Resolution 37 des UN-Sicherheitsrates

Resolution des UN-Sicherheitsrats

Die Resolution 37 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1947 beschloss.

UN-Sicherheitsrat
Resolution 37
Datum: 9. Dezember 1947
Kennung: S/RES/37
Gegenstand: Ablauf bezüglich Anfragen neuer Mitglieder
Ergebnis: Angenommen ohne Abstimmung
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1947:
Ständige Mitglieder:
China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1923 SUN Vereinigte Staaten 48 USA
Nichtständige Mitglieder:
Australien AUS Belgien BEL Brasilien 1889 BRA
Kolumbien COL Polen POL Syrien 1932 SYR

Diese Resolution befasst sich mit den Artikeln 58, 59 und 60 des Kapitels X der Charta und sieht zwei Regeln vor:

Jeder Staat, der einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen möchte, muss einen Antrag an den Generalsekretär stellen.

Der Sicherheitsrat prüft das Ersuchen und erstattet der Generalversammlung Bericht.

Ergebnis

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Die Resolution wurde ohne Abstimmung angenommen.

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Wikisource: Resolution 37 des UN-Sicherheitsrates – Quellen und Volltexte (englisch)