Resolution 1980 des UN-Sicherheitsrates

Resolution des UN-Sicherheitsrats

Die Resolution 1980 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf seiner 6525. Sitzung am 28. April 2011 einstimmig beschloss. Sie beschäftigt sich mit der Situation in der Regierungskrise in der Elfenbeinküste 2010/2011.[1]

UN-Sicherheitsrat
Resolution 1980
Datum: 28. April 2011
Sitzung: 6525
Kennung: S/RES/1980
Abstimmung: Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Gegenstand: Situation in der Elfenbeinküste
Ergebnis: angenommen
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 2011:
Ständige Mitglieder:
China Volksrepublik CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Russland RUS Vereinigte Staaten USA
Nichtständige Mitglieder:
Bosnien und Herzegowina BIH Brasilien BRA Kolumbien COL Deutschland DEU Gabun GAB
Indien IND Libanon LBN Nigeria NGA Portugal POR Sudafrika ZAF

Der Sicherheitsrat verlängerte mit der Resolution 1980 das Waffenembargo für die Elfenbeinküste um ein Jahr.[2]

Auch das Reiseverbot für Laurent Gbagbo und verschiedene seiner Vertrauten wurde verlängert.[2]

Reaktionen

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Der ivorische Uno-Botschafter in New York Youssoufou Bamba, begrüßte im Namen von Alassane Ouattara die Resolution.[2]

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Wikisource: Text der Resolution – Quellen und Volltexte (englisch)
  • Resolution 1980. (PDF; 47 kB) In: UN.org. Deutscher Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen, 28. April 2011, abgerufen am 11. Juli 2012 (offizielle Übersetzung des Originaltextes).

Einzelnachweise

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  1. Unanimous adoption of Security Council Resolution 1980 on Cote d’Ivoire sanctions. Ständige Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen New York, 28. April 2011, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 29. April 2011 (englisch).@1@2Vorlage:Toter Link/www.new-york-un.diplo.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. a b c Waffenembargo für Côte d’Ivoire verlängert. In: NZZ. Abgerufen am 29. April 2011.