Resolution 1 des UN-Sicherheitsrates

UN-Resolution (Januar 1946)

Die Resolution 1 des UN-Sicherheitsrats zur Einberufung des Generalstabsausschusses zu seiner ersten Sitzung am 1. Februar 1946 in London wurde am 25. Januar 1946 ohne Abstimmung angenommen.

UN-Sicherheitsrat
Resolution 1
Datum: 25. Januar 1946
Sitzung: 2
Kennung: S/RES/1
Abstimmung: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Gegenstand: Einrichtung eines Generalstabsausschusses
Ergebnis: Angenommen ohne Gegenstimme
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1946:
Ständige Mitglieder:
China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1923 SUN Vereinigte Staaten 48 USA
Nichtständige Mitglieder:
Australien AUS Brasilien 1889 BRA Agypten 1922 EGY
Mexiko 1934 MEX Niederlande NLD Polen POL

Nach Artikel 47 der UN-Charta sollte der Generalstabsausschuss den UN-Sicherheitsrat in allen militärischen Fragen beraten und unterstützen, die zur Wahrung des Weltfriedens von Bedeutung sind. Der Ausschuss setzt sich aus den Generalstabschefs der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats bzw. ihren Vertretern zusammen. Nicht ständige Mitglieder können vom Ausschuss eingeladen werden, wenn der Ausschuss dies für erforderlich hält.

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