CEY POL TUN | |
Flagge Gabuns |
Hintergrund
BearbeitenAm 28. September 1958 löste Frankreich die Kolonie Französisch-Äquatorialafrika auf, 1959 wurde Gabun „autonome Republik“ im Schoße Frankreichs, mit Léon M’ba als Regierungschef und Paul Gondjout als Präsidenten des Parlaments. Obwohl M’ba ausdrücklich vor verfrühter Unabhängigkeit warnte, die ihm aufgrund der Unterentwicklung Gabuns unweigerlich in „eine Art Neokolonialismus“ zu führen schien, war der Zug zur Entkolonialisierung nicht mehr aufzuhalten. Gabun erklärte am 17. August 1960 seine Unabhängigkeit.
Inhalt
BearbeitenDer Sicherheitsrat gab bekannt, dass er die Aufnahme von Gabun als neues Mitglied der Vereinten Nationen geprüft hat und empfahl der UN-Generalversammlung einer Aufnahme zuzustimmen.
Beitritt
BearbeitenGabun trat den Vereinten Nationen am 20. September 1960 bei.[1]
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Die 193 Mitgliedstaaten in alphabetischer Reihenfolge. In: crp-infotec.de. 20. Juli 2011, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 24. März 2013; abgerufen am 30. Juli 2012. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.