Resolution 17 des UN-Sicherheitsrates
Resolution des UN-Sicherheitsrats
Die Resolution 17 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 91. Sitzung am 10. Januar 1947 beschloss.
UN-Sicherheitsrat
Resolution 17 | |
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Datum: | 10. Januar 1947 |
Kennung: | S/RES/17 |
Abstimmung: | Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2 |
Gegenstand: | Hinrichtung politischer Gefangener in Griechenland |
Ergebnis: | angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1947: | |
Ständige Mitglieder: | |
CHN FRA GBR SUN USA | |
Nichtständige Mitglieder: | |
AUS BEL BRA COL POL SYR |
Inhalt
BearbeitenEs wurde beschlossen, dass die durch die Resolution 15 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzte Kommission nicht befugt ist, die Regierungen Griechenlands, Albaniens, Bulgariens oder Jugoslawiens zu ersuchen, die Hinrichtungen ihrer politischen Gefangenen aufzuschieben, es sei denn, sie könnten als Zeugen aussagen, die die Kommission bei ihrer Aufgabe unterstützen würden.
Abstimmungsergebnis
BearbeitenDie Resolution wurde mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen von Polen und der Sowjetunion angenommen.
Weblinks
BearbeitenWikisource: Resolution 17 des UN-Sicherheitsrates – Quellen und Volltexte (englisch)